Was ist ein Dienstvertrag?
Ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB liegt vor, wenn eine Leistung im Gegenzug für eine Zahlung vereinbart wird. Die Zahlung nennt sich Vergütung und kann frei ausgehandelt werden oder aufgrund von beispielsweise Festpreisen festgelegt sein. Dies geschieht in der Regel im Vorfeld des Vertragsschlusses.
Die bekanntesten Formen des Dienstvertrages sind Arbeitsverträge und Behandlungsverträge. Behandlungsverträge kommen mit behandelnden Ärzten zustande bzw. mit ihren übergeordneten Institutionen wie Krankenhäusern. Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte Mandatsvertrag, bei dem Anwalt und Mandant einen Vertrag dahingehend schließen, dass der Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Rechte des Mandanten beauftragt wird.
Grundsätzlich können Dienste jeder Art Gegenstand des Dienstvertrages sein. Demnach sind in der Ausgestaltung der Leistung keine Grenzen gesetzt. Ausnahmen bestehen jedoch dann, wenn bei den Diensten Sittenwidrigkeit vorläge oder Leistung und Gegenleistung Wucher wären.