Was ist eine Willenserklärung?
Die Willenserklärung ist das Herzstück eines jeden Rechtsgeschäfts. In jedem von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenommenen rechtserheblichen Geschäft, steckt immer mindestens eine Willenserklärung.
Egal welche Art von Fall oder Sachverhalt du also vor dir hast, die Willenserklärung wird immer relevant sein.
Definiert wird die Willenserklärung als eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet ist. Auch wenn diese Definition sehr abstrakt ist, wirst du im späteren Verlauf dieses Beitrags erkennen, dass jedes Tatbestandsmerkmal dieser Definition äußerst aussagekräftig wird, wenn du dir vergegenwärtigst, was genau damit gemeint, oder auch gerade nicht gemeint, ist.
Und noch etwas: Eine Willenserklärung ist nicht das gleiche wie ein Vertrag: Diese Verwechslung ist dem ein oder anderen Studierenden nämlich schon unterlaufen, ist aber ein ziemlich fataler rechtsdogmatischer Fehler.
Willenserklärungen können auf zwei Arten ausgedrückt werden: Ausdrücklich und konkludent. Erstere Variante ist selbsterklärend: Es handelt sich um die ausdrückliche Äußerung des Willens, also z. B. wenn du zum Bäcker gehst und sagst „Ich hätte gerne zwei Brötchen.“
Konkludent hingegen bedeutet, eine Willenserklärung wird durch schlüssiges Verhalten abgegeben. Fährst du beispielsweise in ein Parkhaus, so hast du nicht wirklich verbal kommuniziert, dass du den Parkplatz gegen ein Entgelt wahrnehmen willst, davon geht der Parkhausbetreiber aber durch dein schlüssiges (konkludentes) Verhalten aus. Schwierig ist die Angrenzung einer konkludenten Willenserklärung und einem schlichten Schweigen.
Denn Schweigen hat im Rechtsverkehr bis auf wenige Ausnahmen (z. B. § 362 HGB) keinerlei rechtliche Bedeutung.