Was ist eine Gattungsschuld?

Die Gattungsschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Bei der Gattungsschuld schuldet der Schuldner kein konkretes Einzelstück (so bei der Stückschuld), sondern eine Sache aus der Gattung. Die Gattung wird gebildet aus Gegenständen mit gleichen Merkmalen (Gattungsmerkmalen). Gattungsmerkmale können vertraglich bestimmt werden oder sich aus der Verkehrsanschauung ergeben.

Bei einer vereinbarten Gattungsschuld steht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lediglich die Gattung fest, aus der eine Sache geliefert werden soll. Erst nach dem Vertragsabschluss, im Rahmen der Erfüllung, entscheidet der Schuldner, welche Sache aus der Gattung geleistet werden soll. Der Schuldner hat ein Auswahl- und Aussonderungsrecht.

Beispiele:

  1. Beim Obst bilden die unterschiedlichen Sorten (z. B. Apfel, Banane, Orange etc.) jeweils eine Gattung.
  2. Beim Auto bilden die unterschiedlichen Typen jeweils eine Gattung.
  3. Sachen mit der gleichen Bestellnummer gehören einer Gattung (Sachgruppe) an.

Vertragsabschluss bei der Gattungsschuld

Bei einer Gattungsschuld steht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Gattung fest, aus der eine Sache geliefert werden soll. Nach dem Vertragsabschluss, im Rahmen der Erfüllung, entscheidet der Schuldner, welche Sache aus der Gattung geleistet werden soll. Bei der Auswahl der zu leistenden Sache hat der Schuldner darauf zu achten, dass die ausgewählte Sache mittlerer Art und Güte ist (§ 243 Abs. 1 BGB).

Beispiel:

Klaus bestellt bei Viktor einen Bleistift mit Bestell-Nr. 12312. Viktor nimmt die Bestellung an. Es kommt zum Vertragsschluss. Viktor schuldet einen Bleistift aus einer ganz bestimmten Gattung.

Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stückschuld

Die Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stückschuld bedeutet die Beschränkung der Schuld auf die ausgewählte Sache, die zu leisten ist.

Haben die Parteien eine Schickschuld vereinbart, dann beschränkt sich die Schuld des Verkäufers auf die Sache, die der Verkäufer ausgewählt und an die Transportperson übergeben hat. Geht die übergebene Sache auf dem Transport verloren, so wird der Verkäufer nach § 275 Abs. 1 BGB von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.

Gattungsschuld StückschuldDie Beschränkung der Schuld auf die ausgewählte Sache tritt nur ein, wenn der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan hat (§ 243 Abs. 2 BGB). Dazu gehört, dass die ausgewählte Sache mittlerer Art und Güte ist (§ 243 Abs. 1 BGB). Ist die ausgesonderte Sache nicht mittlerer Art und Güte, dann kann keine Konkretisierung eintreten. In diesem Fall hat der Schuldner nicht das zur Leistung der Sache Erforderliche getan.

Was ist eine Stückschuld?

Eine Stückschuld liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt eine Sache geschuldet wird, die von anderen Sachen leicht unterscheidbar ist. Typische Fälle von Stückschuld sind der Verkauf von gebrauchten Sachen oder Einzelanfertigungen.

Eine Stückschuld kann nur mit dem konkret geschuldeten Stück erfüllt werden. Wird das Stück vor der Erfüllung der Leistungspflicht zerstört oder geht es auf andere Weise unter, dann ist dem Schuldner die Leistung unmöglich. Ist dem Schuldner oder jedermann die Leistung unmöglich, dann ist der Anspruch auf Leistung ausgeschlossen (vgl. § 275 Abs. 1 BGB). In diesem Fall wird der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit.

Beispiel:

Wird ein gebrauchtes Serienhandy mit zwei Kratzern auf dem Display verkauft, liegt eine Stückschuld vor. Durch die Kratzer ist das verkaufte Seriengerät problemlos von Geräten der gleichen Marke und Baureihe unterscheidbar (individualisierbar).

Das Wichtigste zur Gattungsschuld in Kürze

Bei der Gattungsschuld schuldet der Schuldner kein konkretes Einzelstück, sondern eine Sache aus der vereinbarten Gattung. Der Schuldner kann auswählen, welche Sache aus der Gattung er leisten will.

Bei der Auswahl der zu leistenden Sache hat der Schuldner darauf zu achten, dass die ausgewählte Sache mittlerer Art und Güte ist (§ 243 Abs. 1 BGB). Der Schuldner von 10 kg Äpfel muss beispielsweise nicht die besten Äpfel aus einer Apfelkiste auswählen. Er hat Sachen (Äpfel) in mittlerer Art und Güte zu leisten.

Typische Fälle der Gattungsschuld sind die Telefon-, Katalog- oder Onlinebestellung mit Bestellnummer. Zum Zeitpunkt des Vertragsangebots und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses steht lediglich die Gattung fest, aus der die geschuldete Sache stammen soll (z. B. Handy oder Notebook mit Bestell-Nr. XXX). Nach dem Vertragsabschluss, im Rahmen der Erfüllung, entscheidet der Schuldner, welche Sachen aus der Gattung geliefert werden.

Aufgaben

  1. Nenne die Gattungsmerkmale.
  2. Erkläre die Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stückschuld.
  1. Die Gattung wird aus Gegenständen mit gleichen Merkmalen gebildet. Gattungsmerkmale können vertraglich bestimmt werden oder sich aus der Verkehrsanschauung ergeben.
  2. Die Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stückschuld bedeutet die Beschränkung der Schuld auf die ausgewählte Sache, die zu leisten ist.

Literaturhinweis

  1. Lemppenau, Joachim (1972): Gattungsschuld und Beschaffungspflicht, Kritisches zu § 279 BGB, Taschenbuch, Duncker & Humblot 1972.

Übungsfragen

#1. Was ist eine Gattungsschuld?

#2. Was ist der Unterschied zwischen einer Stückschuld und einer Gattungsschuld?

#3. Was ist eine Gattung?

#4. Welche Pflichten hat der Schuldner im Rahmen einer Gattungsschuld?

#5. Was ist ein Beispiel für eine Gattungsschuld?

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