Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben – im engeren Sinne – sind:
- Aufwendungen eines Steuerpflichtigen im privaten Bereich (Lebensführungskosten),
- die in den §§ 10 EStG und 10b EStG abschließend aufgeführt sind
- und vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Der Begriff der Sonderausgaben ist im Gesetz nicht weiter erläutert (keine Legaldefinition).
Gesetzessystematisch gesehen handelt es sich um Aufwendungen für die Lebensführung. Ohne Aufzählung in den §§ 10, und 10b EStG als abziehbare Ausgaben griffe das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG ein. Die §§ 10, 10b EStG sind daher Ausnahmevorschriften zu § 12 Nr. 1 EStG. Bei den Vorschriften der §§ 10 und 10b EStG handelt es such um Sonderausgaben im eigentlichen bzw. engeren Sinne.
Der nicht entnommene Gewinn nach § 10a EStG, der Verlustabzug nach § 10d EStG sowie die Vorschrift § 10e EStG sind nur technisch den Sonderausgaben zugeordnet worden. Daher hat allerdings der Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG den Charakter einer echten Sonderausgabe.