Was ist ein Konsortium?

Als Konsortium wird eine zeitlich befristete Vereinigung von gleichberechtigten juristischen Personen bezeichnet, um ein gemeinsames Vorhaben durchzuführen.

KonsortiumDie Zusammenarbeit wird in einem Konsortialvertrag geregelt. Der Konsortialvertrag legt auch fest, wie das Konsortium nach außen vertreten wird. Bei einem sogenannten offenen Konsortium treten alle Konsorten in eine gleichberechtigte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ein, während bei einem sogenannten stillen Konsortium nur einer der Konsorten das Konsortium nach außen vertritt.

Das entscheidende Kriterium für ein Konsortium ist, dass die Konsorten wirtschaftlich und juristisch völlig eigenständig bleiben. Nach §§ 705 ff. BGB hat das Konsortium deshalb die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Welche Arten eines Konsortiums gibt es?

Gemäß ihrer Definition sind Konsortien projektorientierte Organisationen, weil ihre geschäftliche Basis ein Projekt ist. Typische Arten von Konsortien in der Projektwirtschaft sind das Anbieter- oder Bieterkonsortium, das Bankenkonsortium und das Industriekonsortium.

Anbieterkonsortium

Ein Anbieterkonsortium ist ein projektbezogener Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Anbieter zur gemeinsamen Projektabwicklung. Anbieterkonsortien spielen vor allem im Anlagengeschäft eine zentrale Rolle, weil ein Anbieter häufig gar nicht in der Lage ist, ein Projekt alleine abzuwickeln, da er z. B. nicht über das erforderliche technologische Wissen aus den diversen benötigten Fachbereichen verfügt.

Die Konsorten erstreben beim Anbieterkonsortium gemeinsam den Zuschlag als Lieferant für eine Leistungsausschreibung.

Aufgrund der Notwendigkeit zur Koalitionsbildung sind die einzelnen Anbieter dadurch bei der Erstellung ihres Angebotes nicht mehr völlig frei. Die Angebotskonditionen sind mit den jeweiligen Partnern abzuklären.

Darin liegt ein erhebliches Potenzial für Konflikte begründet, sodass die Partnerwahl und die vertragliche Zusammenarbeit der Partner bei der Angebotserstellung zu einem wichtigen Instrument des Marketings werden, da je nach relativer Machtposition im Anbieterkonsortium mehr oder weniger eigene Marketingvorstellungen durchsetzbar werden.

Bankenkonsortium

Ein Bankenkonsortium ist ein vorübergehender Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute, um ein gemeinsames Projekt zu verwirklichen. Das kann beispielsweise die Finanzierung eines bestimmten Großprojektes, wie z. B. ein großes Bauvorhaben sein. Bankenkonsortien werden auch durch Konsortialvertrag gegründet, um Neuemissionen an der Börse bei Privat- und Großinvestoren zu platzieren.

Durch ein Bankenkonsortium sollen Aufgaben und Risiken verteilt werden. Die Bank, die das größte Risiko trägt und die Leitung übernimmt, wird als Konsortialführer bezeichnet. Das Bankenkonsortium dient zur Risikominimierung, z. B. bei der gemeinsamen Finanzierung von Projekten.

Industriekonsortium

Wenn sich mehrere Unternehmen desselben Industriezweigs zusammenfinden, liegt ein Industriekonsortium vor. Ein Industriekonsortium soll Standards für die gesamte Branche entwickeln. Es kann in vertikalen oder horizontalen Zusammenschlüssen bestehen, wobei kartellrechtliche Gesichtspunkte zu beachten sind. Projektgemeinschaft und Konsortium sind Varianten des Joint Ventures.

Welche Formen eines Konsortiums gibt es?

Außer den Arten von Konsortien gibt es auch diverse Formen von Konsortien. Zur gemeinsamen Abwicklung eines Anlagenprojektes stehen hauptsächlich drei Kooperationsmodelle zur Verfügung: Generalunternehmerschaft, offenes oder stilles Konsortium.

