Was regelt das Geschmacksmusterrecht?
Das Geschmacksmusterrecht ergibt sich aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) vom 11.01.1876 und regelt im einzelnen die Geschmacksmusterfähigkeit von Erzeugnissen, die Anmeldung, Niederlegung und Eintragung der Muster, die Wirkungen und den Schutz des Geschmacksmusters sowie die damit zusammenhängenden Verfahren.
Das Geschmacksmuster ist ein ähnlich wie das Urheberrecht ausgestaltetes gewerbliches Schutzrecht zur ausschließlichen Nutzung. Eine Abmahnung wegen Verletzung Geschmacksmusterrecht oder Designverletzung stellt eine letzte Aufforderung dar, die Beanstandung freiwillig zu beenden.

Gegen Verletzung eines Geschmackmusters ist der Urheber durch Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche geschützt. Der Verletzte kann auch die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangen. Ferner stehen dem Verletzten Ansprüche auf Vernichtung und Überlassung rechtswidrig hergestellter und verbreiteter Nachbildungen und dazu bestimmter Vorrichtungen zu.