Was ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG)?

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Handelsgewerbe betreibt, wobei jeder Gesellschafter mit seinem Vermögen haftet (§ 105 HGB).

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Welche Voraussetzungen müssen für die Errichtung der OHG erfüllt sein?

Offene Handelsgesellschaft DefinitionFür die Errichtung einer OHG ist Voraussetzung, dass

  • ein Gesellschaftsvertrag geschlossen wird, was formlos geschehen kann,
  • mindestens zwei Personen als Gesellschafter vorhanden sind,
  • Gesellschaftsvermögen durch Beiträge der Gesellschafter gebildet wird,
  • ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe betrieben wird,
  • eine gemeinschaftliche Firma geführt wird

Was sind Regelungen bezüglich der Haftung einer OHG? 

Die Gesellschafter der OHG haften für die Verbindlichkeiten der OHG gegenüber den Gläubigern der OHG als Gesamtschuldner persönlich (§ 128 HGB) und unbeschränkt (§ 105 Abs. 1 HGB), d.h. falls notwendig auch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Haftung kann gegenüber Dritten nicht beschränkt werden.

Dies bedeutet, dass im Notfall jeder einzelne Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für die gesamten Schulden der OHG (auch solche, die durch andere Gesellschafter verursacht wurden) haften muss.

Wie regelt sich das Rechtsverhältnis der Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft untereinander?

Bei Personengesellschaften können die Gesellschafter grundsätzlich über die gesellschaftsinternen Beziehungen selbst bestimmen können. Sofern der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen enthält, gelten die §§ 110 bis 122 HGB. Die Bestimmungen der BGB-Gesellschaft finden Anwendung, wenn das HGB keine Festlegungen trifft.

Wer ist zur Geschäftsführung in der OHG berechtigt und verpflichtet?

Grundsätzlich obliegt jedem Gesellschafter der OHG die Berechtigung und Verpflichtung zur Geschäftsführung. Dies gilt nicht, wenn im Gesellschaftsvertrag einem oder mehreren Gesellschaftern die Geschäftsführung übertragen ist. In diesem Fall werden die übrigen Gesellschafter von der Geschäftsführung abgehalten.

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Wie weit geht die Befugnis zur Geschäftsführung?

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. Zur Vornahme von Handlungen, die darüber hinausgehen, ist ein Beschluss sämtlicher Gesellschafter erforderlich (§ 116 HGB).

Wer ist in der OHG zur Vertretung der Gesellschaft berufen?

Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter die offene Handelsgesellschaft vertreten, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag schließt ihn von der Vertretung aus (§ 125 I HGB). Die geschäftsführungsberechtigten und den vertretungsberechtigten Personen können übereinstimmen. Dies muss jedoch nicht sein.

Auf welche Befugnis erstreckt sich die Vertretungsmacht der Gesellschafter?

Die OHG-Gesellschafter sind zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen vertretungsberechtigt. Zu diesen Befugnissen gehören auch die Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Erteilung des Widerrufs einer Prokura (§ 126 HGB).

Wie wird der Jahresgewinn auf die Gesellschafter verteilt?

Offene Handelsgesellschaft HaftungSofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgeschrieben ist, gebührt jedem OHG-Gesellschafter von dem Jahresgewinn zunächst ein Anteil in Höhe von vier Prozent seines Kapitalanteils. Sofern der Jahresgewinn hierzu nicht ausreicht, werden die Anteile entsprechend niedriger angesetzt.

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Übersteigt hingegen der Jahresgewinn vier Prozent des Gesellschaftskapitals, so wird dieser Restbetrag unter den Gesellschaftern nach Köpfen verteilt (§ 121 HGB).

Welche Gründe führen zur Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft?

Die offene Handelsgesellschaft wird nach § 13 HGB aufgelöst durch

  • Ablauf der Zeit, für welche sie eingegangen ist,
  • Beschluss der Gesellschafter,
  • Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der OHG,
  • Tod eines Gesellschafters, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt,
  • Kündigung und gerichtliche Entscheidung.

Auflösung und Beendigung der OHG sind jedoch zweierlei. Durch die Auflösung wird nur die produktive Tätigkeit der Gesellschaft eingestellt. Sofern nicht über das Gesellschaftsvermögen der Konkurs eröffnet ist, folgt dann der Übergang in die Liquidation der OHG. Die Beendigung der Gesellschaft tritt erst nach durchgeführter Liquidation ein.

Welche Verpflichtung haben die Liquidatoren nach Beendigung der Liquidation?

Nach Beendigung der Liquidation haben Liquidatoren gemäß § 157 HGB

  • das Erlöschen der Firma zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden,
  • die Bücher und Papiere der aufgelösten Gesellschaft in Verwahrung zu geben.