Was ist ein Freiberufler?
Ein Freiberufler übt einen sogenannten freien Beruf aus und betreibt kein Gewerbe. Welche Berufe als Freiberufler gelten, ist in § 18 EStG festgelegt. Hierzu zählen unter anderem
- Rechtsanwälte (§ 2 II BRAO),
- Notare (§ 2 Satz 3 BNotO),
- Wirtschaftsprüfer (§ 1 II Satz 1, 2 WiPrO),
- Steuerberater (§ 32 II Satz 1, 2 StBerG),
- Ärzte (§ 1 II BundesärzteO),
- Zahnärzte (§ 1 IV ZahnheilkG),
- Architekten,
- Künstler,
- Dolmetscher und
- Schriftsteller.
Die Unterscheidung hat zum einen historische, zum anderen soziale Gründe. Seit dem Mittelalter ist für die freien Berufe eine weitgehende Selbstverwaltung typisch, die sich noch heute in einem eigenen Standesrecht mit eigenen Aufsichtsgremien (Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Ärztekammern, Apothekerkammern) und in einer eigenständig organisierten Eigenversorgung und Fürsorge (Versorgungswerke, Künstlersozialkassen) widerspiegelt.
Was sind Merkmale der Freiberufler?
Die freuen Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass intellektuelle Leistungen, nicht körperliche Arbeitsleistungen erbracht werden. Wesentlich ist ein in den Hintergrund tretender Erwerbszweck und ein in den Vordergrund tretendes Interesse an Fortbildung und Ausformung von Wissenschaft und Kunst.
Aus historischer Sicht lässt sich zugespitzt formulieren: Freiberufler sind diejenigen, die mit dem Kopf arbeiten, im Unterschied zu den Gewerbetreibenden, die mit den Händen arbeiten.
Welche Steuern zahlen Freiberufler?
Freiberufler zahlen stets die Einkommensteuer und i. d. R. die Umsatzsteuer. Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind sogenannte Kleinunternehmer, die eine gewisse Umsatzschwelle nicht übersteigen.
Da sie keine Gewerbe betreiben, zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuer.
Beispiele
Beispiel 1:
Der Steuerberater Simon berät eine Kölner Werbeagentur.
Ist Simon ein Kaufmann?
Beispiel 2:
Der Schönheitschirurg Christian betreibt neben seiner Arztpraxis eine private Schönheitsklinik.
Ist Christian ein Kaufmann?