Was ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit?

Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) wird folgendermaßen charakterisiert: Jeder Versicherungsnehmer ist gleichzeitig Mitglied im Verein. Als solches hat er ein Mitspracherecht in den Institutionen des VVaG. Die oberste Institution ist die Mitgliederversammlung bzw. die Vertreterversammlung. Sie trifft die wesentlichen Entscheidungen (z. B. Änderungen der Satzung), wählt Aufsichtsrat und Vorstand und entlastet diese auch.

Anders als bei einer Aktiengesellschaft stehen eventuell erwirtschaftete Überschüsse ausschließlich den Mitgliedern zu. Der VVaG ist zudem ausschließlich an den Mitgliederinteressen orientiert. Es gibt kein von außen bereitgestelltes Kapital und somit auch keine Aktionäre.

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit treten regelmäßig auf. Man findet Sie z. B. häufig als:

  • Krankenversicherung vor Ort
  • Pensionskassen und Lebensversicherungen
  • Gebäudeversicherungen
  • Unfallversicherungen

Welche gesetzliche Grundlage hat der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit?

Der VVaG ist eine der zulässigen Rechtsformen für Versicherer in Deutschland und ist gesetzlich in den §§ 171 bis 210 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetzes) geregelt. Darüber hinaus muss ein VVaG allerdings auch die Bestimmungen des Handelsrechts, des Aktienrechts, des Genossenschaftsrechts und des Vereinsrechts beachten.

Andere zulässige Rechtsformen für Versicherer sind die Aktiengesellschaft (einschließlich der Europäischen Aktiengesellschaft) und die Körperschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 8 Abs. 2 VAG.

Welche Merkmale weist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf?

Im Wettbewerb mit anderen Versicherungsunternehmen nimmt der (größere) VVaG keine Sonderrolle ein, sondern agiert wie andere Wirtschaftsunternehmen auch. Dabei ist die vereinsmäßige Verbundenheit nur noch eingeschränkt vorhanden.

Versicherungsverein auf GegenseitigkeitAls wesentliche Strukturmerkmale eines VVaG seien aber auch weiterhin das Vorhandensein von Mitgliedern (denen eventuell eine Gewinnbeteiligung zusteht) und das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses als Grundlage der Vereinsmitgliedschaft zu fordern. Hinzu käme als Ausdruck des Gegenseitigkeitsprinzips, dass die Aufbringung der für den Geschäftsbetrieb nötigen (Geld-)Mittel von innen heraus, also durch die Mitglieder, zu erfolgen hat.

Aufgaben

  1. Welche Organe besitzt ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit?
  2. Welche Strukturmerkmale weist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf?
  1. Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung (Mitgliedervertretung)
  2. Vorhandensein von Mitgliedern, Bestehen eines Versicherungsverhältnisses, Aufbringung der Geldmittel durch die Mitglieder

Literaturhinweise

  1. Benkel, Gert Andreas (2002): Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, 2. Aufl., München 2002.