Was ist ein Lagervertrag?

Ein Lagervertrag ist gemäß § 467 HGB ein Vertrag zwischen Lagerhalter und Einlagerer. Durch den Lagervertrag verpflichtet der Lagerhalter sich, Güter für den Einlagerer zu lagern und aufzubewahren. Ein Lagervertrag kann nur für bewegliche Sachen (z. B. Holz, Schrauben) geschlossen werden.

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Bei einem Lagervertrag (Konsensualvertrag) spielt es keine Rolle, ob die Ware tatsächlich eingelagert wird. Der Einlagerer hat das Recht, die Ware jederzeit herauszuverlangen (§ 473 HGB). Die Lagervergütung muss dann aber bis zum Vertragsende gezahlt werden. Die Rechtsgrundlagen für den Lagervertrag sind die §§ 467 – 475h HGB.

Welche Vertragspunkte enthält ein Lagervertrag?

Wichtige Vertragspunkte, denen vor Abschluss eines Lagervertrages eine wesentliche Bedeutung zukommt, sind unter anderem:

  • die Art und Beschaffenheit des Gutes,
  • die angelieferten Mengen in einem bestimmten Zeitraum,
  • die Dauer der Einlagerung,
  • die unterschiedlichen Bedingungen der Lagerfähigkeit,
  • der Abschluss einer Lagerversicherung,
  • das Gewicht pro Palette bzw. Einlagerungsgut,
  • die Art der Verpackung,
  • die auszustellenden Lagerpapiere,
  • die Öffnungszeiten des Lagers,
  • die Behandlungsvorschriften,
  • die einzelnen Lagerräume,
  • die Lagerquittung,
  • die Vergütung.

Wodurch wird ein Lagergeschäft im Rahmen des Lagervertrags definiert?

Ein Lagergeschäft wird in § 467 HGB maßgeblich durch die beiden Merkmale „Lagern“ und „Aufbewahren“ definiert. Lagern bedeutet, dass der Lagerhalter den Lagerplatz (z. B. Lagerräume, Lagerhallen, Freiflächen) zur Verfügung zu stellen hat. Aufbewahren heißt, dass der Lagerhalter die eingelagerten Waren in seine Obhut nimmt. Kern eines Lagervertrages stellt die Fürsorge- und Obhutspflicht dar.

Welche Rechte und Pflichten hat der Lagerhalter gemäß HGB?

Nach § 416 HGB ist Lagerhalter, wer gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt.

Der Lagerhalter hat Anspruch auf Lagergeld sowie auf Erstattung der Auslagen. Aufgrund der Lagerkosten hat er gemäß § 475b HGB ein Pfandrecht an dem Lagergut.

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Lagervertrag HGBDer Lagerhalter ist zur Empfangnahme, zur Aufbewahrung und gegebenenfalls auch zur Versicherung des Lagerguts verpflichtet. Für eintretende Verluste und Beschädigungen der verwalteten Waren ist der Lagerhalter verantwortlich und hat den Einlagerer zu informieren, sofern Veränderungen an den Waren eintreten, die zu Schäden führen können (z. B. Rostbefall).

Was ist ein Lagerschein?

Ein Lagerschein ist eine Urkunde, in der der Lagerhalter erklärt, dass er das Gut zur Aufbewahrung empfangen hat und er sich zu dessen Rückgabe verpflichtet.

Beispiele

Beispiel 1:

Hans fährt in Urlaub und möchte mit Theo einen Lagervertrag schließen. Theo soll auf Hans Haus aufpassen, während dieser nicht anwesend ist.

Wäre ein Lagervertrag in dieser Situation möglich?

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Nein. Bei unbeweglichen Sachen (z. B. Haus) ist eine Lagerhaltung unmöglich.