Was ist ein Freiberufler?
Ein Freiberufler übt einen sogenannten freien Berufe aus und betreibt kein Gewerbe. Welche Berufe als Freiberufler gelten, ist in § 18 EStG festgelegt. Hierzu zählen unter anderem
- Rechtsanwälte (§ 2 II BRAO),
- Notare (§ 2 Satz 3 BNotO),
- Wirtschaftsprüfer (§ 1 II Satz 1, 2 WiPrO),
- Steuerberater (§ 32 II Satz 1, 2 StBerG),
- Ärzte (§ 1 II BundesärzteO),
- Zahnärzte (§ 1 IV ZahnheilkG),
- Architekten,
- Künstler,
- Dolmetscher und
- Schriftsteller.
Die Unterscheidung hat zum einen historische, zum anderen soziale Gründe. Seit dem Mittelalter ist für die freien Berufe eine weitgehende Selbstverwaltung typisch, die sich noch heute in einem eigenen Standesrecht mit eigenen Aufsichtsgremien (Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Ärztekammern, Apothekerkammern) und in einer eigenständig organisierten Eigenversorgung und Fürsorge (Versorgungswerke, Künstlersozialkassen) widerspiegelt.