Die lineare Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu gleichmäßigen, über die Nutzungsdauer verteilten Abschreibungen von Betriebsmitteln. Sie wird von Laien gerne mit der GWG, also der Abschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter verwechselt. Allerdings hat sie mit dieser Art der Abschreibung, bis auf eine gewisse Ähnlichkeit der Methodik nichts zu tun. Die Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter darf nämlich nur einmalig durchgeführt werden.
Wie berechnet man die lineare Abschreibung?
Die Berechnung der linearen Abschreibungsbeträge lässt sich auf eine simple Formel reduzieren.
Der Abschreibungsbetrag Atdarf einmal jährlich vom entsprechenden GuV-Konto abgezogen werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass es im Sinne des EStG auch zu Wertminderungen kommt. Diese können mit einer Leistungsabschreibung berücksichtigt werden.
Wer verwendet die lineare Abschreibung?
Die lineare Abschreibung wird in Deutschland als Methode standardmäßig verwendet. Denn sie hat einen großen Vorteil: Während bei allen anderen Arten der Abschreibung oftmals unterschiedliche Wertminderungen berücksichtigt werden müssen, ist das bei der linearen Abschreibung nicht der Fall. Diese erfolgt konstant, in festen Höhen und ist deswegen einfach praktikabler.
Auch der steuerliche Vorteil ist für viele Unternehmen ein relevanter Grund bei der Wahl der linearen Abschreibung. Diesem positiven Aspekt versucht der Staat durch die Steuergesetzgebung entgegenzuwirken. Dabei wird die Nutzungsdauer gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird immer in Jahren angegeben, sodass die feste Vorgabe durch die Unternehmen in keinem Fall ausgenutzt werden kann. Zudem gilt zu bedenken, dass sich der Staat ein steuerrechtliches Hintertürchen aufgelassen hat. Denn Abschreibungen sind in keinem Fall direkte Ausgaben, sondern werden als Aufwendungen verbucht.
Darüber hinaus ist die lineare Abschreibung im Gegensatz zur degressivenAbschreibung, sowohl im Handelsrecht, als auch im Steuerrecht zugelassen. Infolgedessen kann einheitlich bilanziert werden, wohingegen sich bei der Wahl der degressiven Abschreibung die handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilanz zwangsläufig unterscheiden.
Unterschied zwischen Herstellungskosten und Anschaffungskosten
Unternehmen können oftmals verwendete Betriebsmittel auch für die eigene Herstellung nutzen. Auch in diesem Fall darf die lineare Abschreibung gerne angewendet werden. Allerdings darf das Unternehmen hier lediglich die Herstellungskosten ansetzen und muss diese transparent angeben. Bei einem gekauften Gut müssen hingegen die Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Dauer der Abschreibung hergenommen werden.
In beiden Fällen gelten die gesetzlichenVorgabenzurAbschreibungsdauer und hinsichtlich der Dauer gibt es keine Unterschiede. Das Steuerrecht nimmt hier explizit Rücksicht auf den realen Gebrauch, und nicht auf den fiktiven finanziellen Wertverlust, oder Wertgewinn durch den Zuwachs an Betriebsmitteln und Maschinen für die Herstellung.
Zeitanteilige Abschreibung (pro rata temporis)
Da es in der Realität häufig nicht der Fall ist, dass Vermögensgegenstände zum 01.01. eines Jahres (oder bei einem vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr zum ersten Tag des Geschäftsjahres) erworben werden, muss natürlich auch geregelt werden wie im Jahr des Erwerbs abzuschreiben ist, wenn ein Vermögensgegenstand mitten im Geschäftsjahr erworben wird. Hierzu gibt es im Handels– und Steuerrecht unterschiedliche Ansätze.
Handelsbilanz
In der Handelsbilanz darf eine Vereinfachung genutzt werden. Diese erlaubt es Vermögensgegenstände, die in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres angeschafft wurden, für dieses Jahr vollständig abzuschreiben. Für Vermögensgegenstände, die in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres angeschafft wurden, darf hingegen nur ein halbes Jahr abgeschrieben werden.
