Was ist ein Regiebetrieb?

Ein Regiebetrieb ist ein Teil einer Trägerkörperschaft, die ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist. Dies bedeutet, dass der Regiebetrieb keine von der Trägerkörperschaft (z. B. Gemeinde) getrennt agierende juristische Person ist. Vielmehr ist der Regiebetrieb in die Organisation der Trägerkörperschaft eingegliedert.

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Der Regiebetrieb ist in die Gemeindeverwaltung integriert und wird durch diese verwaltet beziehungsweise als Abteilung der Kommunalverwaltung geführt und ist rechtlich, organisatorisch, personell sowie haushalts- und rechnungsmäßig unselbständig. Wie bei der kommunalen Haushaltsführung ist der Regiebetrieb gesetzlich zur doppelten Buchführung in Konten verpflichtet und die Personalangelegenheiten in den allgemeinen Stellenplan der Kommune eingebunden.

Die Regiebetriebsform entsteht aufgrund verwaltungsinterner Anordnungen der zuständigen Gemeindeorgane. Da bei der Regiebetriebsform keine eigene Wirtschaftsführung erfolgt, entscheiden die Organe der Kommune in allen wichtigen Fragen der Betriebsführung. Für die Regiebetriebsform gelten die Gemeindeordnung (GO), die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) als gesetzliche Grundlagen.

Es gilt kein gesondertes Personal- und Mitbestimmungsrecht, da der Regiebetrieb ein Teil der Gemeindeverwaltung ist. Dies hat zur Folge, dass alle für die Gemeindeverwaltung gültigen Dienst- und Arbeitsrechte auch für die Regiebetriebsform gültig sind. Des Weiteren übt der Personalrat der Gemeinde seine Funktion auch für den Regiebetrieb aus. Beispielsweise kann durch die Integration mehrerer städtischer Bauhöfe (Regiebetriebe) die Wirtschaftlichkeit insgesamt verbessert werden.

Was ist ein reiner Regiebetrieb?

Die reine Regiebetriebsform ist in der Ämterverwaltung der Gemeinde integriert und weder rechtlich noch wirtschaftlich selbständig. Dementsprechend besitzt er keine eigenen Organe und keine eigene Organisationsstruktur und ist eng an den Etat der Gemeinde gebunden, welche auch für alle Verbindlichkeiten des Regiebetriebes haftet.

Des Weiteren entsprechen die Entscheidungswege im Regiebetrieb denen der allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Gemeinde. Die Geschäftsführung in einem Regiebetrieb erfolgt durch den Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Amtsleiter und verfügt unter anderem über die Wirtschafts-, Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse.

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Die Rechnungsführung erfolgt nach den Regeln der doppelten Buchführung. Rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens sind das Haushaltsgrundsatzgesetz, die Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik, die Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung und die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Regiebetrieb Vor- und NachteileDer Regiebetrieb muss sich alle zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Haushalt mit den anderen am Haushalt Beteiligten teilen. Das Wirtschaftsergebnis stellt ein Teilergebnis des Gesamthaushaltes der Gemeinde dar. Die Personalstruktur ist an den Stellenvorgang der Gemeinde sowie an das öffentliche Dienstrecht gebunden. Somit übernimmt die Gemeinde die Arbeitgeberaufgaben im Personalbereich.

Was ist ein optimierter Regiebetrieb?

Der optimierte Regiebetrieb ist durch eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit gekennzeichnet und weist im Vergleich zum reinen Regiebetrieb mehr Entscheidungskompetenz auf. So werden beispielsweise erzielte Einnahmen dem optimalen Regiebetrieb zugeordnet und Überschüsse verbleiben ganz oder teilweise im Regiebetrieb. Diese stehen dann für den Ausgleich eventuell entstandener Verluste zur Verfügung.

Es erfolgt eine Bereitstellung der benötigten Mittel im Haushalt, welche für die Finanzierung der eingesetzten Ressourcen benötigt werden. Im Gegensatz zum reinen Regiebetrieb kann der optimale Regiebetrieb unter Anwendung des jeweiligen Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) eine Betriebsleitung und einen Betriebsausschuss bilden. Somit erhält die Betriebsleitung entsprechende Rechte und Befugnisse zur Führung.

