Was sind Gemeinkosten?

Gemeinkosten sind Kosten, die gemeinsam entstehen und deshalb einem Produkt oder einer anderen betrieblichen Leistung nicht direkt, sondern nur indirekt zugerechnet werden können (z. B. Hilfslöhne, Instandhaltungskosten, Sachversicherungen, Abschreibungen, Verwaltungskosten, bestimmte Steuern). Die Verteilung auf die einzelnen Produkte (Kostenträger) muss nach Verrechnungsschlüsseln durchgeführt werden (z. B. nach Betriebsstunden, Nutzflächen bei Gebäuden, Verbrauchseinheiten). Hierbei sind zu unterscheiden:

  • Fixe Kosten: Das sind fertigungsunabhängige Kosten, die gegebenenfalls auch nur zur Aufrechterhaltung der Produktionsbereitschaft anfallen können. Die Fixkosten pro Stück können nur durch eine größere Produktionsmenge reduziert werden (Fixkostendegression).
  • Variable Kosten: Das sind fertigungsabhängige Kosten, die je nach Umfang der Produktion in größerem oder geringerem Umfang anfallen.

Was sind Materialgemeinkosten?

Eine scharfe Unterscheidung zwischen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten ist häufig nicht möglich. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es jedoch erforderlich, diese Gemeinkosten soweit als möglich auf die beiden Kostenbereiche Material und Fertigung zu verteilen.

Als Materialgemeinkosten kommen nur Aufwendungen in Betracht, die erst nach der Einlagerung der Materialien anfallen, da die bis zur ersten Einlagerung anfallenden Kosten entweder als Einzelkosten zu den Anschaffungskosten zählen oder, wenn es sich um Gemeinkosten handelt, zu den Verwaltungskosten gehören. Zu den Verwaltungskosten muss man auch die Kosten der Einkaufsabteilung rechnen.

Zu den Materialgemeinkosten gehören danach insbesondere folgende Aufwendungen:

  • MaterialgemeinkostenKosten der Lagerung, Verwaltung und Ausgabe der Werkstoffe
  • Kosten der Versicherung des Materials
  • Kosten der Lagerbuchführung
  • Kosten der Bewachung des Materials
  • Abnahmekosten des Materials

Was sind Fertigungsgemeinkosten?

Fertigungsgemeinkosten sind alle für die Leistungserstellung anfallenden Aufwendungen, die nicht unmittelbar als Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten und Fertigungslöhne oder als Sonderkosten der Fertigung verrechnet werden können und auch nicht zu den Verwaltungs- und Vertriebskosten gehören.

Im Allgemeinen werden folgende Aufwendungen zu den Fertigungsgemeinkosten gerechnet:

  • Gehälter und Löhne für Werkstattangehörige, Zeichner, Techniker, Betriebsbuchhalter, Arbeitsvorbereiter, Materialprüfer, Betriebsingenieure, technische Leiter, Konstrukteure
  • Hilfslöhne für Transport, Kraftanlagen, Reinigung, Arbeitsvorbereitung, Abfallbeseitigung, Pförtner-, Wach- und Sicherheitsdienst
  • Löhne für Anlernlinge sind ebenfalls hierzu zu rechnen; die Löhne für Auszubildende gehören dagegen zu den Verwaltungskosten
  • gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen der vorstehend aufgeführten Gehälter, Löhne und Hilfslöhne
  • Brennstoff- und Energiekosten
  • Kosten für Hilfsstoffe (z. B. Treibstoffe, Kühlstoffe, Schmierstoffe, Schweiß- und Reinigungsmittel)
  • Werkzeuge
  • Pflege- und Instandhaltungskosten für Betriebsgebäude, Betriebseinrichtungen, Maschinen, Vorrichtungen, Werkzeuge etc.
  • Kosten für Sachversicherungen, Post- und Fernmeldegebühren
  • Gewerbekapitalsteuer
  • Aufwendungen für Modelle, Schablonen, Formen, soweit sie keine Sondereinzelkosten sind

Wichtig ist, dass die vorstehend aufgeführten Aufwendungen nur dann zu den Fertigungsgemeinkosten rechnen, soweit sie im Rahmen der Fertigung entstanden sind.

Was sind allgemeine Verwaltungskosten, soziale Kosten und Zinsen für Fremdkapital?

Bei den allgemeinen Verwaltungskosten sowie den sozialen Kosten (Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die Altersversorgung) und die Zinsen für Fremdkapital handelt es sich stets um Gemeinkosten. Im weiteren Sinne gehören alle diese Aufwendungen zu den Verwaltungskosten.

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten gehören insbesondere die Aufwendungen für:

  • die Geschäftsleitung und die kaufmännische Leitung
  • den Betriebsrat
  • das Personalbüro
  • das Nachrichtenwesen
  • das Ausbildungswesen
  • das Rechnungswesen (Finanzbuchführung, Betriebsbuchführung, Kalkulation, Statistik, Planung)
  • die betriebliche Feuerwehr und den Werksschutz
  • die Grundstücksverwaltung
  • Brennstoffe, Energie, Instandhaltung und Reinigung
  • die Reisetätigkeit
  • Versicherungen, Gebühren und Beiträge
  • die Rechts- und Steuerberatung
  • den Wertverzehr der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, die der Verwaltung dienen
  • Porto und Fernmeldegebühren

Was sind Vertriebskosten?

Zu den Vertriebskosten gehören nur solche Aufwendungen, die nach der Fertigstellung des erzeugten Produkts anfallen. Es ist davon auszugehen, dass der Herstellungsvorgang dann abgeschlossen ist, wenn das Erzeugnis den Zustand erreicht hat, in dem es üblicherweise zum Verkauf oder zum Verbrauch gelangt. Hierbei kann es sich entweder um Gemeinkosten oder Einzelkosten handeln.

Vertriebsgemeinkosten

Zu den Vertriebsgemeinkosten gehören alle mit dem Vertrieb zusammenhängenden Aufwendungen, die keinen Einzelkostencharakter haben, also nicht einer bestimmten Tätigkeit direkt zugerechnet werden können.

Hierunter fallen als Beispiele die Aufwendungen für:

  • Gemeinkosten Beispieledie Lagerung der fertigen Erzeugnisse
  • Werbung und Versand
  • Verkaufslizenzen
  • Garantieleistungen
  • Verbrauchsteuern, z. B. Biersteuer
  • Nichtabzugsfähige Umsatzsteuer
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Vertriebseinzelkosten

Zu den Einzelkosten des Vertriebs zählen insbesondere die Aufwendungen für: