Du wirst ständig auf den Begriff Handelsregister stoßen, wenn du dich mit der Gründung einer Gesellschaft beschäftigst. Aber nicht nur während der Unternehmensgründung spielt das Register eine Rolle, sondern auch im Jurastudium wirst du des Öfteren auf dieses Wort stoßen.
Im Grunde genommen beschreibt das Handelsregister ein öffentliches Verzeichnis. In diesem Verzeichnis werden alle Kaufmänner und Unternehmen eines bestimmten Gebiets eingetragen. Die Handelsregister werden dabei von unterschiedlichen Institutionen geführt. Wer das Register führt unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland ist beispielsweise das Amtsgericht zuständig für die Führung des Registers. Damit auch international auf die Register zugegriffen werden kann, wurde im Jahr 1993 das European Business Register eingeführt.
Welche Informationen sind im Handelsregister zu finden?
Im Handelsregister sind alle möglichen Informationen über die verschiedensten Unternehmen zu finden. Dazu gehören zum Beispiel die Firma, die Rechtsform (z. B. AG), der Gegenstand und auch Informationen zu den Gesellschaftern und zum Stammkapital.
Grundsätzlich ist das Handelsregister dafür da, um für eine bestimmte Durchsichtigkeit im Rechtsverkehr zu sorgen. Dadurch sollen ebenfalls die vertraglichen Partner von Unternehmen geschützt werden. Die Vertragspartner haben durch das Handelsregister die Chance schon von vornherein bestimmte Informationen zu bekommen. Zu diesen Informationen zählen solche wie die Haftungssummen von Kommanditisten oder auch Infos über die Eröffnung von Insolvenzverfahren. Seit dem Jahr 2007 ist es jedem Bundesbürger möglich das Handelsregister auf dieser Seiteonline und kostenlos einzusehen.
Neben verschiedenen Eintragungen sind auch bestimmte Dokumente einsehbar. Gesellschafterlisten von GmbHs, Satzungen von Kapitalgesellschaften oder auch Listen von Ausichtsratsmitgliedern. All diese Dokumente werden in einer festgelegten Reihenfolge und nach Art des Dokuments stets abrufbar gehalten.
Das Handelsregister hat die Aufgabe eine Publikations-, Beweis-, Kontroll– und Schutzfunktion zu erfüllen. Aus diesem Grund ist die Einsichtnahme jedermann gestattet. Gerade im Hinblick auf den Datenschutz könnten sich daraus Fragen ergeben. Allerdings schränkt der Datenschutz das Einsichtsrecht nicht ein. Es gab bereits verschiedene Versuche die Einsichtnahme durch beispielsweise Verfassungsbeschwerden zu unterbinden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine solche Verfassungsbeschwerde aber gar nicht erst an, sodass es immer noch möglich ist eine Einsicht zu bekommen.
Wie ist das Handelsregister aufgeteilt?
Das Handelsregister besteht stets aus zwei verschiedenen Abteilungen. Die Aufteilung in diese Abteilungen soll die Navigation innerhalb des Registerportales vereinfachen. Die Abteilung A ist für KGs, GmbH & Co. KGs, OHGs, Einzelkaufmänner und für Betriebe öffentlichen Rechts zuständig. Die B-Abteilung hingegen ist für Kapitalgesellschaften zuständig. Da das Handelsregister seit 2007 ausschließlich elektronisch geführt wird, müssen jegliche Neueintragungen in öffentlich beglaubigter Form auf elektronischem Weg durchgeführt werden.
Wie funktioniert die Rechtssprechung mithilfe des Handelsregisters?
Das Handelsregister kennt keinen öffentlichen Glauben. Derjenige, der Einsicht in das Register nimmt darf einen bestimmten Vertrauensschutz genießen, der auf die eingetragenen Dinge zielt. Es wird zwischen positiver und negativer Publizität unterschieden. Die positive Publizität bezieht sich immer auf das, was im Register eingetragen ist. Sobald eine Tatsache eingetragen wurde, die eintragungspflichtig ist, kann sich der eingetragene Kaufmann nach 15 Tagen darauf berufen.
Im Gegensatz dazu bezieht sich die negative Publizität auf das, was im Endeffekt nicht im Register steht. Sie soll also Dritte beschützen. Und zwar dadurch, dass im Register nicht eingetragene Tatsachen auch nicht bestehen. So kann der Rechtsverkehr dann darauf vertrauen, dass sie tatsächlich nicht bestehen.
Nicht umfasst sind Tatsachen, die nicht eingetragen sind, weil sie nur eintragungsfähig und nicht eintragungspflichtig sind. Es werden also im Endeffekt nur eintragungspflichtige Dinge umfasst. Zusätzlich wird eine gewisse Gutgläubigkeit des Einsichtnehmenden vorausgesetzt. Der Einsichtnehmende ist dann nicht gutgläubig, wenn er am Ende Kenntnis von der Nichteintragung oder der Nichtbekanntmachung hatte. Der gutgläubige Einsichtnehmende hat nach einer herrschenden Meinung die Wahl, wonach er sich entweder auf die negative Publizität oder auf die wahre Rechtslage berufen kann.
Das Wichtigste zum Handelsregister in Kürze
Das Handelsregister wird nur elektronisch geführt
Die Amtsgerichte sind in Deutschland für das Register zuständig
Jedermann kann Einsicht in das Register nehmen
Handelsrechtlich relevante Informationen und sogar Dokumente sind über das Handelsregister abrufbar
Der Datenschutz kollidiert nicht mit der Einsichtnahme
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