Was sind Vertriebsgemeinkosten?

Vertriebsgemeinkosten sind Kosten, die zwar im Bereich des Vertriebs anfallen, jedoch keinem Produkt unmittelbar zugeordnet werden können. Die Gemeinkosten für den Vertrieb werden in der Kostenrechnung im Zuge der Kostenstellenrechnung aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt.

Die Vertriebsgemeinkosten sind Gemeinkosten, die beim Verkauf von Produkten anfallen, aber, wie alle anderen Gemeinkosten auch, nicht direkt den Kostenträgern zugerechnet werden können.

Wie werden Vertriebsgemeinkosten bestimmt?

Die Gemeinkosten für den Vertrieb werden in der Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen der Kostenstellenrechnung über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB) bestimmt.

VertriebsgemeinkostenIm Zuge der Zuschlagskalkulation (siehe Kostenträgerrechnung) werden die Gemeinkosten für den Vertrieb über den Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz möglichst verursachungsgerecht den einzelnen Kostenträgern zugeordnet. Die Herstellkosten bilden dabei die Zuschlagsbasis der jeweiligen Kostenträger.

Wie werden Vertriebsgemeinkosten bilanziert?

Während für die Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Wahlrecht zur Aktivierung besteht, liegt für die Gemeinkosten für den Vertrieb nach § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB ein ausdrückliches Aktivierungsverbot vor.

Für die Jahresabschlusserstellung kann daher keineJahresabschlusspolitik“ betrieben werden.

Beispiele für Vertriebsgemeinkosten

Zu den Gemeinkosten für den Vertrieb zählen beispielsweise:

  • die Gehälter der Vertriebsmitarbeiter und der Marketingabteilung,
  • die anderen Gemeinkosten dieser Abteilungen, beispielsweise die Miete für die benutzten Räume,
  • die Leasingraten für die PKW der Vertriebsmitarbeiter,
  • oder die Abschreibungen für die Einrichtung (Möbel, PCs, Drucker, Kopierer etc.) der genannten Abteilungen.

Das Wichtigste zu Vertriebsgemeinkosten in Kürze

Vertriebsgemeinkosten sind im Vertrieb der Produkte entstehende Gemeinkosten. Sie sind einzelnen Kostenträgern nicht direkt zurechenbar. Die Gemeinkosten für den Vertrieb werden im Betriebsabrechnungsbogen bestimmt und über den Vertriebsgemeinkostenzuschlag den Kostenträgern zugeordnet.

Die Herstellkosten der jeweiligen Produkte bilden dabei die Zuschlagsbasis. In der Bilanzierung dürfen die Gemeinkosten für den Vertrieb nicht aktiviert werden.

Beispiele

Beispiel 1:

Die Herstellkosten für 1.000 in einem Monat hergestellte Fahrräder betragen 100.000 € (100 € pro Fahrrad). Darin eingeschlossen sind Material, Arbeits- und Maschinenzeit (Fertigung). In der Bilanz werden die Herstellkosten als Vorratsvermögen mit 100 € je Stück (auf Lager) ansetzt. Die Fahrräder sind fertig zusammengebaut, müssen aber noch vertrieben bzw. verkauft werden. Die Vertriebsgemeinkosten im Monat betragen 20.000 € und umfassen vor allem die Kosten des Außendienstes (Gehälter, Firmenfahrzeuge), der die Fahrradhändler betreut.

Wie hoch ist der Zuschlagssatz?

Der Zuschlagssatz beträgt: 20.000 € / 100.000 € = 0,2 = 20 %.

Jedes Fahrrad mit Herstellkosten in Höhe von 100 € wird noch mit 20 € Vertriebsgemeinkosten belastet. Daneben werden auch noch Verwaltungsgemeinkosten belastet. Das Ergebnis sind dann die Selbstkosten je Fahrrad.