Was ist eine Angebotskalkulation?

Die Angebotskalkulation, auch Zuschlagskalkulation genannt, ist ein Schema zur Ermittlung des Verkaufspreises eines Kostenträgers und wird deshalb der Kostenträgerrechung zugeordnet. Ein gängiges Beispiel für einen Kostenträger ist ein im Unternehmen gefertigtes Produkt, das verkauft werden soll. Bei der Durchführung der Angebotskalkulation sind verschiedene Rechenschritte durchzuführen.

Der erste Schritt bei einer Angebotskalkulation ist die Ermittlung der Selbstkosten eines Produkts.

Was sind Bestandteile der Selbstkosten?

Die vier Komponenten der Selbstkosten sind die Kosten des Materials, der Fertigung, der Verwaltung sowie des Vertriebs. Diese werden zunächst in Einzelkosten und Gemeinkosten unterteilt.

Dabei ist zu beachten: Einzelkosten sind Kosten, die direkt dem Produkt zugeordnet werden können.

Beispiele für Einzelkosten:

  1. Angebotskalkulation VorlageBetriebskosten einer speziellen Maschine, die ausschließlich eine bestimmte Komponente des Produktes fertigt
  2. Kosten aus dem Einkauf bestimmter Materialien für diese Komponente.
  3. Fertigungslöhne

Gemeinkosten liegen vor, wenn sie nicht direkt dem Produkt oder seinem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Diese sollen in der Angebotskalkulation durch einen Zuschlagssatz dem hergestellten Produkt verurachungsgerecht zugeordnet werden. Die jeweiligen Zuschlagssätze der Gemeinkosten sind aus dem Betriebsabrechungsbogen zu entnehmen.

Beispiele für Gemeinkosten:

  1. Energiekosten
  2. Gehälter der Verwaltung

Grundsätzlich gilt, dass nur Fertigungs– und Materialkosten Einzelkosten sein können, da Kosten aus der Verwaltung oder dem Vertrieb nicht oder nur unpräzise einem einzelnen Produkt verursachungsgerecht zugeordnet werden können.

Angebotskalkulation AufgabenZusätzlich fließen in einer Angebotskalkulation sogenannte Sondereinzelkosten der Fertigung und Sondereinzelkosten des Vertriebs ein, kurz als SEKF und SEKV bezeichnet. Diese zählen zu den Einzelkosten, können jedoch nicht dem einzelnen Produkt zugeordnet werden, sondern nur speziellen Aufträgen, die beispielsweise durch besondere Kundenwünsche entstanden sind. Solche Vorgänge sind oft nur einmalig und müssen bei jeder Durchführung einer Angebotskalkulation gesondert berücksichtigt werden.

Beispiele für SEKF:

  1. Spezialwerkzeuge
  2. Lizenzgebühren

Beispiele für SEKV:

  1. Versicherungen für den Transport
  2. Frachtkosten

Durchführung der Angebotskalkulation — Ermittlung der Selbstkosten an einem Beispiel

KostenartBetrag
Materialeinzelkosten aus Rohstoffkauf100 €
+ Materialgemeinkosten (10 %) 10 €
= Materialkosten 110 €
Fertigungseinzelkosten aus Herstellung 75 €
+ Fertigungsgemeinkosten (20 %)15 €
= Fertigungskosten 90 €
= Herstellkosten 200 €

Die Zwischensumme aus Materialkosten und Fertigungskosten ergibt die Herstellkosten. Die Herstellungskosten bilden die Grundlage für die Verrechnung der Verwaltungs– und Vertiebsgemeinkosten.

KostenartBetrag
Herstellkosten200 €
+ Verwaltungsgemeinkosten (15 %) 30 €
+ Vertriebsgemeinkosten (10 %) 20 €
= Selbstkosten 250 €

Die Selbstkosten entsprechen somit allen Kosten, die innerhalb des betrieblichen Leistungsprozesses angefallen sind.

Ermittlung des Verkaufspreises

Die Selbstkosten dienen in der Angebotskalkulation als Grundlage für die Ermittlung verschiedener Verkaufspreise. Diese unterscheiden sich in Bezug auf die Art und Weise, über welche Distributionskanäle das Produkt verkauft werden soll und welche Zahlungsmodalitäten mit dem Kunden vereinbart sind.

1) Durch einen Gewinnaufschlag auf die Selbstkosten errechnet sich der Barverkaufspreis

Wenn wir die Selbstkosten aus dem obigen Beispiel übernehmen, könnte dies ungefähr so aussehen.

KostenartBetrag
Selbstkosten250 €
+ Gewinnaufschlag (20 %) 50 €
= Barverkaufspreis300 €

2) Im nächsten Schritt der Angebotskalkulation werden Provisionen durch Vertreter und Skonti berücksichtigt

Dadurch erhält man den Zielverkaufspreis. Ein Skonto wird gewährt, wenn mit dem Kunden ein Zahlungsziel von 30 Tagen vereinbart wird und dieser einen Preisnachlass erhält, wenn er bereits innerhalb von 10 Tagen zahlt. Damit möchte das Unternehmen bewirken, dass der Kunde die Rechnung zeitnah begleicht.

KostenartBetrag
Barverkaufspreis300 €
+ Skonto (2 %) 6,12 €
= Zielverkaufspreis306,12 €

Rechnerisch entspricht der im Beispiel berechnete Zielverkaufspreis 100 %, der gegebene Barverkaufspreis 98 %, da dieser noch keine 2 % Skonto beinhaltet. Daher gilt zur Berechnung des Skontobetrages folgende Rechnung: 300/0,98*0,02.

3) Im letzten Schritt der Angebotskalkulation wird der Listenverkaufspreis berechnet

Dieser berücksichtigt Boni und Rabatte, die dem Kunden bei hohen Abnahmemengen oder besonderer Kundentreue gewährt werden. Die Berechnung erfolgt analog wie bei beim Zielverkaufspreis.

KostenartBetrag
Zielverkaufspreis306,12 €
+ Boni bzw. Rabatte (3 %)9,47 €
= Listenverkaufspreis315,59 €

Hier entspricht der errechnete Listenverkaufspreis 100 % und der Zielverkaufspreis nur 97 %, da dieser keine Boni und Rabatte enthält.

Ergänzende Informationen zur Angebotskalkulation

Angebotskalkulation DefinitionBei der Angebotskalkulation ist auf ein korrektes kaufmännisches Runden zu achten. Deshalb sind die Endergebnisse immer auf die zweite Nachkommastelle zu runden.

Eine Angebotskalkulation ist immer eine Momentaufnahme der Kostensituation und erfordert regelmäßige Wiederholungen, da sich der Einkaufspreis für die Materialien, die Löhne in der Verwaltung oder die Fertigungskosten ständig verändern.