Eine Gesellschaft in Deutschland, ist meist ein Zusammenschluss von Personen. Dieser Zusammenschluss wird durch einen sogenannten Gesellschaftervertrag beurkundet. Geschlossen wird diese Gesellschaft auf unbestimmte Zeit und die Personen, die dazu gehören müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Im Normalfall handelt es sich dabei um eine Personengesellschaft, um eine Kapitalgesellschaft oder um eine Genossenschaft. Im Folgenden wird näher auf die Personengesellschaft eingegangen.
Was ist eine Personengesellschaft?
Von einer Personengesellschaft wird immer dann gesprochen, wenn sich mindestens zwei Personen (entweder juristische oder natürliche Personen) zusammenschließen. Auch in einer Personengesellschaft müssen die zusammengeschlossenen Personen den gleichen Zweck verfolgen. Ist eine Personengesellschaft gegründet, kann diese auch Träger von Rechten und Pflichten sein.
Oft verfügen Personengesellschaften über eine gewisse Rechtsfähigkeit— teilweise jedoch eher eingeschränkt. Diese Gesellschaften besitzen dann die Fähigkeit bestimmte Verbindlichkeiten einzugehen und bestimmte Rechte zu erwerben. Oftmals kommt es vor, dass eine solche Gesellschaft auch vor Gericht auftreten kann. Von solchen Personengesellschaften sind die Kapitalgesellschaften abzugrenzen, denn im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften haften die Personen teilweise auch mit ihrem Privatvermögen. Aber nicht nur mit ihrem Privatvermögen, sondern auch mit dem Gesellschaftsvermögen müssen sie dann haften.
Es stellt sich jetzt die Frage, welche Merkmale eine Personengesellschaft ausmacht. Zu den Merkmalen dieser Gesellschaft gehören die Gründung, die Rechtsstellung, die Buchführung, die Geschäftsführung, die Gewinnausschüttung, die Haftung und die Besteuerung.
Gründung
Es müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen.
Rechtsstellung
Die Personengesellschaft stellt keine juristische Person dar.
Buchführung
Wie die Buchführung zu handhaben ist, regelt sich je nach Art der Gesellschaft. GbRs müssen beispielsweise nur einfache Grundregeln einhalten, während Gesellschaften, die im Handelsregistereingetragen sind, die doppelte Buchführung beachten müssen.
Geschäftsführung
Für die Geschäftsführung bedarf es keiner Angestellten, sondern die Gesellschafter selbst übernehmen diese Aufgabe.
Gewinnausschüttung
Oftmals erfolgt die Ausschüttung des Gewinns oder auch des Verlusts anteilsmäßig.
Haftung
Wie oben bereits erwähnt, haften die Personen hinter der Gesellschaft nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern unbeschränkt selbst.
Besteuerung
Ist die Einkommens– oder die Erbschaftssteuer fällig, wird jeder Gesellschafter selbst besteuert. Kommt es auf die Umsatzsteuer an, wird das Unternehmen besteuert.
Die GbRstellt die einfachste der vier Gesellschaften dar. Sie entsteht immer dann, wenn eine Person beschließt, sich mit einem Partner zusammenzuschließen, um das gemeinsame Ziel zu verfolgen.
Vorteile der GbR
Schnelle Gründung der Gesellschaft
Kein Mindeststammkapital notwendig
Jeder Gesellschafter besitzt sehr viel Mitbestimmungsrecht.
Niedriger bürokratischer Aufwand nach der Gründung dadurch, dass keine Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht besteht (Buchhaltung darf also relativ frei organisiert werden)
Die Gesellschafter selbst übernehmen im Normalfall die Geschäftsführung.
Weitere Vorteile durch die Kleinunternehmerregelung
Nachteile der GbR
Der größte Nachteil ist die persönliche Haftung.
Die einfache Auflösung ist auch ein Nachteil: Wenn im Vertrag nicht genau geregelt ist, was beim Ausscheiden eines Gesellschafters passiert, kann die GbR schon durch das Austreten eines einzelnen Gesellschafters aufgelöst werden.
Die GbR trägt keine Firmierung. Neben der Geschäftsbezeichnung sind Vor- und Nachnamen der Gesellschafter anzugeben.
Die GbR unterliegt nicht der Körperschaftsteuer von 15,6 %, sondern je nach Einkommen dem Spitzensteuersatz von 45 %.
Die Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft dient nur dem Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe, die diese Berufe ausüben wollen.
Vorteile der Partnergesellschaft
Die Gesellschafter behalten den Status als Freiberufler.
Auch hier ist keine doppelte Buchführung notwendig.
In einigen Fällen ist sogar eine Haftungsbeschränkung möglich.
Sie unterliegt einem flexiblen Gesellschaftsrecht.
Nachteile der Partnergesellschaft
Grundsätzlich unbeschränkte Haftung der Partner
Es muss ein „Katalogberuf“ ausgeübt werden.
Eine Aufteilung von Geschäftsführung und Beteiligung ist nicht möglich.
Sind Partner nicht mehr freiberuflich tätig, scheiden sie sofort aus der Personengesellschaft aus.
Es kann immer eine Namensänderung anstehen, sobald eine Gesellschaftsänderung vonstatten geht.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
Diese Personengesellschaft darf lediglich von Kaufleuten in Anspruch genommen werden. Dazu müssen sich also mindestens zwei Kaufleute zusammenschließen, die einen gemeinsamen Beruf ausüben möchten.
Vorteile der offenen Handelsgesellschaft
Es ist kein Mindeststammkapital notwendig.
Höheres Ansehen als die GbR dadurch, dass die OHG eine bestimmte Größe und einen bestimmten Mindestumsatz voraussetzt
Auch hier ein hoher Anteil an Mitbestimmungsrecht
Ebenfalls wird die Geschäftsführung oft von den Gesellschaftern selbst übernommen
Höhere Kosten als bei der GbR schon bei der Gründung
Persönliche Haftung
Je nach Einkommen Spitzensteuersatz von 45 %
Umfangreiche Pflicht zur Buchführung und zur Publizität, denn die aufgestellten Bilanzen müssen veröffentlicht werden
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft stellt eine Sonderform der Handelsgesellschaft dar. In dieser Personengesellschaft ist es so geregelt, dass ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär), während der andere nur mit der jeweiligen Einlage haften muss (Kommanditist).
Vorteil der Kommanditgesellschaft
Es wird kein Mindestkapital benötigt.
Die Kommanditisten haften jeweils nur mit der Einlage.
Die Kreditwürdigkeit ist meist sehr hoch.
Nachteile der Kommanditgesellschaft
Die Komplementäre innerhalb dieser Personengesellschaft handeln uneingeschränkt mit dem Privatvermögen.
Es muss eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen.
Wegen der Vertretung der Gesellschaft ist ein hohes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern nötig.
Das Wichtigste zur Personengesellschaft in Kürze
Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Personengesellschaften.
Zur Gründung einer solchen Gesellschaft sind mindestens zwei Personen notwendig.
Oft haften die Personen mit ihrem Privatvermögen.
Die Personengesellschaft ist keine juristische Person.
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