Es gibt keine nähere Umschreibung des Begriffs Gewerbe im Handelsrecht, sondern lediglich einen Negativkatalog in § 6 GewO und eine steuerrechtliche Definition in § 15 II Satz 1 EStG. Für die Bestimmung eines handelsrechtlichen Gewerbebegriffs werden hierdurch allerdings nur unverbindliche Anhaltspunkte gegeben.
Gewerbe ist jede selbständige entgeltliche Tätigkeit, die nach außen erkennbar und auf Dauer angelegt ist und nicht als freier Beruf betrieben wird. Für einige Berufsgruppen hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich entschieden, dass diese nicht gewerblich tätig sind, beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Vom einfachen Gewerbe ist der Begriff des Handelsgewerbes abzugrenzen. Ein Handelsgewerbe kann umgangssprachlich als ein großes Gewerbe bezeichnet werden. Mögliche Indikatoren für die Größe eines Gewerbes sind z. B. der Umsatz, der Gewinn und die Anzahl der Mitarbeiter.
Was sind die Voraussetzungen eines Gewerbes?
Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbes sind:
Selbständigkeit
Selbständig ist, wer ein Unternehmerrisiko übernimmt und in persönlicher Unabhängigkeit seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten kann. Dabei wird auf das autonome Erscheinen am Markt zur Ausnutzung unternehmerischer Chancen abgezielt. Maßgeblich ist die rechtliche Selbständigkeit. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Kreditgebern, Lieferanten oder Kunden ist dagegen unschädlich und im Wirtschaftsleben ohnehin die Regel.
Das Merkmal der Selbständigkeit ist nur für den Einzelunternehmer von Bedeutung, da es ihn vom Arbeitnehmer und Beamten unterscheidet. Die Handelsgesellschaften (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) sind bereits aufgrund ihrer Natur stets selbständige Unternehmensträger.
Beispiel
Die bei Steuerberater Simon angestellte Steuerfachangestellte Linda arbeitet Simon nach dessen Weisungen zu. Da Linda in ihrer Zeit- und Arbeitseinteilung nicht frei ist, sondern Simon ihr die zu erledigenden Arbeiten vorgibt, ist sie nicht selbständig tätig und betreibt daher kein Gewerbe. Als Arbeitnehmerin ist sie kein Kaufmann.
Erkennbarkeit nach außen
Die bloße innere Absicht, ein Gewerbe zu betreiben, reicht nicht aus, erforderlich ist das Anbieten einer Leistung am Markt.
Beispiel
Eine Beteiligung als stiller Gesellschafter gemäß §§ 230 ff. HGB ist kein Gewerbe. Es bedarf einer Manifestation dieser Absicht nach außen beispielsweise durch Angabe auf dem Briefkopf.
Nicht äußerlich erkennbar ist zudem eine Tätigkeit, die der Öffentlichkeit verborgen bleibt.
Beispiel
Der Handwerker Herbert spekuliert abends vom heimischen Computer aus über einen Onlinebroker an der Börse.
Planmäßigkeit und Ausrichtung auf Dauer
Die Tätigkeit muss von vornherein auf eine Vielzahl von Geschäften gerichtet sein. Eine lang andauernde oder ununterbrochene Tätigkeit ist aber nicht erforderlich.
Beispiele
Auch die nur in den Sommermonaten betriebene Eisdiele und der Süßwarenstand auf dem Oktoberfest sind Gewerbe. Gelegentlicher Verkauf von überschüssigem Obst aus dem Garten ist keine gewerbliche Tätigkeit.
Legalität
Nach der heute herrschenden Lehre kommt es auf die Legalität der Tätigkeit oder die Wirksamkeit der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nicht an.
Beispiel
Auch ein Unternehmen, das Kredite zu wucherischen Bedingungen vergibt, kann Gewerbe sein, ebenso der Heiratsvermittler.
