Was ist irreführende Werbung?
Irreführende Werbung ist als Tatbestand des Werberechts das Hervorrufen oder Bestätigen eines falschen, das heißt der Realität nicht entsprechenden Eindrucks mittels Werbung. Irreführungen in der Werbung schädigen die Verbraucher, die im Vertrauen auf die Richtigkeit der Werbeaussagen ihre Konsumentscheidungen treffen.
Die auf Irreführungen zurückzuführenden Einstellungs- und Verhaltenswirkungen führen auch zu einer Verzerrung der Marktprozesse und somit zu einer Schädigung der Wettbewerber und zu einer Beeinträchtigung der Institution Wettbewerb selbst. Diese Negativwirkungen begründen die Notwendigkeit von rechtlichen Regelungen zur Verhinderung bzw. Ahndung irreführender Werbung.

Der zu schützende Personenkreis ist nicht grundsätzlich prozentual fixiert, sondern wird von Fall zu Fall festgelegt. Vielfach werden Anteile von ca. 15 – 25 % Irrgeführter eines Verkehrskreises als kritischer Wert angesehen. Irreführend ist eine Angabe in jedem Fall, wenn der falsche Eindruck durch eine objektiv falsche Behauptung erweckt wird. Irreführende Werbung liegt aber auch vor, wenn die Verkehrskreise mit einer objektiv richtigen Angabe unrichtige Vorstellungen verbinden.