Was regelt das Geschmacksmusterrecht?

Das Geschmacksmusterrecht ergibt sich aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) vom 11.01.1876 und regelt im einzelnen die Geschmacksmusterfähigkeit von Erzeugnissen, die Anmeldung, Niederlegung und Eintragung der Muster, die Wirkungen und den Schutz des Geschmacksmusters sowie die damit zusammenhängenden Verfahren.

Das Geschmacksmuster ist ein ähnlich wie das Urheberrecht ausgestaltetes gewerbliches Schutzrecht zur ausschließlichen Nutzung. Eine Abmahnung wegen Verletzung Geschmacksmusterrecht oder Designverletzung stellt eine letzte Aufforderung dar, die Beanstandung freiwillig zu beenden.

Was ist Gegenstand des Geschmacksmusterrechts?

Gegenstand des Geschmacksmusters sind ästhetisch wirkende, gewerblich verwertbare neue Muster und Modelle, die zum Zweck der Verwendung für gewerbliche Erzeugnisse in plastischer oder flächiger Form verkörpert sind. Das Geschmacksmuster muss neu, eigentümlich und geeignet sein, den ästhetischen Formensinn anzusprechen.

Der Unterschied zum Urheberrecht liegt in der Qualität der schöpferischen Leistung, das heißt in dem geringerem Grad der schöpferischen Leistung, die aber andererseits das Können eines Durchschnittsgestalters auf dem jeweiligen Fachgebiet übertreffen muss.

Welchen Schutz bietet das Geschmacksmuster?

Das Geschmacksmuster erstarkt erst durch ordnungsgemäße Anmeldung und Niederlegung des Musters oder Modells beim zuständigen Musterregister zum absoluten Recht. Das Geschmacksmuster gewährt dann den Schutz gegen unbefugte Nachbildung. Der Urheber des Geschmacksmusters hat damit die ausschließliche Befugnis zur gewerblichen Vervielfältigung und Verbreitung. Das Geschmacksmusterrecht ist übertragbar und vererblich.

GeschmacksmusterrechtGegen Verletzung eines Geschmackmusters ist der Urheber durch Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche geschützt. Der Verletzte kann auch die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangen. Ferner stehen dem Verletzten Ansprüche auf Vernichtung und Überlassung rechtswidrig hergestellter und verbreiteter Nachbildungen und dazu bestimmter Vorrichtungen zu.

Die Schutzdauer des Geschmacksmusters beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Tag der Anmeldung. Die Schutzdauer kann auf höchstens 15 Jahre verlängert werden. Das Geschmacksmuster erlischt mit Ablauf der Schutzdauer und mit Verzicht des Berechtigten.

Welche internationalen Schutzvorschriften gibt es?

Das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle vom 06.11.1925 ist in der Bundesrepublik Deutschland am 01.08.1984 in Kraft getreten. Es ermöglicht den Angehörigen eines Vertragsstaates den Schutz von Mustern oder Modellen in allen anderen Vertragsstaaten durch eine internationale Hinterlegung beim internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf.

Die durch die Hinterlegung entstehenden Rechte richten sich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen.

Was bietet das neue Designrecht?

Zum 01. Januar 2014 ist das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz) in Kraft getreten. Es löst das bisherige Geschmacksmustergesetz ab und bringt einige wichtige Neuerungen mit sich. Mit dem neuen Designgesetz ist das Anmeldeverfahren vereinfacht worden. Sammelanmeldungen sind nun möglich.

Durch Einführung eines Nichtigkeitsverfahrens ist jedermann befugt vor dem Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit wegen des Vorliegens absoluter Schutzhindernisse (fehlende Designfähigkeit, fehlende Neuheit oder Eigenart, Ausschluss von Designschutz) zu stellen.

Übungsfragen

#1. Was ist ein Geschmacksmuster?

#2. Ein Geschmacksmuster schützt vor unbefugter Nachbildung.

#3. Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt in der Regel 30 Jahre.

Fertig