Was ist eine Sperrminorität?
Eine Sperrminorität ist eine Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, durch die aber bereits wichtige Unternehmensbeschlüsse, wie beispielsweise die Änderung von Satzungsbestimmungen des Unternehmens, verhindert werden können. Bei Aktiengesellschaften liegt die Sperrminorität bei 25 %.
Das bedeutet, hat ein Aktionär mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals aufgebracht, so kann er Hauptversammlungsbeschlüsse verhindern, da für diese eine dreiviertel Mehrheit notwendig ist.
Beispiele:
So ist beispielsweise im deutschen Aktienrecht für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse eine 75-prozentige Kapitalmehrheit notwendig, unter anderem für eine Satzungsänderung (§ 179 Abs. 2 AktG) oder die Liquidation eines Unternehmens (§ 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG).
In diesem Fall spricht man von einer Sperrminorität, wenn einzelne Aktionäre mehr als 25 % und weniger als 50 % der Aktien besitzen. Eine faktische Sperrminorität liegt vor, wenn sich bei einer Aktiengesellschaft zumindest ein Teil des Grundkapitals in Streubesitz befindet, die Präsenz auf der Hauptversammlung deshalb unter 100 % liegen kann und infolgedessen auch bereits unter 25 % Sperrrechte zustande kommen.
Ein weiteres Beispiel sind die Sperrminoritäten bei der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat der Europäischen Union. Dort können Beschlüsse – mit dem Inkrafttreten des Prinzips der doppelten Mehrheit – durch mehr als 45 % der Staaten, die mehr als 35 % der Bevölkerung repräsentieren, verhindert werden.