Was ist ein Dienstvertrag?

Ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB liegt vor, wenn eine Leistung im Gegenzug für eine Zahlung vereinbart wird. Die Zahlung nennt sich Vergütung und kann frei ausgehandelt werden oder aufgrund von beispielsweise Festpreisen festgelegt sein. Dies geschieht in der Regel im Vorfeld des Vertragsschlusses.

Dienstvertrag BGBDie bekanntesten Formen des Dienstvertrages sind Arbeitsverträge und Behandlungsverträge. Behandlungsverträge kommen mit behandelnden Ärzten zustande bzw. mit ihren übergeordneten Institutionen wie Krankenhäusern. Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte Mandatsvertrag, bei dem Anwalt und Mandant einen Vertrag dahingehend schließen, dass der Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Rechte des Mandanten beauftragt wird.

Grundsätzlich können Dienste jeder Art Gegenstand des Dienstvertrages sein. Demnach sind in der Ausgestaltung der Leistung keine Grenzen gesetzt. Ausnahmen bestehen jedoch dann, wenn bei den Diensten Sittenwidrigkeit vorläge oder Leistung und Gegenleistung Wucher wären.

Was beinhaltet ein Dienstvertrag?

Wenn man einen Dienstvertrag schließt, sollte man darauf achten, dass folgende Aspekte in jedem Fall zum Vertragsbestandteil werden. Dabei handelt es sich um:

  • Art
  • Umfang
  • Dauer
  • Ort
  • Vergütungshöhe
  • sonstige Zahlungsmodalitäten
  • Zahlungstermine
  • Leistungstermine
  • Haftung
  • Vertragsänderungen
  • Kündigung oder anderweitiges Lösen des Vertrags

Dienstverträge können entsprechend zu anderen Vertragsarten grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Allerdings ist die schriftliche Ausgestaltung immer zu empfehlen, um in Beweisfragen – sollte es einmal zu einem Streit kommen – genügend Material vorweisen zu können.

Worin unterscheiden sich Dienstvertrag und Werkvertrag?

Werkvertrag und Dienstvertrag unterscheiden sich dahingehend, dass im Rahmen eines Werkvertrags die Errichtung eines Werkes verlangt wird, also der Eintritt eines Erfolges gewollt und vereinbart ist. Dagegen wird bei einem Dienstvertrag die Handlung selbst in den Vordergrund gestellt. So verspricht der Schneider seinem Kunden, ein Kleid herzustellen (Werkvertrag), der Arzt jedoch nur, die Behandlung nach allen Regeln der medizinischen Kunst auszuführen (Dienstvertrag).

Der bekannteste Anwendungsbereich, in denen sogenannte Dienstverträge geschlossen werden, ist das Arbeitsrecht. Auf der Ebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser fällt unter die Kategorie des Dienstvertragsrechts. Ein Arbeitsvertrag wird durch das Arbeitsrecht und seine weitergehenden Gesetze und Regelungen näher ausgestaltet und präzisiert.

Was beinhaltet ein Arbeitsvertrag?

Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber gegenüber einen Dienst zu erfüllen. Demgegenüber steht die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer den vereinbarten Lohn bzw. das Gehalt zu zahlen. In der Gestaltung sind die Parteien relativ frei.

Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden, jedoch gibt es für die Befristungen auch Einschränkungen, die vorher zu klären sind. Wichtig ist, dass Aufgaben und Arbeitszeiten so genau wie möglich geregelt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Der Arbeitsvertrag selbst unterscheidet sich zu anderen Dienstverträgen dahingehend, dass Arbeitsverträge mit weitergehenden Rechten und Pflichten ausgestattet sind. So haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EntgFG, Anspruch auf Urlaub und Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen.

Der Arbeitgeber hat im Gegenzug dazu ein sogenanntes Weisungsrecht, das in § 106 GewO geregelt ist. Insbesondere der Kündigungsschutz, den Arbeitnehmer genießen, stellt einen großen Vorteil des Arbeitsvertrags dar.

Wie kann man einen Dienstvertrag auflösen?

Ein Dienstvertrag kann auf unterschiedliche Arten aufgelöst werden. So kann beiderseits unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen gekündigt werden.

Sollte eine Befristung vorliegen, endet der Arbeitsvertrag bei fehlender Verlängerung mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder bei Zweckgebundenheit mit Eintritt des Zwecks. Auch durch einen Aufhebungsvertrag, bei dem sich die Parteien einig sind, den Vertrag aufzulösen, kann die Vertragsbeziehung beendet werden.

Bei Streitigkeiten können die Amts- bzw. Landgerichte angerufen werden. In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig.

Zu beachten ist, dass bei Kündigungsschutzklagen und relevanten Fragen zur Kündigung eine dreiwöchige Klagefrist einzuhalten ist. Ist diese abgelaufen, kann man gegen eine Kündigung nicht mehr vorgehen.

Das Wichtigste zum Dienstvertrag in Kürze

Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich die eine Partei zur Leistung von vereinbarten Diensten und die andere Partei zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§§ 611 ff. BGB).

Gegenstand des Dienstvertrages können (erlaubte) Dienste jeder Art sein. Haben diese eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand, finden in erster Linie die Bestimmungen über den Auftrag entsprechende Anwendung (§ 675 Abs. 1 BGB, Geschäftsbesorgungsvertrag).

Im Gegensatz zum Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) wird beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit als solche (Bemühungen), nicht auch der Erfolg geschuldet. Ein gängiger Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag.

Aufgaben

  1. Nenne die Inhalte eines typischen Dienstvertrags.
  1. Art, Umfang, Dauer, Ort, Vergütungshöhe, sonstige Zahlungsmodalitäten, Zahlungstermine, Leistungstermine, Haftung, Vertragsänderungen, Kündigung oder anderweitiges Lösen des Vertrages.

Übungsfragen

#1. Was umfasst ein Dienstvertrag?

#2. Welcher Vertrag ist ein Dienstvertrag?

#3. Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Dienstvertrag?

Fertig