Was ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (auch: KdöR, KöR) erfüllt als juristische Person des öffentlichen Rechts eine öffentlich-rechtliche Aufgabe in rechtlich selbständiger Weise.

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Eine KdöR ist Im Gegensatz zur Behörde rechtlich eigenständig und handelt eigenverantwortlich.

Zu den KdöR gehören Universitäten, Kirchen, Krankenkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder kommunale Betriebe.

Welche Merkmale hat eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Zu den nicht immer zutreffenden Merkmalen juristischer Personen des öffentlichen Rechts gehören:

Gebietshoheit

Die Staatsgewalt kann durch die KdöR an Unternehmen, natürliche Personen und sonstigen Institutionen ausgeübt werden.

Pflichtmitgliedschaft

Durch Wohn- bzw. Rechtssitz sind Personen und Unternehmen automatisch Pflichtmitglieder. Es gibt auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei denen die Mitgliedschaft freiwillig ist, wie beispielsweise bei Innungen im Handwerk.

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Dienstherrenfähigkeit

Einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist es meistens gestattet, Beamte einzustellen.

Die Merkmale der KöR lassen sich am Beispiel der Kommune am besten erläutern: Die Kommune übt Gebietshoheit über die Einwohner und Unternehmen im Gemeindegebiet aus. Diese sind wegen ihrer Lage verpflichtete Mitglieder und entrichten wegen der Gemeindesatzung Steuern und Beiträge. Da die Kommune Beamte beschäftigt, verfügt sie über die Dienstherrenfähigkeit.

Welche verschiedenen Arten der Körperschaft des öffentlichen Rechts gibt es?

Gebietskörperschaften

Gebietskörperschaften verwalten und organisieren sich auf eigenständiger Basis durch Selbstverwaltung und Selbstorganisation. Zu den wichtigsten Gebietskörperschaften zählen:

  • Die Gemeinden (einschließlich Städte) haben die Berechtigung, alle Anliegen der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu erfüllen, wobei sie der staatlichen Rechtsaufsicht unterliegen und über eine eigene Verfassung (z. B. Gemeindeordnung) verfügen.
  • Die Gemeindeverbände (z. B. Landkreise) beschäftigen sich mit überörtlichen Aufgaben. Analog den Kommunen verfügen sie ebenfalls über eine eigene Verfassung (Landkreisordnung) sowie eine gewählte Vertretung.
  • Der Gesamtstaat Bundesrepublik Deutschland (Bund) und die einzelnen Gliedstaaten (Länder) gehören auf oberster Ebene zu den Gebietskörperschaften. Wegen ihrer Staatsqualität kommt ihnen aber eine Sonderstellung zu.

Weitere Gebietskörperschaften sind:

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  • Kreise (auch kreisfreie Städte oder Stadtkreise),
  • Bezirke in Bayern sowie Bezirksverband Pfalz (Rheinland-Pfalz),
  • Kommunalverbände (Regionalkreise), die den Kreisen gleichgestellt sind,
  • Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz,
  • Samtgemeinden in Niedersachsen.

Selbstverwaltungskörperschaften bzw. Personalkörperschaften

Staatliche Aufgaben, die von den Mitgliedern in Selbstverwaltung geregelt werden sollen, werden von den Selbstverwaltungskörperschaften bzw. Personalkörperschaften übernommen. Organisatorisch erfolgt aber eine Ausgliederung aus der staatlichen Verwaltungshierarchie und Übertragung an rechtsfähige Organisationen.

Mögliche Beispiele sind die Landesärztekammer, in der die Ärzte eigenständig über ihre Angelegenheiten bestimmen, ebenso wie die Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskammer und die Notare in der Notarkammer. Diese Körperschaften gehören zur öffentlichen Gewalt, obwohl sie organisatorisch aus dem staatlichen Sektor ausgelagert sind. Sie sind an das Gesetz gebunden und unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

Realkörperschaften

Bei der Realkörperschaft handelt es sich um eine KdöR, welche bestimmte Liegenschaften bewirtschaftet. Die Mitgliedschaft in einer Realkörperschaft begründet sich entweder durch den Sitz eines Betriebes oder durch das Eigentum an Grundbesitz beziehungsweise durch die damit verbundenen Berechtigungen.

Beispiele für Realkörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Jagdgenossenschaften und die Landwirtschaftskammer.

Staatsferne öffentlich-rechtliche Körperschaften

Auch Organisationen wird der Status einer KöR vom Staat verliehen, die Teil der Gesellschaft sind und keine staatlichen Funktionen erfüllen. Bestimmten Organisationen wird so für ihre geleistete Arbeit eine besondere Art der Anerkennung zuteil.

Mögliche Beispiele für staatsferne öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sind der Bayerische Bauernverband und das Bayerische Rote Kreuz.

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

Nach dem Grundgesetz können auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als KdöR gelten. Dies trifft zu, wenn beispielsweise Kirchen den Staat im Sinne der Bildung und Aufrechterhaltung eines Wertekanons unterstützen, indem sie friedens-, rechts- und wertefördernd auftreten und das Gewalt- und Strafmonopol des Staates anerkennen.

