Was leistet die flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis?

Die flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis spaltet die Kosten in ihre fixen und variablen Bestandteile und hebt somit den Mangel der starren Plankostenrechnung auf. Durch Soll-Kosten können Kostenvorgaben für jede Beschäftigungshöhe gemacht werden.

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Im Gegensatz dazu kalkuliert die flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis nur mit variablen Kosten.

Soll-Kosten beantworten die Frage: Wie hoch sollen/dürfen die Kosten in der Kostenstelle bei einer bestimmten Beschäftigung sein?

Beispiel

Wir führen nun das Beispiel der Lackiererei aus der starren Plankostenrechnung fort und betrachten, wie das Controlling die Kostenrechnung verwendet.

Flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis BeispielIm System der flexiblen Plankostenrechnung ist es möglich, Soll-Kosten für jede Beschäftigung festzulegen. Dazu müssen wir wissen, wie sich die Plankosten von 320.000 € zusammensetzen. Nehmen wir an, die Fixkosten der Kostenstelle betragen 192.000 €. Dann sind für die 1.600 geplanten Stunden noch 128.000 € variable Kosten geplant, also pro Stunde 80 €.

Der Kostenverlauf der Kostenstelle ist somit wie folgt zu erklären: 192.000 € sind fix und fallen in der Periode auf jeden Fall an. Jede gearbeitete Stunde verursacht zusätzlich 80 € variable Kosten. Bei der Planbeschäftigung von 1.600 Stunden addieren sich die fixen und variablen Kosten auf die Kostenvorgabe von 320.000 €.

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In der Realität wurden 1.700 Stunden gearbeitet und die Ist-Kosten liegen bei 332.000 €.

Was können wir aus einer Abweichungsanalyse bzw. einem Soll-Ist-Vergleich schließen?

Die Soll-Kosten-Funktion bei 1.700 Stunden lautet:

K = 192.000 € Fixkosten + 80 €/Stunde * 1.700 Stunden = 328.000 €

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Der Soll-Ist-Vergleich ergibt eine Abweichung von 4.000 € zwischen den Ist-Kosten von 332.000 € und den Sollkosten von 328.000 €. Als Kostenstellenleiter/in sind wir nicht für eine Abweichung von 12.000 € verantwortlich, wie sich aus der starren Plankostenrechnung schließen ließe, sondern nur für eine Abweichung von 4.000 €.

Diese Abweichung ist eine Verbrauchsabweichung, eine Preisabweichung oder eine Kombination aus beiden.

Typische Ursachen für die in der Verbrauchsabweichung erfassten Kostenüberschreitungen sind schlechte Personaleinsatzplanung, unnötige Überstunden und Ausschuss durch Nichteinhaltung von Qualitätsvorgaben. Die Verbrauchsabweichung ist eine der wichtigsten Informationen des Gemeinkosten-Controlling und ermöglicht der Controllerin oder dem Controller, zielgerichtete Kostendurchsprachen mit dem oder der Kostenstellenverantwortlichen durchzuführen.

Die Preisabweichung gibt einen Hinweis darauf, dass sich die in der Kostenfunktion zugrunde gelegten Einkaufspreise geändert haben, also dass unerwartete Preisänderungen von Rohstoffen und zugekaufter Handelsware (z. B. bei Lieferantenwechsel oder starken Wechselkursschwankungen) eingetreten sind. Preisabweichungen werden nicht mit den Kostenstellenleitern der Produktion, sondern mit der Einkaufsabteilung durchgesprochen.

Wie wird die Beschäftigungsabweichung bestimmt?

Die für die Planbeschäftigung errechneten Fixkosten pro Stück werden auch bei einer abweichenden Beschäftigung in unveränderter Höhe abgerechnet. Wenn weniger produziert wird, werden zu wenig Fixkosten verrechnet. Wenn mehr produziert wird, werden zu viel Fixkosten verrechnet. Die sich daraus ergebende Abweichung nennt man Beschäftigungsabweichung.

Beispiel 

Nun können wir das Beispiel der Kostenstelle Lackiererei weiter fortführen.

