Was ist genehmigtes Kapital?

Genehmigtes Kapital (auch autorisiertes Kapital) ist eine besondere Form der Kapitalerhöhung bei einer Aktiengesellschaft (AG). Der Vorstand kann durch die Satzung oder einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung (HV) für höchstens fünf Jahre ermächtigt werden, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen bis zu einem bestimmten Nennbetrag, der als genehmigtes Kapital bezeichnet wird und nicht höher sein darf als die Hälfte des im Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals, zu erhöhen (§ 202 AktG).

Wurden von der AG Stückaktien emittiert, muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen (§ 202 III 3 in Verbindung mit § 182 I 5 AktG).

Worin besteht der Sinn des genehmigten Kapitals?

Innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen ist der Vorstand frei, ob und in welcher Höhe er tatsächlich neue Aktien ausgeben will. Er kann dies auch mehrfach tun, bis das genehmigte Kapital erschöpft ist. Gemäß § 202 III 2 AktG sollen neue Aktien, die bei entsprechender Satzungsregelung auch Belegschaftsaktien sein können (§ 202 IV AktG), allerdings nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgegeben werden.

Der Sinn des genehmigten Kapitals ist es, den Vorstand in die Lage zu versetzen, je nach Kapitalbedarf und Situation am Kapitalmarkt das Grundkapital zu erhöhen, ohne jeweils zuvor einen Beschluss der Hauptversammlung herbeiführen zu müssen.

Beispiel

Der Vorstand der Maier AG wird durch die Hauptversammlung am 1. April 2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2027 (Fünf-Jahres-Zeitraum) durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.000.000 € zu erhöhen.

Wieviel Geld dem Unternehmen in der Folge zufließt, hängt davon ab, in welcher Höhe der Vorstand die 1.000.000 € ausnutzt und zu welchem Preis die Aktien ausgegeben werden.

Genehmigtes Kapital AG BeispielBenötigt das Unternehmen beispielsweise im Jahr 2025 zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 5 Mio. € und kann als Ausgabekurs für die Aktien zu diesem Zeitpunkt 10 € je Aktie erzielt werden, könnte der Vorstand beispielsweise die Hälfte des genehmigten Kapitals, d. h. 500.000 €, nutzen und somit 500.000 Aktien zu je 10 € ausgeben.

Der Gesellschaft fließen dadurch 5 Mio. € zu, das Grundkapital wird um 500.000 € erhöht und in die Kapitalrücklage erhöht sich um 4.500.000 €.