Was ist eine Lizenz?

Eine Lizenz ist die Befugnis, ein gewerbliches Schutzrecht oder ein nicht schutzfähiges Recht eines anderen in der Regel gegen Entgelt zu benutzen. Zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer wird ein Lizenzvertrag geschlossen.

Das bundesdeutsche Recht regelt die Lizenz nicht explizit. Es gelten die allgemeinen Regelungen bürgerlich-rechtlicher Verträge. Die für die anderen Vertragsarten geltenden Gesetze heranzuziehen (Kaufvertrag, Miete) sind bei der Auslegung von Lizenzverträgen maßgeblich.

Grenzen der inhaltlichen Gestaltung von Lizenzverträgen setzt das Wettbewerbsrecht, insbesondere § 20 GWB und § 21 GWB. Das Patentrecht beeinflusst Lizenzverträge mittelbar, indem mit der Bestimmung des Inhalts eines Patents (§ 9 PatG) die Grundlage zur wettbewerblichen Beurteilung geschaffen wird. Einen Eingriff des Patentrechts in die Vertragsfreiheit stellt die Zwangslizenz dar (§ 15 PatG), die im öffentlichen (übergeordneten) Interesse möglich ist.

Welche Ziele hat die Vergabe einer Lizenz?

Der Gegenstand der Lizenzpolitik sind die langfristigen Ziele, Prinzipien und Strategien der Lizenzvergabe und -nahme. Mögliche Ziele der Lizenzvergabe sind:

  • Erschließung neuer Märkte bei begrenzten finanziellen Ressourcen,
  • Senkung von Transportkosten bei großer geografischer Distanz,
  • Realisierung relativ niedriger Produktionskosten,
  • Gewährleistung eines kundennahen Service bei relativ geringen Servicekosten,
  • Überwindung von Kapazitätsengpässen und eigener Wissensdefizite in Forschung und Entwicklung, Fertigung und Marketing,
  • Erschließung von Marktnischen,
  • Überwindung von Schutzzöllen, Einfuhrsperren, Devisentransferregelungen, Local Content-Vorschriften oder technischen Normen,
  • Unterbindung von Konkurrenzerfindungen,
  • Umgehung wettbewerbsrechtlicher Marktanteilsbegrenzungen,
  • Senkung des Auslandsinvestitionsrisikos,
  • Förderung des Absatzes komplementäre Produkte,
  • Erzielung von Einnahmen durch Lizenzgebühren,
  • Schnellere Amortisation von FuE-Aufwendungen,
  • Verlagerung der Gewinnentstehung in Konzernen sowie die Realisation von Gegenlizenzen.

Welche Lizenzarten gibt es?

Von einer reinen Lizenz spricht man, wenn sich ein Lizenzvertrag auf Patente, Gebrauchsmuster oder nur auf Know-how bezieht. Eine gemischte Lizenz stellt eine Verknüpfung der Schutzrechte oder eine Verknüpfung von technischem Schutzrecht und Know-how dar.

Bei einer ausschließlichen Lizenz hat der Lizenznehmer das besondere Recht auf Verwertung (Benutzung, Vergabe von Unterlizenzen, Benutzungsverbote gegenüber Dritten). Bei der einfachen Lizenz bleibt der Lizenzgeber alleiniger Verfügungsberechtigter. Dem Lizenznehmer steht nur das Recht auf Benutzung zu.

Eine beschränkte Lizenz liegt vor, wenn der Lizenzvertrag sachliche, räumliche oder zeitliche Restriktionen enthält, wobei sachliche Restriktionen beispielsweise die Produktion, die Verwendung oder den Vertrieb betreffen. Bei der Paketlizenz werden mehrere Schutzrechte und betriebliches Wissen zusammen lizenziert.

Wie kann eine Lizenz gestaltet werden?

Die Einräumung von Nutzungsrechten an Wissen oder technischen Schutzrechten kann auch in Franchiseverträgen geregelt sein, die den Inhalt von Lizenzverträgen überschreiten (Franchising).

Lizenz BWLDer technologische Dienstleistungsvertrag, der als Management-, Engineering-, Consulting- oder FuE-Vertrag bezeichnet wird, ist zu unterscheiden. Dieser betrifft die zu entwickelnde, der Lizenzvertrag vorhandene technische Kenntnisse. Der Lizenzvertrag ist in Joint Ventures häufig mit einer Kapitalbeteiligung des Lizenzgebers am Unternehmen des Lizenznehmers gekoppelt.

Die Lizenzgestaltung betrifft vor allem die Leistungen von Lizenzgeber und -nehmer. Der Lizenzgeber hat das lizenzierte technische Know-how zu dokumentieren, zu transferieren und technischen Service zu leisten. Dabei wird wegen der Gefahr des Scheiterns von Verhandlungen in der Regel stufenweise vorgegangen.

Die Dokumentation enthält eine Beschreibung der lizenzierten Schutzrechte und/oder detaillierte Angaben über das ungeschützte lizenzierte Know-how, z. B. durch Konstruktionszeichnungen, Fertigungsunterlagen und Rezepten.

Regelungsbedürftig sind speziell die Restriktionen, wie z. B. Beschränkungen des Absatzgebietes, die Festlegung von Qualitätsanforderungen für die vom Lizenznehmer herzustellenden Produkte, die Anwendungsart des technischen Wissens, die Preisgestaltung, die Produktionsmenge und den Bezug von Rohstoffen.

Beschränkungen werden vom Lizenznehmer häufig als Beeinträchtigung seiner Marktaktivitäten betrachtet und daher als Vertragsbestandteil bei entsprechender Verhandlungsposition des Lizenznehmers nicht toleriert.

Welche monetären und nicht-monetären Kompensationen der Leistungen unterscheidet man?

