Welche Arten der Firma gibt es?

Ein Kaufmann kann bei Gründung seines Unternehmens zwischen den verschiedenen Arten der Firma wählen. Unter der Handelsfirma versteht man den Namen eines Kaufmanns, unter dem er Geschäfte abschließt und seine Unterschrift abgibt.

Grundsätzlich hat jeder Kaufmann — dies umfasst im Sinne des Formkaufmanns auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften – das Recht zwischen einer Sachfirma, einer Personenfirma, einer Mischfirma und einer Fantasiefirma zu wählen.

Arten der FirmaDarüber hinaus ist gemäß § 19 HGB jeder Kaufmann verpflichtet hinter seine Firma den passenden Zusatz der Rechtsform zu setzen. Dies liegt daran, dass der Handelsverkehr ein erhebliches Interesse daran hat, die Rechtsform eines Unternehmens zu kennen. Anhand der Rechtsform können Fragen bezüglich der Haftung beantwortet werden, die Entscheidungen von Geschäftspartner maßgeblich beeinflussen können.

Beispiele

Beispiel 1:

Thomas Mustermann hat sich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden seine eigene Unternehmensberatung in Berlin zu gründen. Ein Freund hat ihm empfohlen aus Gründen der beschränkten Haftung, die Rechtsform GmbH zu wählen.

Thomas weiß, dass er zwischen einer Personenfirma, einer Sachfirma, einer Mischfirma und Fantasiefirma frei wählen darf.

Wie könnte Thomas firmieren?

Mögliche Arten der Firma für Thomas Unternehmensberatung wären die Folgenden.

  • Personenfirma: Thomas Mustermann GmbH
  • Sachfirma: Unternehmensberatung GmbH
  • Mischfirma: Thomas Mustermann Unternehmensberatung GmbH
  • Fantasiefirma: Incredible Consulting GmbH

Wichtig ist, dass stets der korrekte Rechtsformzusatz ergänzt wird. Obwohl die Firmen alle grundsätzlich möglich sind, müssen darüber hinaus die Firmengrundsätze beachtet werden. Einer davon ist z. B. die Firmenunterscheidbarkeit, die hier bei den meisten Vorschlägen wohl nicht erfüllt wäre.

Übungsfragen

#1. Was ist eine Firma?

#2. Welche Firmenart gibt es nicht?

#3. Hinter der Firma muss korrekte Zusatz der Rechtsform stehen.

Fertig