Eine Partnergesellschaft oder Partnerschaft liegt vor, wenn sich sich mehrere Freiberufler zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Die Rechtsgrundlage der Partnerschaftsgesellschaft ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).
Nur Angehörige der freien Berufe können eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Eine Beteiligung einer juristischen Person ist somit ausgeschlossen. Zusätzlich müssen die beteiligten natürlichen Personen aktiv mitarbeiten. Eine reine Kapitalbeteiligung oder eine Beteiligung, um seinen Namen zur Verfügung zu stellen, ist nicht möglich. Gesellschaftsanteile können bei der Partnerschaftsgesellschaft nicht wie bei der OHG und KG vererbt werden.
Nach ihrer Gründung muss eine Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister eingetragen werden.
Berufsbezeichnung aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe.
Was sind Unterschiede zur OHG und KG?
Die Voraussetzung für das Entstehen einer Partnerschaftsgesellschaft ist im Gegensatz zur OHG und KG, dass sich Freiberufler zusammenschließen und diese sich in das Partnerschaftsregister eintragen lassen.
Wie sieht es mit Geschäftsführung und Stellvertretung aus?
Die §§ 6 III und 7 III PartGG verweisen auf die Vorschriften der offenen Handelsgesellschaft. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Partner alleine berechtigt ist, die Geschäfte zu führen und die Partnerschaft nach außen zu vertreten.
Wie steht es um die Haftung in einer Partnergesellschaft?
Die Partner der Partnerschaftsgesellschaft haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Im Gegensatz zur OHG gilt diese Haftung aber nicht unbeschränkt. Die Haftung ist auf die mit der Bearbeitung eines bestimmten Auftrags befassten Partner persönlich beschränkt. Ein Partner haftet also nicht für die beruflichen Fehler einer seiner Partner.
Die einzelnen Berufsordnungen der Partner können die Haftung auf einen bestimmten Höchstbetrag sachlich beschränken. Die jeweiligen Berufsordnungen der Freiberufler üben einen großen Einfluss auf die Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft aus.
Was sind Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft?
Die Gründung erfolgt ohne Mindestkapital.
Hohes Ansehen, da der freiberufliche Berufsstand in der Regel auch ein hohes Ansehen genießt.
Eine Beschränkung der Haftung ist möglich.
Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft
Die Gesellschaftsform kommt nur für Freiberufler in Betracht.
Eine Eintragung in das Partnerschaftsregister ist nötig.
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