Was ist ein durchlaufender Posten in der Buchhaltung?
Ein durchlaufender Posten liegt nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG nur dann vor, wenn der Betrag von einem Freiberufler oder Einzelunternehmer
- im fremden Namen und
- auf fremde Rechnung
vereinnahmt bzw. verausgabt wird. Fehlt auch nur eines der beiden Merkmale, so gehört die Zahlung zum Entgelt, vorausgesetzt es handelt sich nach den sonstigen Grundsätzen um Entgelt. Auch wenn kein durchlaufender Posten vorliegt, handelt es sich dann nicht um Entgelt, wenn es sich beispielsweise um Schadensersatz oder um echte nicht steuerbare Zuschüsse handelt.

Nimmt eine Mittelsperson im Namen und für Rechnung eines anderen einen Geldbetrag (durchlaufenden Posten) ein, wird der Geldbetrag nicht der Mittelsperson, sondern demjenigen zugerechnet, in dessen Namen und Auftrag er eingenommen wird. Der durchlaufende Posten kann bei demjenigen, für den er eingenommen wird, Entgelt sein, es kann sich jedoch auch z. B. um Schadensersatz oder eine sonstige bloße Geldzahlung handeln.