Was ist ein Leistungsort?
Die Unterscheidung von Leistungsort (auch: Erfüllungsort) und Erfolgsort ist für die Einhaltung der Pflichten des Schuldners und die damit verbundene Einteilung in Holschuld, Bringschuld oder Schickschuld nach dem BGB bedeutsam.
Unter dem Leistungsort bzw. Erfüllungsort wird der Ort verstanden, an dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss. Also der Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistung vornehmen muss.
Der Schuldner der Leistung wird nur dann von seiner Schuld frei, wenn die Leistungshandlung am richtigen Ort erbracht wird. Schuldner und Gläubiger können den Leistungsort abweichend bestimmen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses (§ 269 Abs. 1 BGB).
Gemäß der Legaldefinition des Leistungsortes in § 269 Abs. 2 BGB kann dies auch die Niederlassung von einem Gewerbe sein, sofern dort die Verbindlichkeit eingegangen wurde. Der Ort der Leistung und Gegenleistung kann unabhängig und eigenständig voneinander bestimmt werden.
Beispiele:
- Soll ein Handwerker einen Schrank beim Auftraggeber in der Wohnung einbauen, so kann der Schuldner, der Handwerker, seine Leistung nur in der Wohnung des Gläubigers, des Auftraggebers, erbringen. Leistungsort ist hier die Wohnung des Gläubigers.
- Bringt dagegen der Auftraggeber beispielsweise sein Auto zur Reparatur in die Werkstatt, ist als Leistungsort die Werkstatt anzusehen. Dort muss der Schuldner „erfüllen“, deswegen wird auch oft der Begriff Erfüllungsort genutzt.