Was ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit?
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) wird folgendermaßen charakterisiert: Jeder Versicherungsnehmer ist gleichzeitig Mitglied im Verein. Als solches hat er ein Mitspracherecht in den Institutionen des VVaG. Die oberste Institution ist die Mitgliederversammlung bzw. die Vertreterversammlung. Sie trifft die wesentlichen Entscheidungen (z. B. Änderungen der Satzung), wählt Aufsichtsrat und Vorstand und entlastet diese auch.
Anders als bei einer Aktiengesellschaft stehen eventuell erwirtschaftete Überschüsse ausschließlich den Mitgliedern zu. Der VVaG ist zudem ausschließlich an den Mitgliederinteressen orientiert. Es gibt kein von außen bereitgestelltes Kapital und somit auch keine Aktionäre.
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit treten regelmäßig auf. Man findet Sie z. B. häufig als:
- Krankenversicherung vor Ort
- Pensionskassen und Lebensversicherungen
- Gebäudeversicherungen
- Unfallversicherungen

Als wesentliche Strukturmerkmale eines VVaG seien aber auch weiterhin das Vorhandensein von Mitgliedern (denen eventuell eine Gewinnbeteiligung zusteht) und das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses als Grundlage der Vereinsmitgliedschaft zu fordern. Hinzu käme als Ausdruck des Gegenseitigkeitsprinzips, dass die Aufbringung der für den Geschäftsbetrieb nötigen (Geld-)Mittel von innen heraus, also durch die Mitglieder, zu erfolgen hat.