Generalunternehmerschaft

Die Generalunternehmerschaft ist insbesondere im Anlagengeschäft eine Form der Anbietergemeinschaft, bei der ein Anbieter mit dem Kunden die Gesamtleistung kontrahiert. Der Anbieter, der als Generalunternehmer, Prime oder General Contractor genannt wird, vergibt dann in seinem Namen Unteraufträge an weitere Lieferanten (Subcontractors), ohne dass zwischen Unterlieferanten und Kunden ein vertragliches Verhältnis entsteht.

Der Generalunternehmer haftet also gegenüber dem Kunden im sogenannten Außenverhältnis alleine für die gesamte Erbringung der vertragsgemäßen Gesamtleistung inklusive der von den Unterlieferanten zu erbringenden Teilleistungen. Bedingt durch die Haftungssituation wird der Generalunternehmer in der Regel versuchen, die besonderen Risiken an seine Unterlieferanten weiterzugeben, obwohl diese von den Regelungen des Kundenvertrages eigentlich nicht betroffen sind.

Offenes Konsortium oder externes Konsortium

Ein offenes oder externes Konsortium stellt einen Zusammenschluss von rechtlich selbständigen Unternehmen (Konsorten) zur gemeinsamen Erfüllung eines Vorhabens dar. Gegenüber dem Kunden treten die Konsorten im Außenverhältnis durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammen auf. Der Vertrag über die zu erbringende Gesamtleistung wird zwischen dem Kunden und allen Konsorten abgeschlossen.

Wenn keine vertraglichen Sonderregelungen vorhanden sind, haftet jeder Konsorte gesamtschuldnerisch, d. h. eine Kundenforderung gegenüber dem Konsortium kann in voller Höhe gegenüber jedem Konsorten einmal beansprucht werden, der dann im Innenverhältnis unter den Konsorten eine Umverteilung bewirken kann.

Wegen der gesamtschuldnerischen Haftung im Außenverhältnis, die sich normalerweise im Kundenvertrag auch nicht ausschließen lässt, kommt der Haftungsregelung im Innenverhältnis der Konsorten untereinander, die im Konsortialvertrag erfolgt, besondere Bedeutung zu. Wichtige Bestandteile eines Konsortialvertrages sind:

  • Definition der Liefer- und Leistungsanteile mit eventuellen Änderungsregeln,
  • Regeln für Haftung und Gewährleistung bei nicht vertragsgemäßer Leistung von Konsorten durch Verzug, Schlecht- oder Nichterfüllung,
  • Aufgaben, Kosten und Haftung des Federführers, der das Konsortium im Außenverhältnis gegebenenfalls vertritt,
  • Einbringung von Sicherheiten durch die Konsorten,
  • Risikoabsicherung durch Versicherungen,
  • Abstimmungsmodalitäten innerhalb des Konsortiums,
  • Schiedsgericht und Rechtsgrundlagen,
  • Ziele und Partner des Konsortiums,
  • Zahlungsmodalitäten,
  • Terminplanung.

Stilles Konsortium oder internes Konsortium

Das stille oder interne Konsortium ist im Außenverhältnis (Verhältnis zum Kunden) eine Generalunternehmerschaft. Eine unmittelbare Vertragsbeziehung zum Kunden hat nur der Generalunternehmer. Die Aufträge über zu erbringende Teilleistungen werden aber nicht vom Generalunternehmer an Subcontractors zugeteilt, vielmehr werden alle Teilleistungen durch ein stilles Konsortium erbracht.

Es ist jedoch keinesfalls ein Definitionsmerkmal des stillen Konsortiums, dass die Existenz eines Konsortiums dem Kunden nicht bekannt ist; dies kann, muss jedoch nicht zwingend sein. Das stille Konsortium ist eine reine Innengesellschaft. Das hat zur Folge, dass der im Außenverhältnis gegenüber dem Kunden alleine haftende formelle Generalunternehmer eine Haftungsweitergabe im Innenverhältnis erreichen kann.

