Was ist eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf bereits erbrachte Teilleistungen bei großen Projekten, Aufträgen oder Investitionen. Im Werkvertragsrecht ist der Unternehmer vorleistungspflichtig. Das bedeutet, der Unternehmer muss zunächst seine Leistung in vollem Umfang erbringen, seine Vergütung hingegen wird erst mit Fertigstellung und Abnahme des Werkes fällig.

Durch den Anspruch auf Abschlagszahlung, die dem Unternehmer nach § 632a BGB eingeräumt wird, sollen die für ihn mit der Vorleistungspflicht verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.

Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten für eine Abschlagszahlung?

Der Unternehmer hat das Recht, vom Besteller eine Abschlagszahlung zu verlangen. Die Höhe des Abschlages richtet sich nach dem Wert, der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen. Erbrachte Leistungen umfassen alle nach dem Werkvertrag geschuldeten Tätigkeiten oder Sachen (z. B. Materialien). Der Vertrag gibt Auskunft darüber, was geschuldet ist.

AbschlagszahlungFür die Abschlagszahlung hat der Unternehmer die Leistungen durch eine Aufstellung zu dokumentieren. Die Leistungen müssen so konkret bezeichnet werden, dass der Besteller rasch und sicher beurteilen kann, ob die vom Unternehmer geltend gemachten Teilleistungen erbracht wurden, § 632a, Abs. 1, S. 5 BGB. Die Aufstellung ist Teil der Anspruchsvoraussetzungen, sodass der Anspruch erst mit ihrer Aushändigung entsteht.

Der Unternehmer kann auch für erforderliche Stoffe (z. B. Dachziegel, Marmorplatten) oder Bauteile (z. B. Fenster, Treppengeländer), die zur Durchführung  des Werkvertrages angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind, Abschlagszahlungen verlangen (§ 632a, Abs. 1, S. 6 BGB).

Speziell angefertigte Bauteile brauchen nicht angeliefert zu sein, sondern müssen lediglich hergestellt und bereitgestellt sein. Es spielt keine Rolle, ob der Besteller die Bauteile selbst abholt, abholen lässt oder der Unternehmer die Bauteile noch zur Baustelle zu bringen hat.

Bei Bauteilen oder Stoffen, die nicht speziell angefertigt wurden, sind Abschlagszahlungen erst nach Anlieferung, also nach Transport an den Ort der Werkleistung gerechtfertigt. Die Bauteile und Stoffe müssen dabei den vertraglichen Vorgaben entsprechen, was im Streitfall vom Unternehmer zu beweisen ist.

Außerdem muss der Unternehmer dem Besteller nach seiner Wahl an den Stoffen oder Bauteilen das Eigentum übertragen oder eine Sicherheit leisten. Der Erwerb des Eigentums kann durch rechtsgeschäftliche Übertragung oder kraft Gesetzes (z. B. durch Einbau der Stoffe und Bauteile) erfolgen.

Sofern der Besteller sich für die Stellung einer Sicherheit entscheidet, so kann die Sicherheit beispielsweise durch Hinterlegung von Geld, Wertpapieren oder eine Bankbürgschaft gewährleistet werden. Der Unternehmer entscheidet über die Art der Sicherheitsleistung und trägt die Kosten für die Sicherheit.

Welche Höhe hat eine Abschlagszahlung?

Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach der Höhe des Wertes der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistung.

Maßgeblich für die Höhe der Abschlagszahlung ist somit die für die jeweilige Leistung vereinbarte Vergütung.

Welche Rechtsfolgen sind mit einer Abschlagszahlung verbunden?

Falls die erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Unternehmer einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Mit dem entsprechenden Verlangen des Unternehmers wird der Anspruch unter Beilage der Leistungsaufstellung sofort fällig.

Der Besteller kann die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern, wenn die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, d. h. nicht frei von Mängeln, erbracht wurden, § 632a, Abs. 1, S. 2 BGB.

Angemessen ist im Allgemeinen das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels notwendigen Kosten (sog. Druckzuschlag). Der Unternehmer kann die Leistung ausschließen, wenn der Besteller zu Unrecht die Abschlagszahlung verweigert. Darüber hinaus kann dies für den Unternehmer auch einen wichtigen Grund zur Kündigung im Sinne von § 648a BGB darstellen.

Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann (wie auch ein Vergütungsanspruch) selbständig durchgesetzt werden und unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB).

Was sind die Vorteile einer Abschlagszahlung?

Die Abschlagszahlung hat sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer Vorteile:

Vorteile für den Auftraggeber

  • Sie müssen nicht den Gesamtbetrag einer Leistung bezahlen. So sinkt beispielsweise die monatliche finanzielle Belastung.
  • Auftraggeber erhalten durch eine Komplettrechnung mit Abschlägen eine Übersicht über alle bezahlten, erhaltenen und noch offenen Leistungen.

Vorteile für den Auftragnehmer

  • Durch Abschlagszahlungen erhöht sich die Liquidität der Auftragnehmer. Sie können das Geld für neues Material oder Personal ausgeben.
  • Auftragnehmer müssten bei Verzicht auf eine Abschlagszahlung eine Vorleistung erbringen.
  • Gerade Start-ups oder Selbständige können bei längeren Aufträgen ohne Abschlagszahlungen in eine finanzielle Schieflage geraten.

In welchen Bereichen hat die Abschlagszahlung eine wichtige Bedeutung?

Die folgenden Beispiele illustrieren bedeutsame Einsatzfelder für Abschlagszahlungen.

Abschlagszahlung bei Lohn und Gehalt

Hier wird der Lohn bzw. das Gehalt, das der Arbeitnehmer schon erarbeitet, aber noch nicht abgerechnet wurde, ausgezahlt. Oft wird eine Abschlagszahlung vereinbart, falls die Abrechnung erst zur Mitte des Folgemonats durchgeführt wird, Arbeitnehmer aber bereits zuvor am Monatsende Geld benötigen, um regelmäßig anfallende Rechnungen zu begleichen.

Abschlagszahlung an den Energieversorger

Wie viel Geld man für Strom bezahlen muss, legt der Energieversorger am Jahresende fest. Erst dann steht fest, wie viel Strom man wirklich verbraucht hat. Das würde bedeuten, dass Kunden einmal jährlich eine hohe Rechnung begleichen müssten.

Um dies auszuschließen, leisten sie monatlich Abschlagszahlungen. Wenn der Jahresverbrauch feststeht, wird geprüft, ob der Kunde im vergangenen Jahr zu viel oder zu wenig bezahlt hat. Ihm wird entweder eine Rückzahlung gewährt oder er muss Nachzahlungen leisten.

Abschlagszahlung ans Finanzamt

Auch bei verschiedenen Steuerarten werden Abschlagszahlungen geleistet. Bei der Gewerbesteuer müssen beispielsweise viermal im Jahr Vorauszahlungen geleistet werden.

Mietnebenkosten

Für die Nebenkosten werden Abschlagszahlungen besonders häufig eingesetzt, z. B. im monatlichen Rhythmus. Analog der Stromrechnung wird dann am Jahresende eine Schlusszahlung verlangt. Die Vorauszahlungen werden dann abgezogen.

Das Wichtigste zur Abschlagszahlung in Kürze

Abschlagszahlungen stellen Teilzahlungen dar, die in großen Projekten und Aufträgen oder teuren Investitionen auf bereits erbrachte Teilleistungen entrichtet werden.

Sie gewährleisten die Liquidität von Auftraggeber und Auftragnehmer. Für den Anspruch müssen einwandfreie Teilleistungen erbracht werden. Abschlagszahlungen sind umsatzsteuerpflichtig. Sämtliche Abschlagszahlungen werden in der Schlussrechnung aufgeführt. Der Restbetrag errechnet sich aus der Differenz der Gesamtsumme und den gezahlten Abschlägen.

Aufgaben

  1. In welchen Bereichen treten Abschlagszahlungen hauptsächlich auf?

Lohn und Gehalt, Energieversorger, Finanzamt, Mietnebenkosten

Übungsfragen

#1. Was ist eine Abschlagszahlung?

#2. Wann wird eine Abschlagszahlung normalerweise geleistet?

#3. Wer ist in der Regel für die Vereinbarung von Abschlagszahlungen verantwortlich?

#4. Was kann passieren, wenn ein Lieferant eine Abschlagszahlung nicht leistet?

#5. Welche Vorteile bietet eine Abschlagszahlung für den Lieferanten?

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