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Daraus folgt, dass eine dezentrale Ressourcen- und Ergebnisverantwortung erreicht wird. Weiterhin treffen zu bestimmten Problemen die Betriebsleitung beziehungsweise der Betriebsausschuss Festlegungen, dadurch werden kürzere Entscheidungswege erreicht.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Regiebetrieb?

Ein Vorteil der reinen Regiebetriebsform ist, dass die Gründung unproblematisch erfolgen kann und Mindestkapital nicht erforderlich ist. Es können die bestehenden Strukturen der Ämterverwaltung genutzt werden, dies kann sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein. Nachteilig ist, dass weiterhin lange Entscheidungswege vorhanden sind und eine direkte Abhängigkeit und Zugehörigkeit zum kommunalen Haushalt besteht.

Vor Einführung der doppelten Buchführung in Konten lag der Vorteil der optimierten Regiebetriebsform darin, dass diese im Gegensatz zur reinen Regiebetriebsform ein Rechnungswesen mit doppelter Buchführung hatte. Verbleibende Vorteile sind die flexible Gestaltung der Haushaltsplanung und etwas kürzere Entscheidungswege.

Die Nachteile der optimierten Regiebetriebsform sind die Einbeziehung in die Ämterorganisation der Gemeinde und die Abhängigkeit vom Gesamtdeckungsprinzip des Gemeindehaushaltes, die trotz einer in begrenztem Umfang möglichen, dezentralen Ressourcenverantwortung bestehen bleibt. Für die Regiebetriebsform gibt es keine eigene Kreditwirtschaft beziehungsweise kein eigenes Finanzierungssystem, folglich ist der Verselbständigungsgrad im Verhältnis zur reinen Regiebetriebsform nur geringfügig höher.

Das Wichtigste zur Regiebetriebsform in Kürze

Der in die Gemeindeverwaltung integrierte Regiebetrieb ist durch diese mit verwaltet beziehungsweise als Abteilung der Kommunalverwaltung geführt und ist rechtlich, organisatorisch, personell sowie haushalts- und rechnungsmäßig unselbständig.

Wie bei der kommunalen Haushaltsführung ist der Regiebetrieb gesetzlich zur doppelten Buchführung in Konten verpflichtet und die Personalangelegenheiten in den allgemeinen Stellenplan der Kommune eingebunden. Der Regiebetrieb entsteht aufgrund verwaltungsinterner Anordnungen der zuständigen Gemeindeorgane. Da bei dem Regiebetrieb keine eigene Wirtschaftsführung erfolgt, entscheiden die Organe der Kommune in allen wichtigen Fragen der Betriebsführung.

Für den Regiebetrieb gelten die Gemeindeordnung (GO), die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) als gesetzliche Grundlagen.

Es gilt kein gesondertes Personal- und Mitbestimmungsrecht, da der Regiebetrieb ein Teil der Gemeindeverwaltung ist. Dies hat zur Folge, dass alle für die Gemeindeverwaltung gültigen Dienst- und Arbeitsrechte auch für den Regiebetrieb gültig sind. Des Weiteren übt der Personalrat der Gemeinde seine Funktion auch für die Regiebetriebsform aus.

Aufgaben

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für den Regiebetrieb im Einzelnen?
  2. Welche Nachteile hat ein Regiebetrieb?
  1. Gemeindeordnung (GO), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), Gemeindekassenverordnung (GemKVO).
  2. Lange Entscheidungswege, direkte Abhängigkeit und Zugehörigkeit zum kommunalen Haushalt, Einbeziehung in die Ämterorganisation der Gemeinde, Abhängigkeit vom Gesamtdeckungsprinzip des Gemeindehaushaltes, keine eigene Kreditwirtschaft, kein eigenes Finanzierungssystem.

Literaturhinweise

  1. Odenthal, Franz/Beckermann, Birgit (2021): Einführung in die öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Lehrbuch mit praktischen Übungen und Lösungen, 11. Aufl., Witten 2021