Der Begriff Rechtsfähigkeit ist eigentlich fast schon selbsterklärend. Rechtsfähigkeit bedeutet nämlich nichts anderes, als dass man Träger von Rechten, aber auch Pflichten sein kann. Diese zugegebenermaßen allgemein gehaltene Definition, wird im BGB durch verschiedene Ausnahmen und Fallkonstruktionen konkretisiert.
Indem man Träger von Rechten oder Pflichten ist, kann man im Rechtsverkehr tätig werden. Einfach gesagt bedeutet dies, dass jeder, der rechtsfähig ist, Verträgeschließen kann, klagen kann oder andere Rechtsgeschäfte vornehmen kann. Dieses „kann“ ist allerdings eher ein „könnte“ – denn zwar besteht mit der Rechtsfähigkeit die Möglichkeit, all jene oben genannten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, oft fordert das Gesetz aber ein bestimmtes Mindestalter dafür. Dieses Mindestalter nennt man dann Geschäftsfähigkeit.
Nicht zu verwechseln, neben der Geschäftsfähigkeit, ist die Rechtsfähigkeit auch mit der Deliktsfähigkeit. Diese setzt das Mindestalter für eine deliktische Haftung fest.
Wer besitzt Rechtsfähigkeit?
In diesem Abschnitt grenzen wir ab, wer überhaupt rechtsfähig sein kann.
Natürliche Personen
Zum einen sind gemäß § 1 BGBalle natürlichen Personen rechtsfähig. In § 1 BGB findest du auch direkt die Legaldefinition einer natürlichen Person: Ein Mensch wird mit der Vollendung der Geburt zur natürlichen Person im rechtlichen Sinne — und damit auch rechtsfähig.
Wie es in der Rechtswissenschaft so üblich ist, gilt auch hier die Maxime: Die Ausnahme bestätigt die Regel. So ist ein Mensch zwar grundsätzlich mit Vollendung der Geburt rechtsfähig, allerdings ist das nicht immer der Fall. Beispielsweise im Erbrecht gelten besondere Bestimmungen. Gemäß § 1923, Abs. 2 BGB kann nämlich auch das noch nicht geborene Kind bereits Erbschaftsträger sein, oder Anspruch auf Unterhalt haben. Dieses ungeborene Kind ist dann teilrechtsfähig.
Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person im Sinne des § 1 BGB endet mit ihrem Tod. Das ist zwar nicht explizit im BGB geregelt, versteht sich aber von selbst. Wer nicht mehr lebt, kann keine Rechtsgeschäfte tätigen. Die herrschende Meinung und die Literatur nehmen den Tod eines Menschen dann an, wenn er Hirntod ist.
Juristische Personen
Neben den natürlichen Personen, können aber auch juristische Personen rechtsfähig sein. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Beginnen wir zunächst mit den juristischen Personen des Privatrechts. Juristische Personen sind keine real existierenden Menschen, sondern Personenvereinigungen und Zweckvermögen. Daher kann eine juristische Person eigentlich auch nicht richtig rechtsgeschäftlich aktiv sein – zumindest nicht selbst. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person üben deren Organe (z. B. der Prokuristbei einer GmbH) für sie aus. Dennoch ist die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft, dass dieses Handeln der juristischen Person dann doch wieder zugeschrieben wird. Kompliziert! Am besten merkst du dir einfach nur: Eine juristische Person kann Rechtsfähigkeit besitzen und diese auch ausüben. Zwar handeln ihre Organe für sie, dennoch gilt das Handeln als ihr eigenes.
Bei juristischen Personen sollte außerdem noch beachtet werden, dass unterschieden wird zwischen Innen- und Außenwirkung der rechtsgeschäftlichen Handlung. So können im Innenverhältnis, also betreffend die Personen innerhalb der juristischen Person, grundsätzlich alle Organe für die juristische Person rechtsgeschäftlich auftreten. Im Außenverhältnis jedoch, also wenn das Handeln der juristischen Person Einfluss auf Vorgänge außerhalb ihres Wirkungskreises hat, dürfen nur ihr Geschäftsführer und ihr Vorstand diese Rechtsfähigkeit für sie wahrnehmen. Klassische juristische Personen sind beispielsweise die Stiftung, §§ 80 ff BGB, der Verein, §§ 21 ff BGB, oder die GmbH, §§ 1 ff GmbHG.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person beginnt mit deren Gründung und Eintragung in das entsprechende Register. Im Fachjargon sagt man, dass ihr mit Gründung die Rechtsfähigkeit „verliehen“ wird, obwohl das Ganze natürlich automatisch passiert. Ihre Rechtsfähigkeit endet mit ihrer Auflösung und Löschung aus dem Register.
