Was ist genehmigtes Kapital?
Genehmigtes Kapital (auch autorisiertes Kapital) ist eine besondere Form der Kapitalerhöhung bei einer Aktiengesellschaft (AG). Der Vorstand kann durch die Satzung oder einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung (HV) für höchstens fünf Jahre ermächtigt werden, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen bis zu einem bestimmten Nennbetrag, der als genehmigtes Kapital bezeichnet wird und nicht höher sein darf als die Hälfte des im Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals, zu erhöhen (§ 202 AktG).
Wurden von der AG Stückaktien emittiert, muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen (§ 202 III 3 in Verbindung mit § 182 I 5 AktG).

Benötigt das Unternehmen beispielsweise im Jahr 2025 zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 5 Mio. € und kann als Ausgabekurs für die Aktien zu diesem Zeitpunkt 10 € je Aktie erzielt werden, könnte der Vorstand beispielsweise die Hälfte des genehmigten Kapitals, d. h. 500.000 €, nutzen und somit 500.000 Aktien zu je 10 € ausgeben.