Warum wird zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz unterschieden?

Die Handelsbilanz soll zwar Basis für die Besteuerung sein. Doch ist diese wegen spezieller steuerlicher Vorschriften vielfach zu ändern, um das gewollte Besteuerungsziel zu erreichen. Änderungen ergeben sich insbesondere durch die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG.

Aus der Handelsbilanz muss je nach Steuerart die Steuerbilanz aufgestellt werden, damit eine korrekte Steuerveranlagung erfolgen kann.

Was macht eine Steuerbilanz erforderlich?

Unterschied Handelsbilanz SteuerbilanzDas Ergebnis einer Vermögens- und Erfolgsrechnung wird wesentlich durch die Bewertung beeinflusst. Da das Handelsrecht gemäß dem Prinzip der Vorsicht eine oftmals weitergehende Freiheit der Niedrigbewertung zugesteht als das Steuerrecht, kann im Allgemeinen der handelsrechtlich festgestellte Gewinn niedriger ausgewiesen werden als der steuerrechtliche.

Dem Fiskus kommt es aber darauf an, das Einkommen frühzeitig und so hoch wie möglich zu erfassen entsprechend dem Grundsatz der steuerlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.

In welchem Verhältnis stehen Handelsbilanz und Steuerbilanz zueinander?

Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung ist die Handelsbilanz (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz). Wirtschaftsgüter werden nach steuerlichen Sondervorschriften angesetzt und bewertet. Dabei geht es hauptsächlich um die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Steuervergünstigungen.

Worin zeigt sich die Eigenständigkeit der Steuerbilanz gegenüber der Handelsbilanz?

Die Unterschiede zeigen sich vor allem

  • im Begriff des Betriebsvermögens: Notwendiges Privatvermögen kann steuerlich nicht zum Betriebsvermögen gehören; Sonderbetriebsvermögen kann handelsrechtlich nicht als Gesellschaftsvermögen bilanziert werden;
  • in der Bewertung: Sie richtet sich steuerlich nur nach den Bewertungsvorschriften der §§ 6 ff. EStG (Einengung von Wahlrechten u. ä.);
  • im Umfang der Betriebsausgaben (Schranke des § 12 EStG). Daneben gibt es nichtabzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG;
  • in der steuerlichen Neutralisierung der Einnahmen und Einlagen;
  • in der nur im Steuerrecht möglichen Durchbrechung der formellen Bilanzkontinuität

Welche Ziele verfolgen Handels- und Steuerbilanz?

Die Handelsbilanz dient vorwiegend dem Schutz der Gläubiger und Aktionäre. Die Gewinnermittlung für Steuerzwecke selbst tritt gegen diese vorrangigen Zielsetzungen in den Hintergrund.

Die Steuerbilanz soll den Ertrag des jeweiligen Wirtschaftsjahres ermitteln. Diese unterschiedliche Zweckbestimmung führt dazu, dass handelsrechtliche Ansatzwahlrechte in der Steuerbilanz meist zu Pflichten werden und dass für die Steuerbilanz engere Bewertungsvorschriften bestehen.

Welche Möglichkeiten sieht das Steuerrecht vor, um die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz abzuleiten?

Der Steuerpflichtige hat dazu drei Möglichkeiten (vgl. § 60 Abs. 2 und 3 EStDV):

  • Er kann eine einheitliche Handels- und Steuerbilanz aufstellen, in der die steuerlichen Vorschriften beachtet wurden.
  • Er kann eine eigene Steuerbilanz aufstellen, die aus der Handelsbilanz abgeleitet wird; Unterschiede ergeben sich dann, wenn ein möglicher Ansatz in der Handelsbilanz steuerlichen Vorschriften nicht entspricht.
  • Er kann schließlich nur eine Handelsbilanz aufstellen, die durch Ausgleichsposten für die steuerliche Gewinnermittlung angepasst wird. Diese Bilanzierung ist vorwiegend bei größeren Gesellschaften (GmbH, AG) üblich.

Übungsfragen

#1. Die Handelsbilanz und Steuerbilanz sind stets identisch.

#2. Was ist das vorwiegende Ziel der Handelsbilanz?

#3. Was ist das vorwiegende Ziel der Steuerbilanz?

Fertig