Im Innenverhältnis haftet jeder Konsorte für seinen eigenen Liefer- und Leistungsanteil nach den Kundenvertragsbedingungen, sofern keine andere vertragliche Regelung vereinbart wurde.

Was sind die Vorteile eines Konsortiums?

  • Betriebe im Konsortium können ihre Ressourcen zusammenfassen, um eine symbiotische Beziehung zwischen ihren jeweiligen Betrieben zu schaffen.
  • Betriebe, die in einem Konsortium zusammengeschlossen sind, können das Wissen und die Fähigkeiten anderer Unternehmen nutzen, die die Betriebe normalerweise nicht haben und sich am Anfang nicht leisten konnten.
  • Anträge für Ausschreibungen können einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern erhalten, wenn der Bieter Zugriff auf Daten oder das Potenzial hat, in anderen Regionen zu liefern. Dies ist besonders dann von Relevanz, wenn ein Unternehmen die Nachfrageanforderungen für das Geschäft alleine nicht erfüllen kann.
  • Es gibt insbesondere bessere Chancen für in der Bau- oder Unternehmenspraxis tätige Unternehmen, ein Ausschreibungsverfahren mit einem Konsortium zu durchlaufen, als wenn es alleine geht.
  • Die Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines Projekts kann weniger Geld kosten und den Personalaufwand für alle beteiligten Unternehmen vermindern.
  • Geschäftspartner können die Risikolast teilen.

Was sind die Nachteile eines Konsortiums?

  • Manche Unternehmen lehnen es möglicherweise ab, gemeinsam an einer Ausschreibung zu arbeiten. Daher wird es während der Phase der Ausschreibung für Unternehmen viel mehr Arbeit erfordern, geeignete Mitarbeiter zu finden und zu begründen, wie dies die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöht.
  • Die Zusammenstellung eines Konsortiums erfordert Zeit. Wenn das Konsortium schnell zusammengestellt wird, funktioniert es möglicherweise schlecht und verursacht am Ende Probleme für die Muttergesellschaften.
  • Beständige und qualitativ hochwertige Resultate aus der Arbeit eines Konsortiums erfordern häufig einen größeren Zeit- und Energieaufwand für das Management.
  • Um zu gewährleisten, dass das Konsortium zweckmäßig aufgebaut ist, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, was kostspielig sein kann.
  • Wenn eines der assoziierten Unternehmen des Konsortiums nicht durchkommen kann, könnte dies ein schlechtes Licht auf die übrigen Unternehmen des Konsortiums werfen, wen es an der Zeit ist, Angebote für zukünftige Projekte abzugeben.

Das Wichtigste zum Konsortium in Kürze

Schließen sich zwei oder mehrere gleichberechtigte Unternehmen für einen befristeten Zeitraum zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit zusammen, wird dieser Zusammenschluss als Konsortium bezeichnet. Um von einem Konsortium sprechen zu können, müssen die beteiligten Unternehmen juristische Personen sein und die Zusammenarbeit muss befristet sein.

Konsortien können durch eine Bündelung von Ressourcen der beteiligten Unternehmen zu Wettbewerbsvorteilen führen. Allerdings ist die Bildung eines Konsortiums sowie die Zusammenarbeit in diesem mit Herausforderungen verbunden, die es zu bewältigen gilt.

Aufgaben

  1. Nenne die Arten und Formen eines Konsortiums.
  • Arten eines Konsortiums: Anbieterkonsortium: Anbieterkonsortium, Bankenkonsortium, Industriekonsortium
  • Formen eines Konsortiums: Generalunternehmerschaft, offenes oder externes Konsortium, stilles oder internes Konsortium

Übungsfragen

#1. Was ist ein Konsortium?

#2. Mit welcher Rechtsform ist das Konsortium vergleichbar?

#3. Welcher Vertrag ist in einem Konsortium für beide Partner bindend?

#4. Was ist der Unterschied zwischen einem Kartell und einem Konsortium?

#5. Was ist der zentrale Vorteil eines Konsortiums?

Fertig