Was leistet die flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis?
Die flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis (kurz: Grenzplankostenrechnung) unterscheidet sich im Bereich der Kostenstellenrechnung nicht von der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Im Unterschied zu den Verfahren der Vollkostenbasis werden aber nur die variablen Bestandteile des Verrechnungssatzes der Kostenstelle auf die Kostenträger (also auf die Produkte) verrechnet. Die Grenzplankostenrechnung ermöglicht neben einer Vollkostenkalkulation auch eine Deckungsbeitragsrechnung.
Die flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis löst das Problem der Umlage fixer Kosten auf Kostenträger, denn sie kalkuliert nur mit variablen Kosten. Die Fixkosten werden nach dem Schema der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung sukzessive vom Deckungsbeitrag I abgezogen.
Damit entsprechen die verrechneten Kosten den Sollkosten (verrechnete Plankosten = Sollkosten) und werden mit der Kostenfunktion ermittelt (verrechnete Plankosten = Fixkosten + variable Kosten x Ist-Beschäftigung). In der Grenzplankostenrechnung wird der Systemfehler der Proportionalisierung der Fixkosten aufgehoben, sodass es keine Beschäftigungsabweichung mehr gibt.
Für Abweichungen kann es unterschiedliche Ursachen haben:
- Der Beschäftigungsgrad, z. B. die Produktionsmenge, kann sich gegenüber dem Plan geändert haben.
- Aber auch die Effizienz beim Einsatz von Ressourcen (ausgedrückt in der Verbrauchabweichung) oder die Faktor-Beschaffungspreise (ausgedrückt in der Preisabweichung) können vom ursprünglichen Plan abweichen.
Die Wahl der Kostenrechnungssysteme beeinflusst die Abweichungsanalysen. Dieses in der Plankostenrechnung in Grundzügen vorgestellte Verfahren der Abweichungsanalysen kann beinahe beliebig ausgebaut werden. Damit steigen auch die Kontrollkosten.
Besonderes Augenmerk wird in zunehmenden Maße auf die Erlösseite gelegt. Hier geht es darum, die Differenz zwischen Brutto- und Nettoerlösen, die durch Rabattvergabe, Vergabe von Werbekostenzuschüssen an den Handel usw. oft sehr groß ist, besser zu kontrollieren und damit die Umsatzrentabilität zu steigern. Dies ist das Gebiet des Vertriebscontrolling.
Sowohl in den Kostenstellen als auch in der Kostenträgerrechnung wird zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden. Die Fixkosten werden direkt an das Betriebsergebnis abgerechnet, die variablen Kosten pro Stück an die Produktkalkulation. Damit entsteht ein Deckungsbeitrag. Eine Beschäftigungsabweichung tritt nicht mehr auf, da Soll-Kosten = verrechnete Plankosten.