Die Plankosten betrugen 320.000 € bei einer geplanten Beschäftigung von 1.600 Stunden. Der Verrechnungssatz (Plankalkulationssatz) pro Stunde, mit dem an die Kostenträgerrechnung abgerechnet wird, beträgt demnach 200 € pro Stunde (320.000 €/1.600 Stunden). Es werden aber 1.700 Stunden gearbeitet und auch abgerechnet.

Wie groß ist die Beschäftigungsabweichung?

Demnach ergeben sich verrechnete Plankosten wie folgt:

200€/Stunde * 1.700 Stunden = 340.000 €

Die Sollkosten betragen 328.000 €.

Die Beschäftigungsabweichung ist dann 328.000 € – 340.000 € = -12.000 €.

Das negative Vorzeichen vor der Abweichung bedeutet, dass es sich um eine positive Beschäftigungsabweichung handelt: Es sind Kosten in Höhe von 12.000 € mehr an die Kostenträgerrechnung abgerechnet worden, als überhaupt anfallen können. Es handelt sich hier um eine Fixkostenüberdeckung.

Diese Beschäftigungsabweichung resultiert aus dem Systemfehler der Verrechnung fixer Kosten an den Kostenträger pro Stück bzw. aus einer Proportionalisierung der fixen Kosten. Diesen Systemfehler löst erst die Grenzplankostenrechnung auf.

Fazit zur flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis

Durch die Trennung in fixe und variable Kosten ist es möglich, Plankosten für alternative Beschäftigungsgrade festzulegen.

Mögliche Abweichungsursachen sind die folgenden:

  • Verbrauchsabweichung = Ist-Kosten – Soll-Kosten
  • Beschäftigungsabweichung = Soll-Kosten – verrechnete Plankosten

Weitere Beispiele zur flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis

Beispiel 1: 

Für eine Kostenstelle liegen uns folgende Informationen vor:

  • Planbeschäftigung: 1.600 Stunden
  • Ist-Beschäftigung 1.300 Stunden
  • Plankosten 320.000 €
  • Ist-Kosten 340.000 €

Wie hoch sind im System der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis Verbrauchs- und Beschäftigungsabweichung, wenn die Fixkosten 50 % der Plankosten ausmachen? Wie lässt sich die Abweichung erklären? 

Verbrauchsabweichung = Ist-Kosten – Soll-Kosten

  • Sollkosten = Fixkosten der Kostenstelle + variable Kosten pro Einheit * Ist-Beschäftigung
  • Sollkosten = 160.000 € + 100 €/Stunde * Ist-Beschäftigung
  • 320.000 € / 2 = 160.000 €
  • 160.000 € / 1.600 Std. = 100 €/Stunde
  • Sollkosten = 160.000 € + 100 €/Stunde * 1.300 Stunden
  • Sollkosten = 290.000 €

Verbrauchsabweichung = Ist-Kosten – Soll-Kosten = 340.000 € – 290.000 € = 50.000 €

Beschäftigungsabweichung = Soll-Kosten – verrechnete Plankosten

  • verrechnete Plankosten = Plankalkulationssatz * Ist-Beschäftigung
  • Plankalkulationssatz = Planvollkosten / Planbeschäftigung = 32.000 € / 1.600 Stunde = 200 €/Stunde
  • verrechnete Plankosten = 200 €/Stunde * 1.300 Stunde = 260.000 €

Beschäftigungsabweichung = Soll-Kosten – verrechnete Plankosten = 290.000 € – 260.000 € = 30.000 €

Das heißt, es sind 30.000 € weniger an die Kostenträgerrechnung abgerechnet worden, als bei der Beschäftigung von 1.300 Std. angefallen sind. Es handelt sich um eine Fixkostenunterdeckung.

Die Verbrauchsabweichung drückt die Unwirtschaftlichkeit in der Kostenstelle aus. Der Kostenstellenleiter hat 50.000 € mehr verbraucht, als er sollte. Die Beschäftigungsabweichung resultiert aus der Fixkostenproportionalisierung bei der Ermittlung des Plankalkulationssatzes. Da weniger gearbeitet wurde als geplant, wurden auch zu wenig Kosten verrechnet.