Was ist ein Stellvertreter?

Der Stellvertreter bzw. die Stellvertretung ist eine beliebte Handlungsform im deutschen Privatrecht. Ein Stellvertreter kann Handlungen für dich vornehmen, ohne dass du dafür physisch anwesend sein musst. Das ist im Rechtsverkehr natürlich praktisch, da gerade Geschäfte auf lange Distanz oder in großen Unternehmen nicht besonders effizient wären, wenn der Betreffende sie alle selbst vornehmen müsste.

Das Stellvertretungsrecht, geregelt in den §§ 164 ff. BGB, ist zentraler Teil des allgemeinen Teils des BGB. In der Klausur ist die Stellvertretung häufig ein Problem der wirksamen Willenserklärung.

Was sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Stellvertreter?

Die gute Nachricht vorweg — das Stellvertretungsrecht im BGB ist außerordentlich klar und strukturiert geregelt und verlangt häufig nur das genaue und aufmerksame Lesen der Tatbestandsvoraussetzungen. In § 164 Abs. 1 BGB ist der Stellvertreter zunächst legal definiert.

Abgabe einer Willenserklärung

Die erste Voraussetzung, für das Zustandekommen einer Stellvertretung, ist die Abgabe einer eigenen Willenserklärung des Stellvertreters. Diese Willenserklärung muss sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht den Willenserklärungstatbestand erfüllen. Zentrale Frage bei der eigenen Willenserklärung ist, ob es sich bei der Äußerung des Erklärenden wirklich um eine eigene Willenserklärung handelt, oder dieser nur eine fremde Willenserklärung weiter trägt.

Eigene oder fremde Willenserklärung

Manchmal kann es vorkommen, dass ein vermeintlicher Stellvertreter in Wahrheit lediglich Bote ist. Dies bedeutet, dass er nur das weitergibt, wozu ihn ein anderer beauftragt hat. Maßgeblich ist hier, dass der Erklärende keine eigenen Überlegungen anstellt oder Wahlmöglichkeiten hinsichtlich seiner Aussage hat. Er bildet keinen eigenen Willen und ist demnach kein Stellvertreter.

Kinder als Boten

Im Rahmen der Rechtsgeschäftslehre hast du hoffentlich gelernt, dass eine rechtlich erhebliche Willenserklärung nur von einer Person mit Geschäftsfähigkeit abgegeben werden kann. Daher können nicht geschäftsfähige Personen niemals wirksam Stellvertreter sein. Dennoch ist es möglich, dass sie als Boten fungieren. Denn das Weiterleiten einer Nachricht bedarf keiner Willensbildung. Es ist vielmehr ein Realakt. Folgender Merksatz kann dir möglicherweise als Erinnerungsstütze dienen: „Ist das Kind auch noch so klein, kann es doch schon Bote sein.“

Im Namen des Vertretenen

Die nächste Tatbestandsvoraussetzung ist Ausprägung des sogenannten Offenkundigkeitsprinzips. Denn ein Stellvertreter muss dem Gegenüber deutlich machen, für wen er gerade handelt. Das ist vor allem daher wichtig, da der Vertrag zwischen dem Gegenüber und dem Vertretenen zustande kommt und nicht etwa mit dem Stellvertreter selbst. Es ist für den Vertragspartner selbstverständlich von Interesse, dass er weiß, mit wem er Verträge abschließt. Nur so kann er Insolvenzrisiko und andere Faktoren seines Vertragspartners transparent abschätzen.

Ausdrücklich oder konkludent

Es ist unerheblich, ob die Stellvertretung ausdrücklich erklärt wird, oder ob sie sich aus den Umständen ergibt. Wichtig ist nur, dass der Vertragspartner nicht darüber im Zweifel ist, mit wem der Vertrag geschlossen wird. Bestehen allerdings Zweifel über die Stellung des Stellvertreters, so gehen diese zu dessen Lasten. Der Vertrag gilt nun gemäß § 164 Abs. 2 BGB als mit ihm geschlossen.

