Was ist ein Gebrauchsmuster?
Bei einem Gebrauchsmuster handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht (sog. kleines Patent) für technische Erfindungen, das neben dem Patentrecht zum Schutz vor allem kleinerer Erfindungen geschaffen wurde. Das Gebrauchsmuster ist ein Recht zur ausschließlichen Nutzung der unter seinen Schutz gestellten Erfindung. Es ist einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patent, hat aber mit drei Jahren eine kürzere Laufzeit.
Das Gebrauchsmusterrecht ist im Gebrauchsmustergesetz geregelt. Es enthält Vorschriften über die Gebrauchsmusterfähigkeit, die Anmeldung, Eintragung und Wirkung des Gebrauchsmusters und die Gebrauchsmusterberühmung. Es regelt ferner das Verfahren vor dem Patentamt, das Beschwerdeverfahren sowie die Gebrauchsmusterstreitsachen.