Factoring ist ein Verfahren, bei dem der Factor beziehungsweise die Factoring-Gesellschaft von Kaufleuten (z. B. Lieferanten, Händler, Großhändler) Forderungen an Kunden zum Zwecke des Einzugs kauft.
Das Übertragen von Forderungen auf den Factor erfolgt im Allgemeinen in der Rechtsform eines Forderungsverkaufs beziehungsweise eines Forderungsankaufs beim Factor.
Zusätzlich zu dem Forderungsankauf und -einzug übernimmt der Factor für den Kaufmann meist die Debitorenbuchhaltung und führt erforderlichenfalls das Mahnverfahren durch.
Wie funktioniert Factoring?
Das Factoring-Verfahren läuft in der Praxis im Allgemeinen wie folgt ab:
Der Kaufmann stellt in der üblichen Form die Rechnungen für seine Schuldner aus und übergibt sie täglich oder in bestimmten Zeitabständen dem Factor.
Der Factor schickt den Schuldnern die Rechnungen zusammen mit einem Schreiben, in dem er auf das Factoringverhältnis hinweist und fordert zur Zahlung an ihn auf.
Der Factor zahlt den Forderungsbetrag entweder sofort oder zu bestimmten Zeitpunkten, eventuell wöchentlich, an seinen Factoringpartner, je nach Vereinbarung unter Abzug der Factoringkosten.
Der Factor erstellt je nach Vereinbarung eine Debitorenabrechnung, sodass sein Partner eine Debitorenbuchhaltung nicht selbst zu führen braucht.
Der Factor leitet das Mahnverfahren ein, falls der Schuldner nicht fristgerecht zahlt.
Welche Vorteile hat das Factoringverfahren für den Auftraggeber?
Durch die Inanspruchnahme des Factoring befreit sich der Kaufmann bzw. der Auftraggeber von der Belastung
des Forderungseinzugs,
des Führens der Debitorenbuchhaltung und der Überwachung des Forderungseingangs,
der eventuellen Durchführung eines Mahnverfahrens.
Darüber hinaus braucht er, soweit vereinbart, kein Risiko hinsichtlich der Bonität seines Schuldners zu tragen, da ja in diesen Fällen beim Verkauf der Forderung das Ausfallrisiko auf den Factor übergeht, und er erhält insbesondere unverzüglich nach der Rechnungserstellung den Gegenwert für seineKundenforderungen.
Durch diese Forderungsfinanzierung wird seine Liquidität sprunghaft verbessert, sodass er durch Skontierungserträge die Factoringkosten ausgleichen, eventuell sogar noch einen Überschuss erzielen kann, und er als prompter Zahler bei seinen Lieferanten eine gute Position erringt.
Kann Factoring als Sonderform der Finanzierung bezeichnet werden?
Ein Finanzierungseffekt oder Finanzierungssachverhalt wird mit Factoring so gesehen verbunden, als die Außenstände des Factornehmers durch den Factor aufgekauft und durch sofortige Bezahlung finanziert werden.
Das Factoring wird auch als Kreditsurrogat bzw. als Kreditersatz bezeichnet.
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