Nach einer älteren Ansicht sollen die von der Rechtsordnung geächteten Gewerbe ausgegrenzt werden. Danach können gemäß §§ 134, 138 BGB Tätigkeiten, die als Sittenwidrigkeitoder Gesetzeswidrigkeit gelten, kein Gewerbe sein. Ein sitten- oder gesetzeswidriges Gewerbe wird nach beiden Ansichten nicht ins Handelsregister eingetragen, sondern ist zu unterbinden. Die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Betriebs ist nach § 7 HGB für den Gewerbebegriff ebenfalls unerheblich.
Beispiel
Ob Wirt Walter eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 I GastG hat, ist für die Frage nach seiner Kaufmannseigenschaft irrelevant.
Entgeltlichkeit bzw. Gewinnerzielungsabsicht
Nach heute herrschender Lehre ist es erforderlich, dass ein Entgelt als Vergütung gefordert wird. Die früher herrschende Meinung forderte dagegen eine Tätigkeit, die einen Gewinn erwirtschaftete. Entscheidend ist die Absicht, auf die tatsächliche Gewinnerzielung kommt es nicht an. Die Gewinnerzielung muss auch nicht das einzige Motiv der Tätigkeit sein. Relevant wird diese Unterscheidung etwa bei defizitären Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Abschreibungsgesellschaften.
Beispiel
Drucker Daniel produziert auf eigene Kosten Schriften seiner Weltanschauung und verkauft sie zum Selbstkostenpreis. Daniel betreibt nach beiden Lehrmeinungen kein Gewerbe, weil er keine Gewinnerzielungsabsicht und Bezahlung anstrebt.
Keine freiberufliche Tätigkeit
Die Ausgrenzung der freien Berufe bzw. der Freiberufler aus dem Gewerbebegriff ist durch standesrechtliche Tradition (Abgrenzung zum Kaufmannsstand) bedingt.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. EinstellungenAkzeptieren
Datenschutz
Übersicht zu Cookies
Wir benutzen Cookies, um die Bereitstellung unserer Webseite zu ermöglichen. Es gibt notwendige Cookies, ohne deren Hilfe die Webseite gar nicht funktionieren würde. Darüber hinaus nutzen wir Cookies, die uns dabei helfen, deine Nutzung unserer Webseite zu analysieren und zu verstehen. Diese kannst du deaktivieren, wenn du möchtest.
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Cookies gewährleisten anonym grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website.
Cookie
Dauer
Beschreibung
viewed_cookie_policy
1 year
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin to store whether or not the user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate, die Verkehrsquelle usw.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
__gads
1 year 24 days
The __gads cookie, set by Google, is stored under DoubleClick domain and tracks the number of times users see an advert, measures the success of the campaign and calculates its revenue. This cookie can only be read from the domain they are set on and will not track any data while browsing through other sites.
_ga
2 years
The _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_gid
1 day
Installed by Google Analytics, _gid cookie stores information on how visitors use a website, while also creating an analytics report of the website's performance. Some of the data that are collected include the number of visitors, their source, and the pages they visit anonymously.
CONSENT
16 years 3 months 5 days 9 hours
YouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data.
Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren, was dazu beiträgt, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Cookie
Dauer
Beschreibung
_gat
1 minute
This cookie is installed by Google Universal Analytics to restrain request rate and thus limit the collection of data on high traffic sites.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
advanced_ads_browser_width
1 month
This cookie is set by Advanced ads plugin.This cookie is used to measure and store the user browser width for adverts.
IDE
1 year 24 days
Google DoubleClick IDE cookies are used to store information about how the user uses the website to present them with relevant ads and according to the user profile.
test_cookie
15 minutes
The test_cookie is set by doubleclick.net and is used to determine if the user's browser supports cookies.
VISITOR_INFO1_LIVE
5 months 27 days
A cookie set by YouTube to measure bandwidth that determines whether the user gets the new or old player interface.
YSC
session
YSC cookie is set by Youtube and is used to track the views of embedded videos on Youtube pages.
yt-remote-connected-devices
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.
yt-remote-device-id
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.