Was versteht man unter Inventurarten?

Um euch zu vermitteln was man unter Inventurarten versteht und welche verschiedenen Inventurarten es gibt, müssen wir zunächst ein paar Worte zu der Inventur selbst verlieren.

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Ein Ziel der Buchführung ist nach § 238, Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) unter anderem, die Vermögenslage des Kaufmanns ersichtlich zu machen. Dazu ist vor allem notwendig, die Bestände der Vermögensgegenstände des Betriebs regelmäßig nicht nur buchmäßig, sondern auch in ihrer tatsächlichen Höhe festzustellen. Diesem Zweck dienen insbesondere die in § 240 HGB vorgeschriebenen Inventuren zum Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss jedes Geschäftsjahrs.

Inventurarten DefinitionBevor wir auf die einzelnen Inventurarten eingehen, wollen wir uns wie gesagt kurz mit dem Begriff der Inventur beschäftigen. Kaufleute sind gemäß § 240, Abs. 1 HGB dazu verpflichtet, zu Beginn des Handelsgewerbes sämtliche Vermögensgegenstände exakt zu verzeichnen und dabei deren Wert anzugeben. Das Gesetz erwähnt dabei ausdrücklich die Grundstücke, die Forderungen und Schulden sowie das Bargeld —  diese Aufzählung ist allerdings lediglich beispielhaft.

Inventur im engeren Sinne beinhaltet die Bestandsaufnahme sämtlicher Gegenstände, die man zählen, messen, wiegen oder schätzen kann. Inventur im weiteren Sinne umfasst  auch die Forderungen, Schulden und Rechte. Sie ist folglich die mengen- und wertmäßige Aufnahme aller Vermögenswerte und Schulden. Bei Forderungen und Schulden erfolgt die Erfassung beispielsweise durch Kontoauszüge bei den Bankguthaben, durch sogenannte Saldenlisten bei den Kundenforderungen und Lieferantenschulden.

Die Inventur hat zeitnah innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen. Bei zeitlichem Abweichen vom Stichtag müssen zwischenzeitliche Bestandsveränderungen berücksichtigt werden.

Überblick zu den Inventurarten

Die ordnungsgemäße Durchführung einer Inventur erfordert in der Regel einen erheblichen organisatorischen und personellen Einsatz, der wegen der festliegenden Termine für manche Betriebe zu Schwierigkeiten führen kann. Das Handelsgesetzbuch (HGB) und die EStR sehen aus diesem Grunde diverse Inventurerleichterungen vor, die in vielen Fällen Auswege aus diesen Schwierigkeiten bieten.

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Mit den Merkmalen der drei wichtigsten Inventurarten wollen wir uns nun näher beschäftigen. Dazu gehören gemäß dem § 241 HGB im Einzelnen die Stichprobeninventur, die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur.

Stichprobeninventur

Zu den verhältnismäßig neuen Inventurarten zählt die Stichprobeninventur. Sie ist in § 241, Abs. 1 HGB gesetzlich geregelt. Dabei werden beim Vorratsvermögen nicht mehr alle Gegenstände erfasst, sondern nur noch Stichproben gezogen, die für den Gesamtbestand repräsentativ sein müssen. Die Auswahl dieser Stichproben erfolgt nach einer Zufallsrechnung.

Verschiedene InventurartenDas Ergebnis dieser Stichprobenaufnahme und -bewertung muss dann auf den Gesamtbestand hochgerechnet werden. Dabei sind anerkannte mathematisch-statistische Berechnungsmethoden anzuwenden. Das Ergebnis ist sicher nicht gleich dem einer vollständigen Bestandsaufnahme, es muss ihm aber annähernd entsprechen.

Permanente Inventur

Ebenfalls zu den Inventurarten gehört die permanente Inventur. In Firmen mit einer gut organisierten Lagerbuchhaltung ist es oft möglich, die vorhandenen Bestände jederzeit nach Art und Menge aus der Buchführung zu entnehmen. In diesen Fällen wird nach § 241, Abs. 2 HGB die körperliche Bestandsaufnahme durch eine buchmäßige Bestandsaufnahme ersetzt.

