Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben – im engeren Sinne – sind:
- Aufwendungen eines Steuerpflichtigen im privaten Bereich (Lebensführungskosten),
- die in den §§ 10 EStG und 10b EStG abschließend aufgeführt sind
- und vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Der Begriff der Sonderausgaben ist im Gesetz nicht weiter erläutert (keine Legaldefinition).

Der nicht entnommene Gewinn nach § 10a EStG, der Verlustabzug nach § 10d EStG sowie die Vorschrift § 10e EStG sind nur technisch den Sonderausgaben zugeordnet worden. Daher hat allerdings der Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG den Charakter einer echten Sonderausgabe.
