Die Bezugskalkulation bildet die Grundlage für die Berechnung und Kalkulationder Verkaufspreise der hergestellten Güter eines Unternehmens. Ausgangspunkt bei der Bezugskalkulation ist der Listenpreis. Dies ist der Preis eines Lieferanten, welcher beispielsweise in Katalogen gelistet ist. Das Ziel ist es, potentielle Preisnachlässe rauszurechnen um den Zieleinkaufspreis ermitteln zu können. Im nächsten Schritt wird das Skontovom Zieleinkaufspreis abgezogen. Nun erhält man den Bareinkaufspreis. Im letzten Schritt addiert man die möglichen Bezugskosten zum Bareinkaufspreis dazu. Das endgültige Ergebnis wird Bezugspreis oder Einstandspreis genannt. Dieser entspricht den endgültigen Anschaffungskosten, welcher für den Kauf des Gutes anfällt.
Die Bezugskalkulation ist der erste Zwischenschritt einer Vorwärtskalkulation. Für weitere Informationen siehe hier.
Beispiele für Preisnachlässe:
Mengenrabatte
Treuerabatte
Sonderrabatt
Beispiele für Bezugskosten:
Verpackungskosten
Versandkosten
Versicherung
Zoll
Maut
Lager- und Ladegebühren
Wenn euch die einzelnen Schritte der Bezugskalkulation bisher nicht klar sind, empfehlen wir euch, die kommenden Beispiele anzuschauen und nachzurechnen.
Probleme der Bezugskalkulation
In der Theorie können verschiedene Angebote eines Lieferanten durch die Bezugskalkulation miteinander verglichen werden. Das Angebot mit dem günstigsten Bezugspreis (Anschaffungspreis) sollte demnach angenommen werden. Dies stimmt zwar, dennoch gibt es in der Praxis weitere Faktoren, welche in der Bezugskalkulation nicht beachtet werden. Beispielsweise wird nicht beachtet, ob und wie sich die Qualität der Güter in den unterschiedlichen Angeboten verändern. Auch die Zuverlässigkeit und Schnelligkeit der Lieferung spielt in der Berechnung keine Rolle.
Insgesamt gibt es viele Faktoren, welche in der Bezugskalkulation nicht beachtet werden. Dennoch bietet der ermittelte Anschaffungspreis eine solide Basis und wird auch für viele Prüfungen auch das Einzig relevante sein.
Beispiel 1
Ein Fitnessstudio benötigt 30 neue Gymnastik-Matten. Der Anbieter dieser Matten ist die „Yogasmus GmbH“. Es wurde bereits ein Angebot mit einem Bezugspreis von 20,00€ pro Matte ermittelt. Da das Fitnessstudio mit diesem Anschaffungspreis jedoch nicht zufrieden war, unterbreitet die „Yogasmus GmbH“ ein weiteres Angebot. Diese Angebot mit den folgenden Daten müssen nun geprüft werden:
Mithilfe der Bezugskalkulation konnte der Bezugspreis vom zweiten Angebot in Höhe von 16,71€ pro Matte ermittelt werden. Dies ist deutlich niedriger als der Bezugspreis vom ersten Angebot. Aus diesem Grund sollte das Fitnessstudio das zweite Angebot akzeptieren.
Beispiel 2
Die „GameFreak GmbH“ benötigt 20 neue Monitore. Der Listeneinkaufspreis (netto) je Monitor beträgt 500,00€. Der Lieferant gewährt einen Mengenrabatt von insgesamt 15%. Die „GameFreak GmbH“ könnte innerhalb von 14 Tagen bezahlen, weshalb Skonto in Höhe von 3% gewährt werden. Da die Frachtkosten für die Monitore aufwendig sind, betragen diese 800,00€.
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