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Inventurarten LagerDie körperliche Bestandsaufnahme muss allerdings im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Dabei ist es möglich, die Inventur zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, in dem die Bestände einen besonders niedrigen Stand haben (Saisonbetriebe), oder es werden für unterschiedliche Warengattungen unterschiedliche Inventurzeitpunkte gewählt. Auch diese später erfolgende, körperliche Bestandsaufnahme muss ordnungsmäßig sein.

Weicht der durch die körperliche Bestandsaufnahme ermittelte Bestand (Ist-Bestand) von dem buchmäßig ermittelten Bestand (Soll-Bestand) ab, so ist die Lagerbuchhaltung zu berichtigen. Das Wareneinkaufskonto beziehungsweise das Warenbestandskonto bleibt unberührt.

Die permanente Inventur kann nicht beweiskräftig sein, wenn bei bestimmten Beständen unkontrollierbare Abgänge vorkommen, die ins Gewicht fallen und auch nicht durch sachgemäße Schätzung annähernd zutreffend bestimmt werden können, oder wenn es sich um besonders wertvolle Wirtschaftsgüter handelt.

Zeitverschobene Inventur

Darüber hinaus gehört als letztes die zeitverschobene Inventur zu den im HGB vorgeschriebenen Inventurarten. Der § 241 Abs. 3 HGB gibt dem Kaufmann einen erheblich größeren zeitlichen Spielraum für die Vornahme seiner Inventur. Er kann für seine Inventur einen Stichtag wählen, der um bis zu drei Monaten vor oder bis zu zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Die körperliche Bestandsaufnahme erfolgt dann zu diesem Inventurstichtag nach den allgemein gültigen Regeln. Das Inventar weist dann für diesen Stichtag den Bestand nicht nur nach Art und Menge, sondern auch nach Wert aus.

Allerdings kann dieser Wert nicht in die Bilanz aufgenommen werden, die doch auf einen völlig anderen Zeitpunkt erstellt wird. Nach Abschnitt 30, Abs. 3 EStR ist der Bestand vielmehr wertmäßig fortzuschreiben beziehungsweise zurückzurechnen, um auf den richtigen Bilanzansatz zu kommen.

Welche Inventurarten gibt esEbenso wie die permanente Inventur ist auch die zeitverschobene Inventur nicht uneingeschränkt anwendbar — siehe Abschnitt 30, Abs. 4 EStR. Außerdem setzen bestimmte steuerliche Vergünstigungen die Ermittlung der tatsächlichen Bestände des Bilanzstichtags voraus, so z. B. die Rücklage für Preissteigerung nach § 74 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) und der Bewertungsabschlag nach § 80 EStDV (vgl. Abschn. 30 Abs. 3 Satz 10 EStR).

Beispiele

Beispiel 1:

Wir betrachten ein Unternehmen, dessen Bilanzstichtag standardmäßig der 31. Dezember 2017 ist. Der Inventurstichtag des Unternehmens ist allerdings am 1. November 2017. Das Unternehmen arbeitet mit einem Gewinnaufschlag von 20 %.

GeschäftsvorfallBetrag
Warenbestand am Inventurstichtag 137.400 €
Wareneinkauf November/Dezember 2017219.500 €
Warenverkauf November/Dezember 2017 276.000 €

Wie hoch ist der Warenbestand des Unternehmens am Bilanzstichtag? 

GeschäftsvorfallBetrag
Warenbestand am Inventurstichtag 1.11.2017 137.400 €
+ Wareneinkauf November/Dezember 2017 + 219.500 €
- Warenverkauf November/Dezember 2017- 276.000 €
- Gewinnaufschlag (20 %)- 46.000 €
= Warenbestand am Bilanzstichtag 31.12.2017 = 126.900 €

Der Warenbestand beträgt am Bilanzstichtag 126.900 €.