Ziemlich ähnlich ist das auch bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten oder Stiftungen. Anders als bei den juristischen Personen des Privatrechts, entsteht die Rechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ipso jure. Ipso jure ist Juristenfachsprache und heißt nichts anders als „per Gesetz“ auf Latein.
Das Wichtigste zur Rechtsfähigkeit in Kürze
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Rechtsgeschäfte zu tätigen, d. h. eine Person ist Träger von Rechten und Pflichten.
Rechtsfähigkeit ist nicht das Gleiche wie Geschäftsfähgikeit oder Deliktsfähigkeit.
Sowohl natürliche als auch juristischePersonen können rechtsfähig sein.
Beispiele
Beispiel 1:
Oma O möchte ihrem 2-jährigen Enkel E gerne ihre wertvolle goldene Uhr, die einen Verkaufswert von etwa 10.000 € hat, schenken. Als O am Sonntag also wieder einmal bei ihrem Sohn S und dessen Ehefrau F zum gemeinsamen Kaffee und Kuchen eingeladen ist und sie den E sieht, übergibt sie ihm die goldene Uhr und sagt: „Ich möchte dir, E, diese Uhr schenken.“
Sodann kommt Sohn S um die Ecke und nimmt E die goldene Uhr wieder aus der Hand und behauptet, Oma O könne dem E diese Uhr doch gar nicht schenken, schließlich sei er erst 2 Jahre alt und damit nicht rechtsfähig. Die Uhr gehöre daher nun ihm selbst.
Nein. Sohn S verwechselt hier die Rechtsfähigkeit mit der Geschäftsfähigkeit. Zwar ist E mit 2 Jahren noch nicht in der Lage Verträge, wie etwa einen Schenkungsvertrag, selbst abzuschließen und damit geschäftsunfähig, dennoch ist er rechtsfähig gemäß § 1 BGB. Sohn S als Vater vertritt den E als dessen gesetzlicher Vertreter gemäß §§ 104, 1629 I BGB. Das bedeutet, dass er die Uhr für E verwahrt, die Uhr aber dennoch dem E gehört.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. EinstellungenAkzeptieren
Datenschutz
Übersicht zu Cookies
Wir benutzen Cookies, um die Bereitstellung unserer Webseite zu ermöglichen. Es gibt notwendige Cookies, ohne deren Hilfe die Webseite gar nicht funktionieren würde. Darüber hinaus nutzen wir Cookies, die uns dabei helfen, deine Nutzung unserer Webseite zu analysieren und zu verstehen. Diese kannst du deaktivieren, wenn du möchtest.
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Cookies gewährleisten anonym grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website.
Cookie
Dauer
Beschreibung
viewed_cookie_policy
1 year
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin to store whether or not the user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate, die Verkehrsquelle usw.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
__gads
1 year 24 days
The __gads cookie, set by Google, is stored under DoubleClick domain and tracks the number of times users see an advert, measures the success of the campaign and calculates its revenue. This cookie can only be read from the domain they are set on and will not track any data while browsing through other sites.
_ga
2 years
The _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_gid
1 day
Installed by Google Analytics, _gid cookie stores information on how visitors use a website, while also creating an analytics report of the website's performance. Some of the data that are collected include the number of visitors, their source, and the pages they visit anonymously.
CONSENT
16 years 3 months 5 days 9 hours
YouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data.
Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren, was dazu beiträgt, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Cookie
Dauer
Beschreibung
_gat
1 minute
This cookie is installed by Google Universal Analytics to restrain request rate and thus limit the collection of data on high traffic sites.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
advanced_ads_browser_width
1 month
This cookie is set by Advanced ads plugin.This cookie is used to measure and store the user browser width for adverts.
IDE
1 year 24 days
Google DoubleClick IDE cookies are used to store information about how the user uses the website to present them with relevant ads and according to the user profile.
test_cookie
15 minutes
The test_cookie is set by doubleclick.net and is used to determine if the user's browser supports cookies.
VISITOR_INFO1_LIVE
5 months 27 days
A cookie set by YouTube to measure bandwidth that determines whether the user gets the new or old player interface.
YSC
session
YSC cookie is set by Youtube and is used to track the views of embedded videos on Youtube pages.
yt-remote-connected-devices
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.
yt-remote-device-id
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.