Was sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen Gartenbau, Tierzucht und Tierhaltung, Binnenfischerei und Jagd.
Land- und Forstwirtschaft ist nach § 13 Abs. Nr. 1 Satz 1 EStG der gesamte Bereich der planmäßigen nicht gewerblichen Bodenbewirtschaftung. Nicht gewerblich ist die Bodenbewirtschaftung, wenn sie auf die Gewinnung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen oder auf verwandte Zweige der Urproduktion sowie auf die Verwendung und Verwertung, insbesondere Veräußerung der selbst gewonnenen Erzeugnisse gerichtet ist.
Bei dauerndem und nachhaltigem Zukauf fremder Erzeugnisse zur Weiterveräußerung ist gegenüber dem Gewerbebetrieb abzugrenzen. Dagegen liegt gewerbliche Bodenbewirtschaftung vor beim Abbau von Bodenschätzen (keine Neugewinnung von Bodenerzeugnissen). Einkünfte aus der gewerblichen Bodenbewirtschaftung gehören daher zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), es sei denn, es liegt ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG vor.
Beispiele:
Bergbauunternehmen, Betriebe zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, sind gewerbliche Betriebe, soweit sie nicht land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe sind.