Hinsichtlich der Leistungen des Lizenznehmers gegenüber dem Lizenzgeber sind monetäre und nicht-monetäre Kompensationen zu unterscheiden. Die Kompensation kann beispielsweise durch laufende Gebühren, Pauschalgebühren, Rücklieferungen oder in Form des Lizenztausches erfolgen.

Die laufenden Gebühren können umsatz-, stück-, einsatz- oder gewinnbezogen geregelt werden. Der Preis für die Lizenz orientiert sich am Nutzen auf der Grundlage von Selbstkosten und Erfolgswerten. Vielfach werden Mindestlizenzgebühren vereinbart.

Lizenzverträge sind ein Instrument des Technologiemanagements und wegen des Substitutionsverhältnisses zwischen Waren- und Lizenzverkehr speziell ein Instrument der Produktpolitik. Mit zunehmender Unternehmensgröße wächst die Bereitschaft der Lizenzvergabe bzw. -nahme, wobei der grenzüberschreitende Lizenzverkehr überwiegt.

Was sind mögliche Strategien des Lizenzgebers?

Dem Lizenzgeber stehen folgende Strategien zur Verfügung:

  1. Die Technologie wird in der eigenen Unternehmung genutzt und nicht lizenziert.
  2. Die Technologie wird von der Unternehmung genutzt und lizenziert.
  3. Die Technologie wird nur lizenziert. Aufgrund der begrenzten Lebensdauer technischen Wissens ist die optimale Nutzung dieses Wissens zeitlich begrenzt.

Die Strategie der ausschließlichen Lizenzierung eignet sich vor allem für sog. Spin-off-Erfindungen, d. h. meistens zufälligen Ergebnissen der Forschung, die außerhalb der eigenen Zielsetzungen der Unternehmenspolitik liegen oder aus fertigungs- oder vertriebstechnischen Gründen nicht in eigener Regie vermarktet werden können. In der Praxis werden die Patente eines Unternehmens zu mehr als 40 % eigenbetrieblich genutzt, aber nur zu ca. 5 % ausschließlich oder zusätzlich lizenziert.

Bereits in der Entwicklungs- und Erprobungsphase einer Technologie kann eine Lizenzvergabe erfolgen. Die bei der Entwicklung bis zur Herstellung oder Marktreife entstehenden Aufwendungen spart zwar die Unternehmung, muss sich aber auch mit entsprechend niedrigeren Lizenzgebühren abfinden. Die meisten Lizenzangebote beziehen sich in der Praxis auf technisches Wissen, das sich im Stadium der Marktreife befindet.

Was sind Zielgruppen für die Vergabe eine Lizenz?

Die Zielgruppen der Lizenzvergabe sind in der Regel solche Nachfrager, die über die für eine erfolgreiche Vermarktung notwendigen Kenntnisse und Potenziale verfügen.

Außerdem sind für die Segmentbildung möglicher Lizenznehmer die Unternehmensgröße, die kapitalmäßige Verbundenheit, die FuE-Tätigkeit und die wettbewerbliche Position relevant. Der aus einer Lizenzvergabe resultierende Wettbewerb ist eines der wichtigsten Kriterien, das zur Ablehnung einer Lizenznachfrage führt.

Was sind organisatorische Voraussetzungen für eine Lizenz?

Die Planung, Durchführung und Kontrolle der Lizenzpolitik macht entsprechende organisatorische Voraussetzungen notwendig. Abhängig von der Unternehmensgröße, dem Umfang lizenzpolitischer Aktivitäten und anderen unternehmensspezifischen Faktoren wird die Lizenzpolitik eigenen und fremden Aktionsträgern (z. B. Patentanwälte, Maklern, Lizenzagenturen) zugeordnet.

Eine eigene Lizenzabteilung kann entweder unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt oder einer Marketing-, FuE- oder Rechts- oder Patentabteilung angegliedert sein. Mit letzterer organisatorischen Möglichkeit ist die Gefahr einer im Wesentlichen nur auf Beilegung von Schutzrechtsstreitigkeiten gerichteten Lizenzpolitik verbunden.

Das Wichtigste zur Lizenz in Kürze

Eine Lizenz ist die Befugnis, ein gewerbliches Schutzrecht oder ein nicht schutzfähiges Recht eines anderen in der Regel gegen Entgelt zu benutzen. Zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer wird ein Lizenzvertrag geschlossen.

Zu den Zielen der Lizenznahme gehören beispielsweise der totale oder teilweise Ersatz eigener FuE, die Markterschließung mit neuen Produkten, die weitere Sicherung des Wachstums, die Risikostreuung, schnellerer Zugang des Marktes, die Überwindung nicht eigener technischer Schutzrechte und die Verhinderung von Umgehungsentwicklungen mit dem Risiko von rechtlichen Problemen.

Die Motive für die Ablehnung einer Lizenzvergabe sind die eingeengten eigenen Verwertungsmöglichkeiten des technischen Wissens, die Gefährdung des eigenen Erfinderimage, die Konkurrenzsituation nach Ablauf des Lizenzvertrags, konfliktäre Marketingziele, mangelhafte Qualifikation sowie ein schlechtes Image des Lizenznachfragers.

Aufgaben

  1. Welche Arten von Lizenzen gibt es?

Reine Lizenzen, gemischte Lizenzen, ausschließliche Lizenzen, einfache Lizenzen, beschränkte Lizenzen, Paketlizenzen

Literaturhinweise

  1. Mühlbacher, H./Rübig, P. (1978): Internationale Patent- und Lizenzpolitik im Investitionsgütermarketing, Linz 1978.
  2. Mittag, H. (1985): Technologiemarketing: Die Vermarktung von industriellem Wissen unter besonderer Berücksichtigung von Lizenzen, Bochum 1985.