Was ist eine Holschuld?

Ein Vertrag begründet Rechte und Pflichten. Zur Erfüllung einer Schuld sind vorbereitende Handlungen (Leistungshandlungen) für die Leistungserfüllung erforderlich. Die Handlungen können Bringen, Schicken oder Abholen einer Leistung (z. B. Ware) sein.

Bei der Holschuld muss der Gläubiger die Leistung des Schuldners beim Schuldner abholen. Bei der Holschuld liegt der Ort der Leistungshandlung (Leistungsort) beim Schuldner. Die Holschuld ist der gesetzliche Regelfall.

Das rechtliche Gegenstück zur Holschuld ist die Bringschuld. Bei dieser liegen der Leistungsort und Erfolgsort beim Gläubiger.

Soweit die Parteien nichts vereinbart haben oder sich aus der Natur des Schuldverhältnisses nichts anderes ergibt, hat der Schuldner die Leistung an dem Ort zu erbringen, an welchem er zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung hat (§ 269 BGB).

Holschuld DefinitionLiegt der Ort der Leistungshandlung (Leistungsort) beim Schuldner, hat der Gläubiger die Leistung grundsätzlich beim Schuldner abzuholen, d. h. immer dann, wenn die Parteien keine Vereinbarung über den Leistungsort getroffen haben oder aus der Natur des Schuldverhältnisses sich nichts anderes ergibt, liegt eine Holschuld vor. Die Ware ist beim Schuldner abzuholen. Abholort ist der Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Schuldners.

Keine Schuld durch Abholen besteht, wenn sich aus den Umständen etwas anderes ergibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben, z. B. bei vereinbarter Schickschuld.

Beispiel:

Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder sich aus der Natur des Schuldverhältnisses nichts anderes ergibt, ist beim Kaufvertrag die Schuld durch Abholen der Regelfall. Besteht eine Holschuld, hat der Käufer die Ware beim Verkäufer abzuholen. In diesem Fall ist die Warenschuld eine Holschuld.

Will der Käufer die Ware nicht abholen, kann er sich die Ware zusenden lassen, dann liegt eine vereinbarte Schickschuld vor.

Was ist eine Warenschuld?

Bei einer Sachleistung ist die Schuld durch Abholen der gesetzliche Regelfall.

Die Warenschuld ist eine Holschuld. Denn soweit die Parteien nichts vereinbart haben oder sich aus der Natur des Schuldverhältnisses nichts anderes ergibt, hat der Schuldner die Leistung an dem Ort zu erbringen, an welchem er zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnort oder die gewerbliche Niederlassung hat (§ 269 BGB).

Was ist der Leistungsort bei einer Holschuld?

Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner seine Leistungshandlung vorzunehmen hat. Soweit die Parteien nichts vereinbart haben, hat der Schuldner die Leistung grundsätzlich an dem Ort zu erbringen, an welchem er zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz/gewerbliche Niederlassung hat (§ 269 BGB).

Liegt der Leistungsort beim Schuldner, hat der Gläubiger die Leistung (z. B. die Sache) beim Schuldner abzuholen. Daher wird diese Schuld als sogenannte Holschuld bezeichnet. Da sie in § 269 BGB geregelt ist, ist die Schuld durch Abholen der gesetzliche Regelfall, d. h. immer dann, wenn die Parteien keine Vereinbarung über den Leistungsort getroffen haben oder aus der Natur des Schuldverhältnisses sich nichts anderes ergibt, liegt Holschuld vor.

Bei der Schuld durch Abholen sind der Leistungsort (Ort der tatsächlichen Handlung) und der Erfolgsort (Ort der Vertragserfüllung) identisch. Sie liegen beide beim Schuldner.

Das Wichtigste zur Holschuld in Kürze

  • § 269, Absatz 1 regelt die Holschuld gesetzlich.
  • Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Schuldner.
  • Leistungsort: Vornahme der Leistungshandlung
  • Erfolgsort: Eintritt des Leistungserfolgs

Aufgaben

  1. Erkläre, was man unter dem Leistungsort versteht.
  2. Erkläre, was man unter dem Erfolgsort versteht.
  1. An dem Leistungsort muss die Leistungshandlung, welche vertraglich vereinbart ist, vorgenommen werden.
  2. Der Erfolgsort ist der Ort, an dem das Schuldverhältnis erlischt.

Literaturhinweise

  1. Brox, Hans/Walker, Wolf Dietrich (2021): Allgemeines Schuldrecht (Grundrisse des Rechts), 45. Auflage, Beck-Verlag, 2021.

Übungsfragen

#1. Was ist eine Holschuld?

#2. Worin unterscheidet sich eine Holschuld von einer Bringschuld?

#3. Für welche Arten von Leistungen ist eine Holschuld typisch?

Fertig