Was ist eine Normalkostenrechnung?

Die Normalkostenrechnung dient dazu, die Normalkosten für einen festgelegten Zeitabschnitt oder für die einzelnen Kostenträger zu verrechnen. Man versteht unter Normalkosten die normalen Durchschnittskosten eines Betriebs, d. h. die Kosten, die bei normaler Beschäftigung des Betriebs und bei normalem Verbrauch von Leistungsgütern durchschnittlich anfallen.

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Es werden hierbei also die durchschnittlichen Mengen und Werte der Kostenelemente früherer Zeitabschnitte für die neue Berechnung eingesetzt. Ein Herstellungsbetrieb berücksichtigt jeweils die durchschnittlichen Preise, Materialverbrauchsmengen, Lohnzahlungen und  Gemeinkostenzuschlagsätze. Auf diese Weise sollen alle ungewöhnlichen Abweichungen, die sich auf die Kostengestaltung auswirken können, ausgeschaltet werden.

Welche Bedeutung hat eine Normalkostenrechnung?

Eine Normalkostenrechnung vermag insbesondere Hilfsmittel für Betriebsüberprüfungen zu sein. Durch Gegenüberstellung der normalen Durchschnittskosten und der tatsächlich anfallenden oder angefallenen Kosten können Über- oder Unterdeckungen festgestellt werden, deren Ursachen aufzuklären sind.

Normalkostenrechnung DefinitionEine derartige Kontrolle kann sowohl für das ganze Unternehmen als auch für einzelne Betriebsteile oder Leistungseinheiten erfolgen. Stattdessen kann auch den Entscheidungsträgern der einzelnen betrieblichen Bereiche eine Normalkostenaufstellung zur Verfügung gestellt werden, die als Orientierungshilfe für einen Vergleich mit den anfallenden Ist-Zahlen herangezogen werden kann.

Welche Vorarbeiten erfordert die Durchführung der Normalkostenrechnung?

Im Zuge der Normalkostenrechnung sind zunächst sowohl für den einzelnen Kostenträger als auch für die Dauer der Abrechnungsperiode

  • die Durchschnittszahlen des Mengenverbrauchs der Kostenelemente,
  • die Mittelwerte der Preise für die einzelnen Kostenelemente,
  • die Gemeinkostenzuschlagsätze für die einzelnen Kostenstellen und Kostenträger

zu ermitteln. Wenn diese Berechnungsgrößen vorliegen, ist es nicht mehr notwendig, sie in jeder Abrechnungsperiode oder für jede einzelne Kostenträgerkalkulation immer wieder neu zu ermitteln, es sei denn, es wären wesentliche grundlegende Änderungen eingetreten.

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Worin unterscheidet sich die starre von der flexiblen  Normalkostenrechnung?

Die starre und flexible Normalkostenrechnung unterscheiden sich durch den Beschäftigungsgrad des Betriebs.

Die starre Normalkostenrechnung setzt voraus, dass der Beschäftigungsgrad konstant bleibt, so dass insoweit Modifikationen der Normalkostenbeträge, insbesondere der Gemeinkostenzuschlagsätze, nicht entstehen.

Die flexible Normalkostenrechnung berücksichtigt beschäftigungsgradbedingte Unterschiede der Verrechnungsgrößen und berechnet Normalkostenwerte für die Fälle verschiedener Intensitäten der Beschäftigung.

Im Zuge der flexiblen Normalkostenrechnung ist eine Kostentrennung durchzuführen, d. h. eine Unterteilung in fixe, variable und teilvariable Kostengrößen, sowie eventuell eine Spaltung der teilvariablen Kosten in ihre fixen und variablen Bestandteile.

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Die flexible Normalkostenrechnung ermöglicht in Betrieben, in denen unterschiedliche Beschäftigungsintensitäten auftreten, eine zutreffendere Kostenkontrolle und Kalkulation als bei starrer Normalkostenrechnung.

Allerdings ist ihre Durchführung wesentlich aufwendiger, so dass vor ihrer Einführung geprüft werden sollte, ob diese Aufwendungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu dem zu erreichenden Erkenntniswert stehen.