Was leistet die starre Plankostenrechnung?
Die starre Plankostenrechnung unterscheidet bei der Verrechnung nicht zwischen variablen und fixen Kosten. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass nur für einen einzigen Beschäftigungsgrad (Planbeschäftigung, z. B. ausgedrückt in Maschinenstunden) ein Planwert für die Kosten ermittelt wird. Die Differenz aus der Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Kosten weist die Gesamtabweichung aus.
Im System der starren Plankostenrechnung ist es nicht möglich festzustellen, auf welche Ursachen die Kostenabweichung zurückgeht: auf veränderte Preise, auf Unwirtschaftlichkeit, auf die veränderte Beschäftigung oder auf eine kombinierte Wirkung dieser Ursachen. In der starren Plankostenrechnung können Sie zwar ermitteln, wie sich die Beschäftigung entwickelt hat. Sie kennen aber nicht den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang von Stunden in der Kostenstelle (Beschäftigungsgrad) und Kosten der Kostenstelle, weil nicht ermittelt werden kann, wie hoch die leistungsabhängigen (= variablen) Kosten pro Stunde sind.
Hier fehlt die Möglichkeit, so genannte Soll-Kosten aufzustellen, die den Grad der Beschäftigung berücksichtigen: Soll-Kosten sind Kosten, die bei realisierter Beschäftigung anfallen dürfen. Sie stellen den Maßstab für die Wirtschaftlichkeit in der Kostenstelle dar. Sie sind die Vorgabe für die Kostenstellenverantwortlichen.
Der reine Plan-Ist-Vergleich in der starren Plankostenrechnung ist immer dann nicht aussagefähig, wenn die realisierte Beschäftigung von der geplanten abweicht. Dann brauchen wir einen Vergleich der Kostenvorgabe (= Soll) mit dem Ist: den Soll-Ist-Vergleich. Der Plan ist zu diesem Zeitpunkt überholt, da er auf einer anderen Beschäftigungsannahme entstanden ist. Diesen Sachverhalt soll folgendes Beispiel anhand einer Abweichungsanalyse verdeutlichen.