Als Beispiele für die Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften kann das Erteilen des Religionsunterrichts an Schulen oder die Steuerbefreiung von Spenden angeführt werden.

Was ist der Unterschied zu Körperschaften des Privatrechts?

Die Körperschaften des Privatrechts sind von den Körperschaften des öffentlichen Rechts abzugrenzen. Die Körperschaften des Privatrechts stehen nicht unter staatlicher Aufsicht und erfüllen keine öffentlichen Aufgaben.

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Wie entsteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Eine KdöR basiert auf einer gesetzlichen Grundlage, die ihre Funktionen und Rechtsstellung regelt. Diese gesetzliche Basis kann entweder unmittelbar im Gesetzestext enthalten sein oder durch eine Rechtsverordnung oder eine Satzung geschaffen werden.

Als Beispiel kann die Gründung einer kommunalen Anstalt durch einen Gemeinderatsbeschluss genannt werden, der die gesetzliche Basis für die Gründung einer KdöR schafft.

Welche Rechte und Pflichten kennzeichnen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Die Rechte und Pflichten einer KdöR liefern ihre gesetzliche Basis und das allgemeine Recht. Hierzu gehören insbesondere:

  • Das Recht auf Selbstverwaltung und eigenes Handeln,
  • Die Pflicht zur Erfüllung der ihr zugewiesenen Funktionen,
  • Die Verantwortlichkeit für ihr Handeln,
  • Die Möglichkeit, eigene Regelungen zu erlassen,
  • Die Verpflichtung zur Einhaltung des Verfassungsrechts.

Als Beispiel kann die Verpflichtung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt erwähnt werden, ein ausgewogenes Programm zu gewährleisten und die Grundsätze zur Staatsferne und der Objektivität einzuhalten.

Welche Rechtsformen kommen für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts infrage?

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann verschiedene Rechtsformen haben. In Deutschland treten folgende Rechtsformen häufig auf:

  • Anstalt des öffentlichen Rechts,
  • Kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts,
  • Stiftung des öffentlichen Rechts,
  • Kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts,
  • Landschaftsverband,
  • Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Landesrecht.

Die Rechtsform wird dabei von der Art der Aufgabe und dem Bereich bestimmt, in dem die Körperschaft tätig ist.

Wie werden Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert?

KdöR unterliegen einer Kontrolle durch staatliche Institutionen. Die Art und Intensität der Kontrolle wird dabei von der Art der Körperschaft und ihren Funktionen bestimmt.

Beispielsweise kann eine Landesmedienanstalt die Kontrolle einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ausüben. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.

Können Körperschaften des öffentlichen Rechts verklagt werden?

Ja, Körperschaften des öffentlichen Rechts können verklagt werden. Hierbei sind besondere Verfahrensregeln und Fristen einzuhalten, die sich aus dem Rechtsgebiet ergeben.

Als Beispiel kann die Verklagung einer Krankenkasse durch einen Versicherer genannt werden. Hierbei muss der Versicherungsnehmer zunächst einen Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen und kann dann innerhalb einer bestimmten Frist vor dem Sozialgericht klagen.

Wie erfolgt die Auflösung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Die Auflösung einer KdöR kann nur durch eine gesetzliche Regelung durchgeführt werden. Dabei sind die Rechte und Pflichten der Körperschaft zu übertragen. Das Vermögen der Körperschaft geht dabei entweder auf eine andere KdöR oder auf den Staat über.

Als Beispiel sei die Auflösung einer kommunalen Anstalt genannt. Das Vermögen und die Funktionen werden dabei auf die Kommune übertragen.

Das Wichtigste zur Körperschaft des öffentlichen Rechts in Kürze

Die KdöR dient dem öffentlichen Recht und verfügt häufig über hoheitliche Befugnisse. Dabei geht es entweder um den Staat selbst (Bund und Länder) oder Glieder der staatlichen Verwaltung, die je nach der Körperschaftsart voll rechtsfähig sind.

Mögliche Beispiele für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Gemeinden und Kreise (Gebietskörperschaft), Ärzte- oder Rechtsanwaltskammern (Selbstverwaltungskörperschaften), das Bayrische Rote Kreuz (Staatsferne, öffentlich-rechtliche Körperschaft), Deichverbände (Realkörperschaft) oder Kirchengemeinden (Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften).

Aufgaben

  1. Was sind die Charakteristika einer Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Es handelt sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie erfüllt eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Sie ist rechtlich selbständig und handelt eigenverantwortlich. Sie kann in ihrem Bereich eigene Regeln aufstellen und eigenes Personal einstellen.

Übungsfragen

#1. Was ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

#2. Was ist kein Merkmal von Körperschaften des öffentlichen Rechts?

#3. Was gehört nicht zu den verschiedenen Arten der Körperschaft des öffentlichen Rechts?

#4. Welche Rechtsform kommt für Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht infrage?

#5. Was ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Fertig

Ergebnis