Ausnahmen

In manchen Fällen darf jedoch eine Ausnahme vom Offenkundigkeitsprinzip gemacht werden. Dies sind die sogenannten „Geschäfte, für den, den es angeht“ und „Bargeschäfte des täglichen Lebens“. Damit gemeint sind alltägliche Vertragsschlüsse, bei denen es lebensfremd wäre, die Stellvertretung ausdrücklich zu erwähnen und bei denen der Vertragspartner in aller Regel auch gar kein Interesse daran hat, zu erfahren wer wirklich sein Vertragspartner ist.

Ein klassisches Beispiel ist der Einkauf im Supermarkt. Wenn du für einen Kommilitonen eine Flasche Wasser im Supermarkt kaufst, so ist es für die Verkäuferin an der Kasse nicht relevant, ob der Kaufvertrag nun mit dir, oder deinem Kommilitonen zustande kommt. Da du bereits an der Kasse deinen Vertragsteil, die Zahlung, erfüllst, gibt es keine Risiken mehr.

Im Rahmen der Vertretungsmacht

Letztlich muss der Stellvertreter auch im Rahmen seiner Vertretungsmacht handeln. Diese kann sich zum einen aus dem Gesetz ergeben, wie etwa die Vertretungsmacht der Eltern für ihr Kind gemäß §§ 1626, 1629 BGB.   

Stellvertreter DefinitionVertraglich ist die Erteilung einer Vollmacht üblich, um die Vertretungsmacht einzugrenzen. Diese ist in § 166 Abs. 2 S. 1 BGB legal definiert. Die Befugnisse des Stellvertreters werden anhand der Vollmacht grundsätzlich formfrei geregelt. Hält sich der Stellvertreter an diese Vorgaben, so bewegt er sich innerhalb seiner Vertretungsmacht. Überschreitet er seine Befugnisse, so wird er zum Vertreter ohne Vertretungsmacht, oder auch falsus procurator gemäß §§ 177 ff. BGB. Der Vertretene kann —muss aber nicht — den Vertrag genehmigen gemäß § 184 BGB. Sofern er dies nicht tut, muss der Vertragspartner seine Ansprüche mit dem Stellvertreter abwickeln.

Das Wichtigste zum Stellvertreter in Kürze

  • Stellvertreter ist wer gemäß § 164 Abs. 1 BGB eine eigene Willenserklärung abgibt (Abgrenzung zum Boten),
  • im Namen des Vertretenen handelt (Ausnahme: Bargeschäfte des täglichen Lebens und Geschäfte für den, den es angeht),
  • innerhalb seiner Vertretungsmacht handelt (Ansonsten ist er ein Stellvertreter ohne Vertretungsmacht).

Beispiele

Beispiel 1:

Stellvertreter BeispielDer Student Stefan bittet seinen Freund Franz dem Professor auszurichten, dass er heute krank sei und die Übungsblätter daher erst in der darauffolgenden Vorlesung abgeben könne. Franz geht daher nach der Vorlesung zu dem Professor und sagt: „Stefan hat mich beauftragt Ihnen auszurichten, dass er die Übungsblätter erst nächstes Mal abgeben könne.“

Hat Franz als Stellvertreter i. S. d. § 164 Abs. 1 BGB für Stefan gehandelt?

Nein. Franz hat lediglich eine Aussage weitergeleitet und gerade keine eigene Willenserklärung gebildet. Es fehlt daher bereits am Tatbestand des § 164 Abs. 1 BGB. Er handelte nicht als Stellvertreter, sondern als Bote.

Übungsfragen

#1. Wer kann zum Stellvertreter bestellt werden?

#2. Eine Voraussetzung für die Stellvertretung ist die Abgabe einer Willenserklärung des Stellvertreters.

#3. Kinder können nicht als Stellvertreter fungieren, jedoch als Boten.

Fertig