Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein vom Staat für bestimmte Erfindungen verliehenes ausschließliches Recht zur Benutzung und gewerblichen Verwertung der patentierten Erfindungen. Patentfähige Innovationen müssen das Gebiet der Technik betreffen, wobei der BGH Technik definiert als eine „Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal überschaubaren Erfolgs“.

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Gemäß § 1 Patentgesetz (PatG) muss eine Erfindung neu und gewerblich anwendbar sein sowie auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. Diese Bedingungen werden als materielle Schutzvoraussetzungen bezeichnet.

Der § 9 PatG unterscheidet zwei Kategorien: die Erzeugnispatente, zu denen Sach-, Stoff-, Verrichtungs- und Anordnungspatente zählen und die unter dem Begriff Verfahrenspatente subsumierten Patente für Herstellungs- und Arbeitsverfahren.

Welche Rechte erhält der Erfinder durch ein Patent?

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Patenterteilungsverfahrens wird Patentschutz erlangt. Die Basis dafür ist das Patentrecht als Teil des Wettbewerbsrechtes, zu dem auch der Kennzeichenschutz, das Geschmacksmusterrecht sowie das Gebrauchsmusterrecht gehören. Letzteres schützt wie das Patentrecht technische Erfindungen. Gebrauchsmuster und Patente werden als technische Schutzrechte bezeichnet.

Durch ein Patent erhält der Erfinder ausschließliche Rechte an der Erfindung für eine bestimmte Zeit. Bei einem Erzeugnispatent dürfen Dritte das geschützte Erzeugnis nur mit Zustimmung des Patentinhabers herstellen, anbieten, in Verkehr bringen oder gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einführen oder besitzen. Geschützt ist der Patentgegenstand, einschließlich aller Herstellungs- und Verwendungsmöglichkeiten.

Patent anmeldenBeim Verfahrenspatent dürfen Dritte das geschützte Verfahren nicht ohne Zustimmung des Patentinhabers anwenden, zur Anwendung anbieten, in Verkehr bringen, gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einführen oder besitzen. Durch das Patent erreicht der Erfinder einen zeitlich begrenzten Schutz vor Imitation. Dieser Schutz hat Einfluss auf die Konkurrenzsituation für den Inhaber des Patents in der Weise, dass er seine Position am Markt durch das Patent sichern oder erweitern kann. Das Patent ist somit Instrument zur Sicherung akquisitorischer Potenziale und damit zugleich ein Marketinginstrument.

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Was sind Vor- und Nachteile der Patentanmeldung?

Das Hauptproblem ist der Entschluss über Anmeldung oder Nichtanmeldung einer Erfindung. Diese Entscheidung ist grundsätzlich in das Ermessen des Unternehmens gestellt. Nur Diensterfindungen von Arbeitnehmern müssen vom Arbeitgeber gemäß dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen in der Regel angemeldet werden.

Die Alternative zum rechtlichen Schutz neuer technischer Erfindungen ist der faktische Schutz des Wissens mittels Geheimhaltung, dessen Wirksamkeit in der Regel begrenzt ist. Mit zunehmender Unternehmensgröße und damit verbundener größerer Zahl patentfähiger Erfindungen steigt die Patenthäufigkeit, die auch von der Wettbewerbssituation und der Branchenzugehörigkeit beeinflusst wird. Etwa 95 % aller schutzfähigen Erfindungen werden angemeldet.

Der Patentschutz dient der Vertriebssicherung und einer gewinnoptimierenden Streuung technischen Wissens. Er eignet sich für Werbezecke und fördert den Ruf des Unternehmens. Gleichzeitig wird verhindert, dass das Unternehmen durch fremde inhaltsgleiche Patente beschränkt wird.

Wichtige Gründe für einen Anmeldeverzicht sind mangelnde Überprüfbarkeit der Einhaltung, aufwendige Durchsetzung eigener Schutzrechte, administrativ-technische Hemmnisse, die mit dem Verfahren verbundenen Kosten, unsichere Ertragsaussichten, eventuell Geheimhaltungsvorteile und -chancen oder Gebrauchsmustervorteile.

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Bei Offenlegung durch Patente können Wettbewerber die Erfindung als Ausgangspunkt für eigene Forschung nehmen; ausländische Konkurrenten können die Erfindung auch ohne Lizenz nutzen oder selbst anmelden, sofern nicht zusätzlich im Ausland angemeldet wurde.

Bei Patentanmeldung besteht bis zur Offenlegung kein Patentschutz. Wird eine schnelle Vermarktung des Wissens vor Eintritt der mit der Offenlegung verbundenen Schutzes angestrebt, empfiehlt sich eine Gebrauchsmusterhilfsanmeldung. In der Praxis wird davon bei etwa der Hälfte der Patentanmeldungen Gebrauch gemacht. Die Anmeldung zum Gebrauchsmuster anstelle der Patentanmeldung hat wegen niedrigerer Kosten und kürzerer Innovationszyklen steigende Bedeutung.

Wann und wo sollte ein Patent angemeldet werden?

Zur Sicherung der Priorität ist eine frühe, zur Absicherung gegen Umgebungserfindungen eine späte Anmeldung sinnvoll. Der Informationseffekt des Patentrechts ist durch eine möglichst allgemeine Anmeldung abzuschwächen, aber auch durch ein an der Markteinführung orientiertes Anmeldetiming. Letzteres wird mit dem Risiko erkauft, dass Dritte der Anmeldung eines Schutzrechtes zuvorkommen.

