Gemeinkosten sind Kosten, die gemeinsam entstehen und deshalb einem Produkt oder einer anderen betrieblichen Leistung nicht direkt, sondern nur indirekt zugerechnet werden können (z. B. Hilfslöhne, Instandhaltungskosten, Sachversicherungen, Abschreibungen, Verwaltungskosten, bestimmte Steuern). Die Verteilung auf die einzelnen Produkte (Kostenträger) muss nach Verrechnungsschlüsseln durchgeführt werden (z. B. nach Betriebsstunden, Nutzflächen bei Gebäuden, Verbrauchseinheiten). Hierbei sind zu unterscheiden:
Fixe Kosten: Das sind fertigungsunabhängigeKosten, die gegebenenfalls auch nur zur Aufrechterhaltung der Produktionsbereitschaft anfallen können. Die Fixkosten pro Stück können nur durch eine größere Produktionsmenge reduziert werden (Fixkostendegression).
Variable Kosten: Das sind fertigungsabhängigeKosten, die je nach Umfang der Produktion in größerem oder geringerem Umfang anfallen.
Was sind Materialgemeinkosten?
Eine scharfe Unterscheidung zwischen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten ist häufig nicht möglich. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es jedoch erforderlich, diese Gemeinkosten soweit als möglich auf die beiden Kostenbereiche Material und Fertigung zu verteilen.
Als Materialgemeinkosten kommen nur Aufwendungen in Betracht, die erst nach der Einlagerung der Materialien anfallen, da die bis zur ersten Einlagerung anfallenden Kosten entweder als Einzelkosten zu den Anschaffungskosten zählen oder, wenn es sich um Gemeinkosten handelt, zu den Verwaltungskosten gehören. Zu den Verwaltungskosten muss man auch die Kosten der Einkaufsabteilung rechnen.
Zu den Materialgemeinkosten gehören danach insbesondere folgende Aufwendungen:
Kosten der Lagerung, Verwaltung und Ausgabe der Werkstoffe
Kosten der Versicherung des Materials
Kosten der Lagerbuchführung
Kosten der Bewachung des Materials
Abnahmekosten des Materials
Was sind Fertigungsgemeinkosten?
Fertigungsgemeinkosten sind alle für die Leistungserstellung anfallenden Aufwendungen, die nicht unmittelbar als Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten und Fertigungslöhne oder als Sonderkosten der Fertigung verrechnet werden können und auch nicht zu den Verwaltungs- und Vertriebskosten gehören.
Im Allgemeinen werden folgende Aufwendungen zu den Fertigungsgemeinkosten gerechnet:
Gehälter und Löhne für Werkstattangehörige, Zeichner, Techniker, Betriebsbuchhalter, Arbeitsvorbereiter, Materialprüfer, Betriebsingenieure, technische Leiter, Konstrukteure
Hilfslöhne für Transport, Kraftanlagen, Reinigung, Arbeitsvorbereitung, Abfallbeseitigung, Pförtner-, Wach- und Sicherheitsdienst
Löhne für Anlernlinge sind ebenfalls hierzu zu rechnen; die Löhne für Auszubildende gehören dagegen zu den Verwaltungskosten
gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen der vorstehend aufgeführten Gehälter, Löhne und Hilfslöhne
Brennstoff- und Energiekosten
Kosten für Hilfsstoffe (z. B. Treibstoffe, Kühlstoffe, Schmierstoffe, Schweiß- und Reinigungsmittel)
Werkzeuge
Pflege- und Instandhaltungskosten für Betriebsgebäude, Betriebseinrichtungen, Maschinen, Vorrichtungen, Werkzeuge etc.
Kosten für Sachversicherungen, Post- und Fernmeldegebühren
Gewerbekapitalsteuer
Aufwendungen für Modelle, Schablonen, Formen, soweit sie keine Sondereinzelkosten sind
Wichtig ist, dass die vorstehend aufgeführten Aufwendungen nur dann zu den Fertigungsgemeinkosten rechnen, soweit sie im Rahmen der Fertigung entstanden sind.
Was sind allgemeine Verwaltungskosten, soziale Kosten und Zinsen für Fremdkapital?
Bei den allgemeinen Verwaltungskosten sowie den sozialen Kosten (Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die Altersversorgung) und die Zinsen für Fremdkapital handelt es sich stets um Gemeinkosten. Im weiteren Sinne gehören alle diese Aufwendungen zu den Verwaltungskosten.
Zu den allgemeinen Verwaltungskosten gehören insbesondere die Aufwendungen für:
die Geschäftsleitung und die kaufmännische Leitung
den Betriebsrat
das Personalbüro
das Nachrichtenwesen
das Ausbildungswesen
das Rechnungswesen (Finanzbuchführung, Betriebsbuchführung, Kalkulation, Statistik, Planung)
die betriebliche Feuerwehr und den Werksschutz
die Grundstücksverwaltung
Brennstoffe, Energie, Instandhaltung und Reinigung
die Reisetätigkeit
Versicherungen, Gebühren und Beiträge
die Rechts- und Steuerberatung
den Wertverzehr der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, die der Verwaltung dienen
Porto und Fernmeldegebühren
Was sind Vertriebskosten?
Zu den Vertriebskosten gehören nur solche Aufwendungen, die nach der Fertigstellung des erzeugten Produkts anfallen. Es ist davon auszugehen, dass der Herstellungsvorgang dann abgeschlossen ist, wenn das Erzeugnis den Zustand erreicht hat, in dem es üblicherweise zum Verkauf oder zum Verbrauch gelangt. Hierbei kann es sich entweder um Gemeinkosten oder Einzelkosten handeln.
Vertriebsgemeinkosten
Zu den Vertriebsgemeinkosten gehören alle mit dem Vertrieb zusammenhängenden Aufwendungen, die keinen Einzelkostencharakter haben, also nicht einer bestimmten Tätigkeit direkt zugerechnet werden können.
Hierunter fallen als Beispiele die Aufwendungen für:
die Lagerung der fertigen Erzeugnisse
Werbung und Versand
Verkaufslizenzen
Garantieleistungen
Verbrauchsteuern, z. B. Biersteuer
Nichtabzugsfähige Umsatzsteuer
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Vertriebseinzelkosten
Zu den Einzelkosten des Vertriebs zählen insbesondere die Aufwendungen für:
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