Was ist eine Schickschuld?

Haben die Parteien durch Vertrag eine Schickschuld vereinbart, dann ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Sache zu schicken.

Bei dieser Schuldform liegt der Ort der Leistungshandlung (Leistungsort im Sinne des § 269 BGB) beim Schuldner. Von dort aus hat der Schuldner die Sache zu versenden. Hierzu hat der Schuldner den Frachtführer auszuwählen und die Sache dem Transportpersonal (z. B. Post, Spediteur) zu übergeben (tatsächliche Leistungshandlung).

Damit hat der Schuldner alles Erforderliche für diese Schuldform getan. Der Schuldner muss nicht zum Gläubiger gehen. Bei dieser Schuldform schuldet der Gläubiger gegenüber dem Schuldner nicht die Anlieferung der Sache, sondert lediglich das Schicken (Absenden) an den Gläubiger. Mit dem Versenden (Leistungshandlung) tritt noch nicht der Leistungserfolg (z. B. Vertragserfüllung) ein.

Von der Schickschuld ist die Bringschuld zu unterscheiden. Rechtlich relevant ist die Schickschuld für:

Beispiel:

Beim Verwendungskauf tritt die Vertragserfüllung nicht bereits mit der Versendung der Ware ein, sondern erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer. Der Ort der Leistungshandlung (Leistungsort) und der Ort des Leistungserfolgs (Vertragserfüllung) sind bei dieser Schuldform unterschiedlich.

Was ist eine qualifizierte Schickschuld?

Die sogenannte qualifizierte Schickschuld ist in der Regel bei Geldschulden anzunehmen. Hierbei hat der Schuldner dem Gläubiger den Geldbetrag an dessen Wohnsitz oder Geschäftssitz zu übermitteln und die Gefahr der Übermittlung zu tragen (vgl. § 270 Abs. 1 BGB).

Geldschulden sind SchickschuldenDies unterscheidet die qualifizierte Schickschuld von der Schickschuld im Allgemeinen, bei der in der Regel der Gläubiger die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sache an eine ordnungsgemäße Transportperson, wie beispielsweise bei § 447 BGB, es sei denn, es handelt sich um einen Verbrauchsgüterverkauf. Beim Verbrauchsgüterverkauf ist § 447 BGB wegen § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht anzuwenden.

Das Wichtigste zur Schickschuld in Kürze

Eine Schickschuld ist eine Schuld, die der Schuldner an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitz zu erfüllen hat, wobei er allerdings verpflichtet ist, die vertraglich vereinbarte Leistung dem Gläubiger zuzusenden. Schickschulden bestehen beispielsweise im Versandhandel, wo der Anbieter verpflichtet ist, die Ware dem Käufer zu schicken.

Ferner sind alle Geldschulden immer Schickschulden. Der Schuldner muss sie dem Gläubiger beispielsweise durch Überweisung übersenden. Dabei trägt er das Risiko für den Fall, dass das Geld nicht beim Empfänger ankommt.

Aufgaben

  1. Nenne Konzepte, für welche die Schickschuld rechtlich relevant ist.
  2. Erkläre den Unterschied zwischen der qualifizierten Schickschuld (Geldschuld) und der Schickschuld einer Ware (Warenschickschuld).
  1. Leistungserstellung, Leistungsort, Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versendungskauf.
  2. Bei der Warenstückschuld trägt grundsätzlich der Empfänger das Transportrisiko und die Transportkosten. Bei der Geldschuld hat der Schuldner das Geld im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz/Gewerbeniederlassung zu übersenden (z. B. durch Versenden oder durch Überweisen). Neben der Übermittlungspflicht trägt der Geldschuldner auch die Kosten  und das Übermittlungsrisiko (Versendungs- oder Überweisungsrisiko).

Literaturhinweise

  1. Looscheiders, Dirk (2021): Schuldrecht, Allgemeiner Teil, Taschenbuch, 19. Aufl., 2021.

Übungsfragen

#1. Was muss der Schuldner bei einer Schickschuld machen?

#2. Wo liegt bei einer Schickschuld der Ort der Leistungshandlung?

#3. Welche zwei der Schickschuld ähnlichen Schuldarten gibt es?

#4. Wobei handelt es sich um Schickschulden?

#5. Bei einer Schickschuld schuldet der Schuldner nicht die Anlieferung der Sache.

Fertig