Sicherlich hast du schon mal auf einem Spielplatz oder auf einer Baustelle das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ gesehen. Eigentlich ist das aber so nicht wirklich korrekt – denn Eltern haften nur dann, wenn sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie das jedoch nicht, so kann es vorkommen, dass trotz des Schildes weder Eltern noch Kind für einen Schaden haften.
Woran liegt das? Die Antwort lautet Es liegt an der Deliktsfähigkeit. Die Deliktsfähigkeit, normiert in § 828 BGB, regelt im deutschen Zivilrecht, wann eine minderjährige Person für einen von ihr verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann. Ob der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde spielt hierbei keine Rolle. In § 823 BGB regelt das Gesetz, wie ein durch deliktisches, also strafbares, Verhalten entstandener Schaden ausgeglichen werden muss. Die Regelungen der §§ 823 ff. BGB bezeichnet man daher auch als Deliktsrecht.
Nicht zu verwechseln ist die Deliktsfähigkeit jedoch mit der Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne. Du solltest dir dessen bewusst sein, dass das zwei komplett verschiedene Normierungen sind. Wenn wir in diesem Beitrag von Deliktfähigkeit sprechen, dann immer nur von der Deliktsfähigkeit im zivilrechtlichen Sinne. Ein Delikt wird im Zivilrecht immer nur mit Schadensersatz, meist in der Form von Geld, beglichen. Es gibt hier keine Gefängnisstrafen oder Bewährung.
Es gibt drei Abstufungen der Deliktsfähigkeit. Eine Person kann in Deutschland deliktsunfähig, bedingt deliktsfähig oder eben deliktsfähig sein. Wenn du Probleme damit hast, das Wort Deliktsfähigkeit abstrakt zu verstehen oder dabei immer wieder an Strafe denken musst, kannst du es gedanklich auch einfach durch „Haftbarkeit“ ersetzen.
Obwohl sich alle drei Begriffe ähnlich sind, solltet ihr keinesfalls die Deliktsfähigkeit mit der Rechtsfähigkeitund der Geschäftsfähigkeitverwechseln.
Was ist Deliktsunfähigkeit?
Beginnen wir zunächst mit der Deliktsunfähigkeit. Deliktsunfähig, also nicht haftbar, sind Kinder bis einschließlich 7 Jahre. So sagt es uns § 828, Abs. 1 BGB. Sollte also ein dreijähriges Kind die Bluse der Tante mit Baby-Brei ruinieren, so kann die Tante keinen Schadensersatz für die Reinigung der Bluse von dem Kind verlangen. Selbst wenn das Kind alle bösen Absichten hatte und es gerade darauf abgesehen hatte, die Bluse zu verschmutzen, ändert das nichts an der Haftungslage.
Auch bewusstlose oder psychisch kranke Menschen (das Gesetz spricht hier etwas antiquiert von einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit) können manchmal gemäß § 827 BGB nicht für ihre verursachten Schäden haftbar gemacht werden. Dies gilt allerdings nur, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Verursachung in einem Zustand befunden haben, in dem sie sich ihrem Handeln nicht bewusst waren. Doch Vorsicht! Wenn du mal zu tief ins Glas geschaut hast und im Rauschzustand das Handy eines Freundes kaputt machst, bist du nicht deliktsunfähig. Selbst herbeigeführte Rauschzustände hebeln die Deliktsfähigkeit nicht aus.
Was ist bedingte Deliktsfähigkeit?
Die bedingte Deliktsfähigkeit ist ein Zwischending aus deliktsunfähig und vollständig deliktsfähig. Personen die das 7. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, können unter Umständen deliktsfähig sein, sofern sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen. So steht es in § 828, Abs. 3 BGB. Unter Einsichtsfähigkeit verstehen Juristen, das Erkennen der Tragweite des eigenen Handelns.
Wenn ein 15-Jähriger mit Rasierschaum Autos beschmiert, dann ist in der Regel davon auszugehen, dass er weiß, dass dies nicht erlaubt ist und es rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Für die Kriterien der Einsichtsfähigkeit gibt es keine Regelung im Gesetz. Es obliegt den Richtern und gerichtlichen Sachverständigen, die Einsichtsfähigkeit einer Person zwischen 8 und 18 Jahren zu ermitteln. Man nennt das auch Einschätzungsprärogative.
Was ist Deliktsfähigkeit?
Letztendlich gibt es noch die Deliktsfähigkeit, also die „Fähigkeit“ für Schäden zu haften. Deliktisch haftet jeder, der einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung verursacht. Sobald jemand das 18. Lebensjahr vollendet hat, fällt auch die Einschätzungsprärogative weg. Von der Einsichtsfähigkeit muss von nun an immer ausgegangen werden.
Vielleicht überrascht es dich, dass 17 Jährige manchmal tatsächlich nicht deliktsfähig sein können, obwohl man mit 16 sogar schon Alkohol trinken oder Auto fahren darf. Möglicherweise hast du auch schon einmal irgendwo aufgeschnappt, dass man ab 14 Jahren strafverfolgt werden kann. Hier ist aber genau diese heikle Begriffsüberschneidung zwischen Straf– und Zivilrecht. Denn es ist richtig, im Strafrecht kann jemand bereits ab einem Alter von 14 Jahren bestraft werden. Das liegt vor allem daran, dass dem Staat eine Verfolgungspflicht der begangenen Straftaten obliegt.
Warum gibt es die Deliktsfähigkeit?
Das Verhältnis zwischen zwei Privatpersonen kann hingegen frei gestaltet werden. Man nennt es auch Privatautonomie. Ein Geschädigter kann aber muss den Schädiger nicht zur Rechenschaft ziehen.
Anhand des obigen Beispiels der Deliktsfähigkeit lässt sich hervorragend verstehen, worum es im Zivilrecht eigentlich geht. Schuld und Strafe sind im bürgerlichen Recht eher nebensächlich. Das deutsche Zivilrecht verfolgt den Zweck wirtschaftliche Tätigkeiten von Privatpersonen zu fördern. Die Regelungen des BGB zielen immer darauf ab, dass Geld fließt und dass die Wirtschaft schön angekurbelt wird.
Das Wichtigste zur Deliktsfähigkeit in Kürze
Deliktsfähigkeit bedeutet, für einen aus unerlaubter Handlung verursachten Schaden zu haften.
Die entsprechenden Normen findest du in §§ ff 823 BGB.
Kinder sind bis zum 7. Lebensjahrdeliktsunfähig.
Jugendliche zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr sind bedingt deliktsfähig.
Personen ab dem 18. Lebensjahr sind immer deliktsfähig.
Beispiele
Beispiel 1:
Zwei Mütter Anne und Marita treffen sich nachmittags auf einem Spielplatz und lassen ihre insgesamt vier Kinder gemeinsam spielen. Alle Kinder gehen noch gemeinsam in den Kindergarten und kennen sich dementsprechend schon. Beim Spielen im Sand, welches von den beiden Müttern genau beobachtet wird, macht Annes Sohn die Brille von Maritas Tochter kaputt. Marita ist außer sich vor Wut, da die Brille sehr teuer war, und verlangt Schadensersatz von Annes Sohn.
Nein. Da alle Kinder noch im Kindergarten sind, haben sie das 7. Lebensjahr definitiv noch nicht vollendet. Dementsprechend sind sie nicht deliktsfähig gemäß § 828, Abs. 1 BGB. Eine Schadensersatzforderung gegenüber Annes Sohn ist deshalb unmöglich.
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