Ein weiteres Problem besteht beim Anmeldeort. Eine weltweite Anmeldung ist mit hohen Kosten verbunden. Ohne Auslandsanmeldung ist es Wettbewerbern ermöglicht, das durch die Inlandsanmeldung offenbarte Wissen auch ohne Bezahlung anzuwenden oder selbst anzumelden. Angemeldet wird dort, wo ein wichtiges Absatzland gegeben ist, oder wo die Konkurrenten ihre Produktionsstätten betreiben.

Nach der Anmeldung muss der Zeitpunkt für den zu stellenden Prüfungsantrag geklärt werden. Wird auf frühen vollen Patentschutz abgezielt, so ist der Prüfungsantrag möglichst in absehbarer Zeit zu stellen. In der Praxis stellt rund die Hälfte der Unternehmen den Antrag bis spätestens ein Jahr nach der Anmeldung.

Welche Möglichkeiten aktiver und reaktiver Patentpolitik gibt es?

Die Patentpolitik ist die Gesamtheit der dispositiven Maßnahmen im Bereich der technischen Schutzrechte. Träger dieser Maßnahmen sind in der Regel Unternehmen. Gegenstand der Patentpolitik sind eigene oder fremde im Entstehen begriffene oder bestehende technische Schutzrechte, das heißt Patente und Gebrauchsmuster.

Aktive Patentpolitik betrifft den Aufbau und die Erhaltung von Schutzrechten für unternehmenseigene Erfindungen. Durch reaktive Patentpolitik soll das Entstehen von Schutzrechten anderer Unternehmen verhindert oder deren bereits vorhandene Schutzrechte eingeschränkt oder beseitigt werden. In beiden Fällen ist eine systematische Patentinformation erforderlich.

Was ist bei der Ausübung eines Patentrechts zu beachten?

Bei der Entscheidung über die Ausübung eines Patentrechts ist ein zumindest temporäres Ruhenlassen des Patents in mehr als jedem zweiten Fall anzutreffen. Für eine nicht geringe Quote ist keine Verwertung vorgesehen. Dies deutet an, dass Patente nicht nur zur Unterstützung eigener Marketingstrategien benutzt werden, sondern auch massiv als Mittel zur Behinderung des Konkurrenten. Zunehmende Patentkosten und abnehmende Bedeutung führen dazu, dass nur ein kleiner Teil der Patente die maximal mögliche Laufzeit erreicht.

Für die reaktive Patentpolitik sind die Beschaffung eigener Sperr- und Umzäunungspatente oder die Durchsetzung von der Schutzrechtserteilung entgegenstehenden Tatbestände nach der Offenlegung geeignete Instrumente. Nach Erteilung des Patentes ist ein Einspruch oder eine Nichtigkeitsklage denkbar. Letztere kommt wegen des Aufwands und des Risikos selten vor. Größere Unternehmen verfügen meist über eine eigene Patentabteilung. In der Regel wird ein Patentanwalt in Anspruch genommen, um Anmeldungen vorzunehmen oder sich in Streitigkeiten vertreten zu lassen.

Das Wichtigste zum Patent in Kürze

Ein Patent ist ein vom Staat für bestimmte (technische) Erfindungen verliehenes ausschließliches Recht zur Benutzung und gewerblichen Verwertung der patentierten Erfindungen.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind Erzeugnispatent und Verfahrenspatent, aktive und reaktive Patentpolitik, sowie nationales und internationales Patentrecht. In Deutschland ist Rechtsgrundlage für das Patentrecht das Patentgesetz (PatG). Beim Deutschen Patentamt ist die nationale Anmeldung einer Erfindung zum Patent anzumelden.

Die Patentpolitik in einem Unternehmen macht ein interdisziplinäres Gremium aus Rechts-, Marketing- und FuE-Experten erforderlich. Die Patentpolitik ist ein Hilfsmittel der Wettbewerbs- und Technologie-Strategie eines Unternehmens. Zwischen FuE-Ausgaben und den Patenten eines Unternehmens besteht eine hohe Korrelation. Patentschutz fördert die Bereitschaft, FuE-Mittel bereitzustellen.

Aufgaben

  1. Worin unterscheidet sich das Erzeugnispatent vom Verfahrenspatent?
  2. Was unterscheidet aktive von reaktiver Patentpolitik?
  1. Aktive Patentpolitik betrifft den Aufbau und die Erhaltung von Schutzrechten für unternehmenseigene Erfindungen. Durch reaktive Patentpolitik soll das Entstehen von Schutzrechten anderer Unternehmen verhindert oder deren bereits vorhandene Schutzrechte eingeschränkt oder beseitigt werden.
  2. Beim Erzeugnispatent ist der Patentgegenstand einschließlich aller Herstellungs- und Verwendungsmöglichkeiten geschützt. Beim Verfahrenspatent dürfen Dritte das geschützte Verfahren nicht ohne Zustimmung des Patentinhabers anwenden.

Literaturhinweis

  1. Engels, Rainer (2020): Patent-, Marken- und Urheberrecht: Lehrbuch für Ausbildung und Praxis, Vahlen Jura, Taschenbuch, 11. Auflage, 2020.