Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Im Handelsrecht gibt es viele verschiedene Gesellschaftsformen, zu denen sich natürliche und juristische Personen zusammenschließen können. Eine beliebte und vergleichsweise einfache Rechtsform ist die sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es handelt sich bei der GbR um eine Personengesellschaft.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Gesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht. Rechte und Pflichten einer GbR richten sich nach den §§ 705 ff. BGB. Weil die GbR nicht im HGB, sondern im BGB ausgestaltet ist, nennt man sie mitunter auch BGB-Gesellschaft. Kernelement einer GbR ist die Erreichung oder Förderung eines gemeinsamen Zwecks.

Wie wird eine GbR gegründet?

GbR gründenDie Gründung einer GbR ist ohne großen Aufwand möglich und eignet sich daher besonders für kleinere, unerfahrene Unternehmer, die zunächst einmal nicht ins große Geschäft einsteigen möchten. Im Prinzip ist jeder, der sich zusammenschließt um damit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, direkt Teil einer GbR. Manchmal entsteht eine GbR sogar ohne dass die Gesellschafter es mitbekommen.

Dies gesagt, ist jedoch klar, dass es in der Rechtspraxis meist nicht nur wahrscheinlicher, sondern auch ratsamer ist, die Gründung einer GbR lieber ausdrücklich zu vereinbaren. Dies kann allerdings völlig ohne Formvorschriften geschehen. Eine GbR kann sowohl mündlich als auch mit schriftlichem Vertrag gegründet werden. Ein Start- oder Mindestkapitel ist nicht vorausgesetzt.

Gemeinsamer Zweck 

Der Begriff „gemeinsamer Zweck“ (siehe § 705 BGB) ist sehr weit zu verstehen. Es kann so gut wie jeder gewerbliche Zweck Gegenstand einer GbR sein. Es kann sich sogar um einen religiösen oder gemeinnützigen Zweck handeln. Sogar eine Lotto-Tippgemeinschaft kann eine GbR darstellen.

Einzige Einschränkung: Der Zweck und das dahinterstehende Vorhaben muss erlaubt sein. Das dürfte in der Praxis selten ein Hindernis darstellen. Doch der Vollständigkeit halber: Nicht erlaubte Zwecke sind etwa das Fördern der illegalen Prostitution, Drogenhandel oder der Zusammenschluss zu einer Diebesbande.

Tipp: Sollte der Gewerbebegriff in einer Klausur ein Problem darstellen, so empfiehlt es sich, den Begriff zunächst einmal zu definieren und dann die Angaben im Sachverhalt darunter zu subsumieren. Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht ist und kein freier Beruf, Urproduktion oder die Verwaltung des eigenen Vermögens ist.

Wie wird eine GbR angemeldet und eingetragen?

Da die GbR gerade durch ihre Formfreiheit und Einfachheit besticht, gibt es wenige Eintragungs- und Anmeldepflichten.

Eintragung in das Handelsregister

Kurz und knapp: Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig und auch gar nicht möglich.

Gewerbeanmeldung

Eine Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt ist hingegen vorausgesetzt. Dies entfällt nur, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Dann muss lediglich eine Anzeige beim Finanzamt erfolgen.

Namensgebung

Die Benennung der GbR ist ebenso völlig frei wählbar. In der Praxis erfolgt allerdings häufig eine Kombination aus Name und Rechtsform, also z. B. Max Mustermann Änderungsschneiderei GbR.

Wie sind Haftung und Vertretung bei einer GbR geregelt?

GbR HaftungDa die GbR eine Personengesellschaft ist, haften alle Gesellschafter persönlich mit ihrem eigenen Vermögen. Wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer anderen Person also beispielsweise einen Dienstleistungsvertrag schließt, dann hat der Vertragspartner gegen jeden der Gesellschafter im Außenverhältnis einen Anspruch. Allerdings können die Gesellschafter untereinander die Summen im Innenverhältnis wieder gleichartig und fair aufteilen.

Die GbR sieht keinerlei gesetzliche Haftungsbeschränkung vor. Diese kann jedoch mittels AGB vertraglich vereinbart werden.

Vertreten wird die GbR stets gemeinschaftlich, d. h. alle Gesellschafter treten als Repräsentant für die GbR auf. Bestimmte Funktionen oder Befugnisse können in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Um im Außenverhältnis aktiv zu werden, also z. B. um Verträge abzuschließen, bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter.

Wie wird eine GbR aufgelöst?

Die Auflösung geschieht bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ebenso einfach wie die Gründung: mündlich oder mittels eines Vertrages. Drei Gründe führen in der Praxis meist zum Ende einer GbR:

  • der Tod eines Gesellschafters, vgl. § 727 BGB,
  • die Insolvenz, vgl. § 728 BGB,
  • der Entfall des gemeinsamen Zweck, vgl. § 726 BGB.

Eine GbR wandelt sich automatisch in eine OHG, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird. Ein Handelsgewerbe wird ab einem Jahresumsatz von etwa 250.000 € vermutet. Vor allem die Größe, die Mitarbeiterzahl aber auch die Anzahl der Niederlassungen sind weitere Kriterien zur Abgrenzung (für mehr Informationen siehe Istkaufmann).

Das Wichtigste zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Kürze

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • ist geregelt in den § 705 ff. BGB
  • kann durch mindestens zwei Personen gegründet
  • endet mit einem Auflösungsvertrag
  • kann sich in eine OHG umwandeln, wenn ein Handelsgewerbe vorliegt
  • muss nur beim Gewerbeamt oder ggf. Finanzamt angemeldet werden.

Die Gründung einer GbR

  • ist formfrei
  • muss einen gemeinsamen Zweck zum Gegenstand haben

In der GbR

  • haftet jeder mit seinem Privatvermögen
  • können interne Befugnisse festgelegt werden
  • gibt es ein Außen- und Innenverhältnis

Beispiele

Beispiel 1:

GbR Name BeispielJohanna und Albert vereinbaren mündlich, dass sie mit ihrem Vermögen gerne die Kommunikation zwischen den Generationen fördern möchten. Sie erstellen eine Website, auf der sie „Leihomas“ und „Leihopas“ vermitteln, sodass Kinder, die keine Großeltern mehr haben, sowie die Senioren selbst, davon profitieren können.

Da für sie das Zwischenmenschliche im Vordergrund steht, ist der Dienst unentgeltlich. Auf der Website steht jedoch der Hinweis: Gerne können Sie uns mit einer kleinen Spende unterstützen.

Haben Johanna und Albert eine GbR gegründet?

Ja! Auch wenn sie dies nicht ausdrücklich getan haben, so haben sie sich zusammengeschlossen um einen gemeinsamen Zweck (Generationenkommunikation) zu fördern. Dieser Zweck muss nicht tatsächlich gewinnbringend sein, es reicht die reine Absicht bzw. Möglichkeit. Erlaubt ist dieser Dienst auch, es geht nicht um illegalen Menschenhandel, die Senioren arbeiten freiwillig.

Übungsfragen

#1. Die GbR ist eine Personengesellschaft.

#2. Das Kernelement einer GbR ist die Förderung eines gemeinsamen Zwecks.

#3. Die Rechte und Pflichten einer GbR werden im HGB beschrieben.

#4. Die Gründung einer GbR kann ohne Formvorschriften erfolgen.

#5. Eine GbR muss nach Gründung in das Handelsregister eingetragen werden.

Fertig