Steuerbilanz
In der Steuerbilanz gilt keine solche Vereinfachung. Hier muss auf den Monat genau zeitanteilig abgeschrieben werden. Um dies zu verdeutlichen, haben wir weiter unten ein Beispiel hierzu vorbereitet.
Die lineare Abschreibung in der Buchführung
Für die Buchführung wird ein eigenes Konto eröffnet. Nach Vorgabe aus dem HGB muss dieses z. B. für Maschinen „Abschreibungen auf Maschinen“ genannt werden. Jeweils zur passenden Art des Gutes wird für die Bildung einer abschließenden Buchung der entsprechende Buchungssatz genutzt. Der könnte beispielhaft folgendermaßen lauten.
Abschreibungen auf Maschinen 10.000 € an Maschinen 10.000 €
Dadurch wird das Konto Maschinen entsprechend mit einer AufwendungimHaben in der genannten Höhe belastet und kann so erfolgreich abgeschlossen werden.
Vorteile aus der Abschreibung
Für Unternehmen haben Abschreibungen einen großen Vorteil. Denn sie senken den steuerpflichtigen Gewinn. Aus diesem Grund ist es oftmals besonders interessant, die Phase der Abschreibung so lange und so hoch wie möglich zu gestalten. Die lineare Abschreibung bietet hier eine faire und idealeLösung. Denn bei ihr basiert die Höhe der Abschreibung auf einem realen Wert und erlaubt den Unternehmen oftmals eine mehrjährige Abschreibung. Gerade der hohe Wert, welcher durch die zeitliche Bemessungsgrundlage eingeschränkt ist, ist bei der Entscheidung für die lineare Abschreibung oftmals ausschlaggebend.
In Deutschland kann die lineare Abschreibung auf fast alle höherwertigen Wirtschaftsgüter, welche für den Betrieb notwendig sind, angewandt werden. Ausnahmen zu dieser Regelung finden sich im HGB, im EStG und im Unternehmenssteuerrecht. Für den Staat ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Unternehmen aufgrund der Verpflichtung zur Wahl einer Abschreibung ihren Gewinn nicht künstlich verringern können.
Beispiele
Beispiel 1:
Die Schreiner GmbH möchte am 01.01.2019 eine neue Maschine im Wert von 180.000 € anschaffen, um die Produktion anzukurbeln. Der Geschäftsführer geht davon aus, dass die Maschine fünf Jahre genutzt werden kann, und abschließend mit einem Restwert von 30.000 € veräußert werden kann. Um einheitlich bilanzieren zu können, wählt der Geschäftsführer die lineare Abschreibung.
Wie hoch ist die jährliche Abschreibung? Wie sieht der Abschreibungsplan aus?
Wir berechnen den jährlichen Abschreibungsbetrag mit der oben angegebenen Formel: Abschreibungsbetrag = (Anschaffungskosten – Restwert) / Nutzungsdauer = (180.000 – 30.000) / 5 = 30.000 €. Daraus ergibt sich folgender Abschreibungsplan.
2019
2020
2021
2022
2023
Buchwert zum 01.01. (in €)
180.000
150.000
120.000
90.000
60.000
Abschreibungsbetrag (in €)
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
Buchwert zum 31.12. (in €)
150.000
120.000
90.000
60.000
30.000
Beispiel 2:
Wir nehmen an, dass der jährliche Abschreibungsbetrag für die lineare Abschreibung einer Maschine 24.000 € beträgt. Die Maschine wird im Mai 2019 angeschafft. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Wie hoch ist die Abschreibung für das Jahr 2019 in der Handels- und Steuerbilanz?
Für die Handelsbilanz nutzen wir die mögliche Vereinfachung. Da der Mai zur ersten Hälfte des Jahres gehört, darf vollständig abgeschrieben werden. Der Abschreibungsbetrag für 2019 beträgt also 24.000 €.
Für die Steuerbilanz dürfen wir nicht vereinfachen. Wir dürfen also nur die verbleibenden Monate des Jahres, also Mai bis Dezember abschreiben. Der zeitanteilige Abschreibungsbetrag für 2019 beträgt 24.000 € * (8/12) = 16.000 €.
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