Was ist eine Verpfändung?

Verpfändung DefinitionDie Verpfändung ist eine akzessorische Realsicherheit. Doch was bedeutet das? Was ein Pfand ist, weißt du sicherlich schon. Vielleicht hast du auch schon einmal in einem Geschäft eine Leistung in Anspruch genommen und dann bemerkt, dass du dein Portemonnaie vergessen hast. Üblich ist es dann, dass du deinem Gläubiger zum Beispiel dein Handy als Pfand übergibst, während du dein Portemonnaie holst. So stellt der Gläubiger sicher, dass du ihn nicht um sein Geld prellst. Denn solltest du nicht mehr zurückkommen, so kann er sich mit Hilfe deines Handys selbst die ausstehende Summe verschaffen.

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An diesem Beispiel erkennst du auch, dass es für den Pfandgläubiger essentiell ist, dass die verpfändete Sache in etwa dem Wert der ausstehenden Forderung entspricht. Nur so kann er im Fall der Fälle durch eine Verwertung des Gegenstands auch tatsächlich das bekommen, was ihm zusteht.

Im BGB ist die Verpfändung in den §§ 1204 ff. BGB geregelt. Es ist eine eher ältere Form des Kreditsicherungsrechts und soll, wie gezeigt, primär Sicherheiten für den Pfandgläubiger schaffen. In der heutigen Rechtspraxis hat das Pfandrecht jedoch nur noch wenig Relevanz. Hier wird fast nur noch ausschließlich mit der Sicherungsübereignung bzw. dem Eigentumsvorbehalt als Sicherungsmittel agiert.

Dennoch gibt es nach wie vor sogenannte Pfandleihhäuser und — unter anderem —sogar ein gesetzliches Pfandrecht. Daher ist es wichtig zu verstehen, wie genau die Sicherung anhand einer Verpfändung funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Wann wird die Verpfändung genutzt?

Verpfändung KreditsicherheitTypischer Anwendungsbereich der Verpfändung ist das Sachenrecht. Hier verhilft die Verpfändung zur Absicherung einer Forderung. Genauer gesagt verhilft die Verpfändung dem Pfandgläubiger dazu, seine Forderung vom Pfandschuldner erfüllt zu bekommen. Sollte der Pfandschuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommen, so kann der Pfandgläubiger die verpfändete Sache verwerten, um so seine Forderung erfüllt zu bekommen.

Das Pfandrecht ist, wie das Eigentumsrecht, ein dingliches Sachenrecht, d. h. ein absolutes Recht gegenüber jedermann. Eine Verpfändung kann grundsätzlich an allen beweglichen Sachen gemäß § 90 BGB, sowie an allen Rechten und Forderungen bestehen.

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Welche Arten von Pfandrechten gibt es?

Das Zivilrecht kennt verschiedene Arten von Pfandrechten.

1) Gesetzliches Pfandrecht

In manchen Fällen entsteht ein Pfandrecht bereits durch eine gesetzliche Regelung. Ein relevantes Beispiels hierfür ist zum Beispiel das Vermieterpfandrecht gemäß den §§ 562 ff. BGB. Sollte der Mieter dem Vermieter seine Miete nicht mehr zahlen, die Forderung des Vermieters also nicht mehr erfüllen, so kann sich der Vermieter seine Miete durch die Verwertung der Sachen des Mieters selbst verschaffen. Das Gesetz gibt ihm hierfür einen Anspruch. Eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter ist hier also nicht notwendig.

2) Rechtsgeschäftliches Pfandrecht

Der Hauptfall ist das Pfandrecht mittels eines Rechtsgeschäfts. Hier einigen sich Pfandgläubiger und Pfandschuldner übereinstimmend darüber, dass an einem bestimmten Gut ein Pfandrecht zu Gunsten des Pfandgläubigers entstehen soll, falls der Pfandschuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. Anders als beim gesetzlichen Pfandrecht entsteht das Pfandrecht also aufgrund eines Vertrags.

3) Pfandrecht kraft Hoheitsakt

Ausgabe von WertpapierenIn manchen Fällen entsteht ein Pfandrecht auch kraft Hoheitsakt. Dies bedeutet, dass ein Gericht auf Antrag des Gläubigers ein Zwangsvollstreckungsrecht (§ 804 ZPO) gegenüber dem Schuldner ausspricht. Der Gläubiger bekommt dann einen sogenannten vollstreckbaren Titel, der seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner verkörpert. Dies funktioniert selbstverständlich ohne eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner — der Titel des Gerichts ersetzt diese.

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Das Wichtigste zur Verpfändung in Kürze

  • Die Verpfändung ist eine Realsicherheit und hat entsprechend eine Sicherungsfunktion.
  • Die Verpfändung ist an die Hauptschuld gebunden und somit akzessorisch.
  • Der Pfandgläubiger kann den Pfand veräußern, um seine Forderung zu erfüllen.
  • Es gibt drei Arten von Pfandrechten: Gesetzlich (z. B. § 562 ff. BGB), rechtsgeschäftlich (z. B. § 1204 Abs. 1 BGB) und kraft Hoheitsakt (z. B. § 804 ZPO).