Was ist ein Regiebetrieb?
Ein Regiebetrieb ist ein Teil einer Trägerkörperschaft, die ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist. Dies bedeutet, dass der Regiebetrieb keine von der Trägerkörperschaft (z. B. Gemeinde) getrennt agierende juristische Person ist. Vielmehr ist der Regiebetrieb in die Organisation der Trägerkörperschaft eingegliedert.
Der Regiebetrieb ist in die Gemeindeverwaltung integriert und wird durch diese verwaltet beziehungsweise als Abteilung der Kommunalverwaltung geführt und ist rechtlich, organisatorisch, personell sowie haushalts- und rechnungsmäßig unselbständig. Wie bei der kommunalen Haushaltsführung ist der Regiebetrieb gesetzlich zur doppelten Buchführung in Konten verpflichtet und die Personalangelegenheiten in den allgemeinen Stellenplan der Kommune eingebunden.
Die Regiebetriebsform entsteht aufgrund verwaltungsinterner Anordnungen der zuständigen Gemeindeorgane. Da bei der Regiebetriebsform keine eigene Wirtschaftsführung erfolgt, entscheiden die Organe der Kommune in allen wichtigen Fragen der Betriebsführung. Für die Regiebetriebsform gelten die Gemeindeordnung (GO), die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) als gesetzliche Grundlagen.
Es gilt kein gesondertes Personal- und Mitbestimmungsrecht, da der Regiebetrieb ein Teil der Gemeindeverwaltung ist. Dies hat zur Folge, dass alle für die Gemeindeverwaltung gültigen Dienst- und Arbeitsrechte auch für die Regiebetriebsform gültig sind. Des Weiteren übt der Personalrat der Gemeinde seine Funktion auch für den Regiebetrieb aus. Beispielsweise kann durch die Integration mehrerer städtischer Bauhöfe (Regiebetriebe) die Wirtschaftlichkeit insgesamt verbessert werden.