Welche Arten der Firma gibt es?
Ein Kaufmann kann bei Gründung seines Unternehmens zwischen den verschiedenen Arten der Firma wählen. Unter der Handelsfirma versteht man den Namen eines Kaufmanns, unter dem er Geschäfte abschließt und seine Unterschrift abgibt.
Grundsätzlich hat jeder Kaufmann — dies umfasst im Sinne des Formkaufmanns auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – das Recht zwischen einer Sachfirma, einer Personenfirma, einer Mischfirma und einer Fantasiefirma zu wählen.
Darüber hinaus ist gemäß § 19 HGB jeder Kaufmann verpflichtet hinter seine Firma den passenden Zusatz der Rechtsform zu setzen. Dies liegt daran, dass der Handelsverkehr ein erhebliches Interesse daran hat, die Rechtsform eines Unternehmens zu kennen. Anhand der Rechtsform können Fragen bezüglich der Haftung beantwortet werden, die Entscheidungen von Geschäftspartner maßgeblich beeinflussen können.